Inhaltsübersicht
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Materialien aus der digitalen Infoveranstaltung zum M.Ed. (11.01.21)
Am 11.01.2021 fand gemeinsam mit den Fachstudienberater*innen die Informationsveranstaltung zum Master of Education und Master of Education Erweiterungsfach statt. Nachfolgend finden Sie die Folien zum allgemeinen Vortrag des ZLB zum download. Die fachspezifischen Vorträgen werden nach und nach ergänzt.
Anpassung des Zeitrasters für Lehrveranstaltungen
Damit der Wechsel zwischen Präsenz- und Online-Lehre erleichtert wird und die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den Lehrveranstaltungsräumen des KIT gewährleistet werden kann wird das Zeitraster für die Lehrveranstaltungsblöcke zum kommenden WS angepasst:
- Block 1: 08:00 - 09:30 Uhr
- Block 2: 10:00 - 11:30 Uhr
- Block 3: 12:00 - 13:30 Uhr
- Block 4: 14:00 - 15:30 Uhr
- Block 5: 16:00 - 17:30 Uhr
- Block 6: 18:00 - 19:30 Uhr
Materialien aus der digitalen Infoveranstaltung zum M.Ed. (17.06.2020)
Am 17.06.2020 fand gemeinsam mit den Fachstudienberater*innen die Informationsveranstaltung zum Master of Education und Master of Education Erweiterungsfach statt. Nachfolgend finden Sie die Folien zum allgemeinen Vortrag des ZLB sowie den fachspezifischen Vorträgen zum download.
Auswirkungen auf Schulpraxisphasen
***UPDATE***
Das Kultusministerium hat den Hochschulen mitgeteilt, dass es auf der Grundlage der geltenden Regelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie möglich ist, dass Studierende der lehramtsbezogenen Studiengänge die schulpraktischen Studien (Orientierungspraktikum, Schulpraxissemester und weitere Praktika) an den Schulen absolvieren.
Der Einsatz der Studierenden erfolgt gemäß den üblichen Vorgehensweisen und in Abstimmung zwischen der Schulleitung und der für die schulpraktischen Studien verantwortlichen Institution (Hochschulen und/oder Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte je nach Studium).
Auswirkungen auf Bewerbungsfristen
Aufgrund des Corona-Virus und der daraus resultierenden Verschiebung von Abiturprüfungen, wird die Bewerbungsfrist für Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen 1. Fachsemester zum Wintersemester 2020/21 bis zum 20.August 2020 verlängert.
Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Bewerbung und Zulassung der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre.
Auswirkungen auf Staatsexamensprüfungen
Studierende, die für den Prüfungszeitraum Frühjahr 2020 für die Staatsexamensprüfung angemeldet sind, müssen sich bis 06.05.2020 16 Uhr verbindlich beim LLPA Karlsruhe melden (Mail an Frau Christine Engelhardt christine.engelhardt∂rpk.bwl.de cc: kristin.wolf∂rpk.bwl.de), ob Sie sich für die Teilnahme an der Frühjahrs- oder der Herbstprüfung entscheiden. Eine Rückmeldung per Mail ist daher in jedem Falle erforderlich!
Alle weiteren Infos finden die betreffenden Studierenden in der Mail des LLPA, die alle für den Prüfungszeitraum Frühjahr 2020 angemeldeten Studierenden bereits am 24.04.2020 erhalten haben.
Informationen zur aktuellen Lage und dem damit verbundenen Umgang mit Staatsexamensprüfungen finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Kultusministeriums und des LLPA.
Auswirkungen auf das ZLB
Aufgrund der aktuellen Situation sind die Ansprechpartner*innen des ZLB hauptsächlich im Home-Office und in dieser Zeit am besten per Mail zu erreichen:
Bei Fragen zum Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium und Orientierungspraktikum wenden Sie sich bitte an Frau Anne Fritz.
Bei Fragen zur Leistungskoordination und der Anerkennung von Prüfungs- oder Vorzugsleistungen wende Sie sich bitte an Frau Anna Lehner.
Bei Fragen zum Lehramtsstudiengang NwT wende Sie sich bitte an Frau Iris Hansjosten.
Sollten Sie ein Beratungsgespäch benötigen oder generelle Fragen zum Lehramtsstudium haben wenden Sie sich bitte an unser Beratungsteam.
Auswirkungen auf die studentische Beratung
Unser Beratungsteam ist wie gewohnt per Mail oder über das Kontaktformular erreichbar.
Da es aber aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich ist, die persönliche Beratung fortzuführen wird diese ab sofort digital fortgesetzt. Dazu werden wir Microsoft Teams verwenden.
Sollte Interresse bestehen oder Fragen zum "digital-persönlichen Beratungsgespräch" aufkommen, stehen wir gerne per Mail als Ansprechpartner zur Verfügung.
Auswirkungen auf das Orientierungspraktikum
Da aufgrund der aktuellen Situation der Schulbetrieb bis nach den Osterferien eingestellt wurde, ergeben sich für Studierende, die sich aktuell im Orientierungspraktikum befinden einige Anpassungen. Das Kultuministerium schreibt dazu im FAQ:
„[…] Das Kultusministerium spricht die Empfehlung aus, dass sofern zwei Drittel des Orientierungspraktikums (10 Tage) absolviert wurden, die ausgefallenen fünf Tage nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen; die Entscheidung darüber liegt aber bei den Hochschulen. Aus Sicht des Kultusministeriums kann wegen der Notfallsituation der Schulschließungen wegen des Corona-Virus in diesem Praktikumsdurchgang eine Anrechnung des Orientierungspraktikums bei mindestens 10 absolvierten Praktikumstagen stattfinden.“
Das KIT schließt sich dieser Empfehlung an - somit hat jede*r Praktikant*in des aktuellen Durchgangs, die/der mindestens 10 Praktikumstage vorweisen kann, den Anteil der Praxisphase im Rahmen des Moduls Orientierungspraktikum erfüllt.
Es ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- Sie haben mind. zwei der drei Praktikumswochen (mind. 10 Tage) absolviert: Ihre Schule kann die Schulpraxis bestätigen und Sie nehmen an der Nachbereitung teil.
- Sie haben 5-9 Praktikumstage absolviert: Sie vereinbaren mit der Schule, wann Sie die fehlenden 1-5 Praktikumstage nach den Osterferien nachholen können. Sobald diese nachgeholt sind, kann die Schule die Schulpraxis bestätigen und Sie können ebenfalls an der Nachbereitung teilnehmen.
- Sie hätten Ihr Praktikum am 16.03. begonnen und konnten es aufgrund der Schulschließung nicht antreten: Wenn Sie mit der Schule einen Zeitraum zur Absolvierung zwischen Oster- und Pfingstferien vereinbaren können, steht es Ihnen frei, die Schulpraxis (mind. 10 Tage) in dieser Zeit nachzuholen (wenn Sie dies mit dem laufenden Semesterbetrieb vereinbaren können). Sie können dann ebenfalls noch an der Nachbereitung teilnehmen. Falls Ihnen das nicht möglich ist, können Sie die gesamte Praxisphase (15 Praktikumstage) auf den kommenden Durchgang verschieben und absolvieren die Nachbereitung dann entsprechend später. Das Vorbereitungsseminar muss in diesem Fall nicht nochmal besucht werden (diese Ausnahme gilt nur, wenn Sie die fehlenden Bestandteile im kommenden Durchgang (SoSe 20 – Zeitraum September/Oktober) nachholen).
Falls Sie durch diese Änderungen betroffen sind, wenden Sie sich bitte umgehend an Frau Anne Fritz.
Zur Info: Die Nachbereitung des Orientierungspraktikums wird größtenteils digital, ca. Mitte/Ende Mai stattfinden. Weitere Informationen erhalten die betroffenen Studierenden zeitnah.
Auswirkungen auf (Info-) Veranstaltungen
Die geplanten Informationsveranstaltungen des ZLB zum Schulpraxissemester, Vorbereitungsdienst und Orientierungspraktikum finden NICHT als Präsenzveranstaltung statt!
Hier finden Sie zum jeweiligen Termin ca. ab 12 Uhr die Präsentationen der Informationsveranstaltungen als Video.
Schulpraxissemester (20.04.)
Fragen und Antworten zum Schulpraxissemester
Vorbereitungsdienst/Referendariat (21.04.)
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst/Referendariat
Auch wenn es beispielsweise keine Belege für eine Begründung gibt, können Begründungen in das entsprechende Feld eingetragen werden (bspw. Lebenspartner, Familie).
Für Nachweise für bspw. Betriebspraxis können die Formulare auf www.lehrer-online-bw.de genutzt werden. Diese ersetzen aber für den VD Berufliche Schulen nicht die Arbeitszeugnisse der Firmen.
Der Erste Hilfe Kurs / Rettungsschwimmerschein können als Original, besser jedoch auch als beglaubigte Kopien eingesandt werden (Originale gibt man nicht weg).
Standesamtliche Urkunden (Geburt, Heirat) müssen als beglaubigte Abschrift im Original, nicht als beglaubigte Kopie, eingereicht werden.
Orientierungspraktikum (23.04.)
Fragen und Antworten zum Orientierungspraktikum