Einstieg in den Schuldienst

Einstieg in den Schuldienst

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums am KIT haben Sie Ihre die erste Ausbildungsphase der Lehrer:innenausbildung beendet. Von diesem Zeitpunkt an können Sie sich für die zweite Ausbildungsphase, den Vorbereitungsdienst (Referendariat), bewerben. Die Vorbereitungsdienste vermitteln als zweite Phase der Lehrkräfteausbildung die für die Berufsausübung notwendigen pädagogischen und fachdidaktischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Hier stehen bereits mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Sie können Ihren Vorbereitungsdienst an einem allgemeinbildenden Gymnasium, und auch an einer beruflichen Schule antreten.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich des Vorbereitungsdienstes finden Sie in unserer  FAQ-Sammlung.

Zum Archiv der vergangenen Informationsveranstaltungen geht es  hier.

 Hinweis: Änderungen aufgrund des Coronavirus finden Sie auf unserer  COVID-19-Seite.

 

Allgemeine Informationen

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist je nach Fächerverbindung ein Betriebs-, Sozial- bzw. Vereinspraktikum. Dieses ist nicht Bestandteil der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien. Das ZLB möchte die Lehramtsstudierenden jedoch frühzeitig über die Notwendigkeit des Praktikums für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst informieren.

Dieser Text stellt lediglich eine unverbindliche Informationsquelle dar und kann keine Gewähr über die dargestellten Inhalte geben. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Dieses bietet auf seiner  Homepage zwei Informationsdokumente über das  Betriebs- und Sozialpraktikum und das  Vereinspraktikum an.

 

Wer muss welches Praktikum nachweisen?

Sich bewerbende Personen mit den Fächern Geographie oder Informatik müssen seit 2018 das Betriebspraktikum nachweisen, unabhängig vom Zweitfach müssen sich bewerbende Personen mit dem Fach Sport in jedem Fall ein Vereinspraktikum nachweisen. Studierenden mit Fächerverbindungen ohne Geographie, Informatik oder Sport ist freigestellt, ob sie ein Betriebs- oder Sozialpraktikum nachweisen.

 

Warum muss das Praktikum absolviert werden? 

Durch das verbindlich vorgeschriebene Praktikum soll erreicht werden, dass zukünftige Gymnasiallehrer:innen einen Einblick in außerschulische Bereiche erhalten. Im Falle des Betriebspraktikums ist dies ein Einblick in die Wirtschaft, im Falle des Sozialpraktikums ein Einblick in die Arbeitsweise der einzelnen entsprechenden Einrichtungen. Das Vereinspraktikum im Fach Sport soll unter anderem die Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen verbessern.

 

Wann muss das Praktikum absolviert werden? 

Das Praktikum muss erst zur Meldung für den Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden. Im Studienablauf bietet es sich an, das Praktikum nach Beendigung des  Schulpraxissemesters bis zum Beginn des darauffolgenden Sommersemesters zu absolvieren.

 

Wie lange dauert das Praktikum? 

Die Bescheinigung für das Betriebs- oder Sozialpraktikum muss über einen zeitlichen Umfang von mindestens vier Wochen in Vollzeitbeschäftigung erfolgen.

Das Vereinspraktikum für das Fach Sport muss einen Umfang von mindestens 24 Übungsdoppelstunden in drei bis sechs Monaten umfassen. Dazu gehört auch mit einem Umfang von etwa 5 Stunden die Verwaltungsarbeit im Verein.

 

Gibt es Alternativen zum Praktikum? 

Auf Antrag kann als Betriebs- oder Sozialpraktikum anerkannt werden:

  1. eine abgeschlossene Berufsausbildung,
  2. eine regelmäßige Tätigkeit während längerer Zeit im Umfang von mindestens 200 Stunden (innerhalb höchstens eines Jahres) in einem Betrieb, einer Behörde oder in einer gemeinnützigen Einrichtung oder
  3. eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen (außerschulischer Bereich) im Umfang von insgesamt mindestens 25 Tagen oder 200 Stunden.
  4. Auch das Engagement (Verwaltungstechnische, organisatorische Aufgaben,...) in Hochschulgruppen wie z.B. AIESEC, Engineers without borders, kann Möglichkeiten bieten, auch in Kombination mit einem Projektaufenthalt im Ausland. Bei Fragen hierzu können Sie sich an  Frau Ines Schulze-Hemrich wenden.

 

Diese Anerkennung muss unter Vorlage von Bescheinigungen beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden. Der Wehr- oder Ersatzdienst, Au-Pair-Tätigkeiten oder eine Tätigkeit als Fremdsprachenassistenz bzw. als wissenschaftliche Hilfskraft werden grundsätzlich nicht anerkannt.

 

Wie finde ich eine Praktikumsstelle? 

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, einen Praktikumsplatz zu finden, können Sie sich an die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern oder die Verbände für soziale Einrichtungen wenden.

Da das Betriebs- oder Sozialpraktikum durch die zukünftigen Referendarinnen und Referendare eigenverantwortlich organisiert werden soll, hält das Zentrum für Lehrerbildung keine Liste mit freien Praktikumsplätzen vor.

 

Wie wird das Praktikum bescheinigt? 

Am Ende der eingangs erwähnten Informationsdokumente finden Sie einen Vordruck, den der bescheinigende Betrieb oder Verein ausfüllen muss. Diese Bescheinigung legen Sie dann bei der Meldung für den Vorbereitungsdienst zusammen mit den weiteren Unterlagen vor.

 

Kann das Praktikum auch im Ausland absolviert werden? 

Ja, das Betriebs- oder Sozialpraktikum für das Lehramt an Gymnasien kann auch im Ausland absolviert werden, wenn die im Infoblatt geforderten Voraussetzungen und Zielsetzungen umfasst sind.

Vorbemerkung

Grundsätzlich gilt: Mit dem Abschluss Ihres Lehramtsstudiums verlassen Sie den Verantwortungsbereich Ihrer Hochschule. Der zweite Teil Ihrer Lehramtsausbildung obliegt dem Land Baden-Württemberg bzw. den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte, im Folgenden kurz den "Seminaren". Diese sind Ihnen bereits aus den Begleitveranstaltungen während des Schulpraxissemesters bekannt.

Diese Seite ist als übersichtliche Aufbereitung von Informationen für die Übergangszeit zwischen Hochschule und Vorbereitungsdienst zu sehen, die jedoch keine rechtsverbindlichen Auskünfte darstellen. Quelle für diese Informationen ist hauptsächlich die  Website des Kultusministeriums Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst.

Die  rechtlichen Grundlagen des Vorbereitungsdienstes werden in der jeweiligen Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung geregelt. Für Absolvent:innen eines Lehramtsstudiengangs am KIT nach der GymPO I ist die  GymPO II (2015) relevant. Eine entsprechende Verordnung für Absolventen eines Lehramtsstudiums nach der Bachelor-/Master-Struktur existiert derzeit noch nicht.

Tabelle Vorbereitungsdienst

 

Neue Regelung ab dem Vorbereitungsdienst 2020

Wer seinen Masterstudiengang bis zum Ende des Wintersemesters (31.03.) abschließen kann, kann ab dem Vorbereitungsdienst 2020 sein Zeugnis bis zum 31.03. nachreichen* und den  Vorbereitungsdienst zunächst als Gasthörer*in beginnen. Hierdurch soll die lange Wartezeiten bis zum Vorbereitungsdienst im Folgejahr verhindert werden.

Darüber hinaus ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den  Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.

*Für alle, die 2022 mit dem Referendariat begonnen haben, wurde die Frist zur Vorlage des Nachweises über den Abschluss des Lehramtsstudiums (Zeugnis) bis 30.04. verlängert.

 

Bestehensbescheinigung

Falls das Abschlusszeugnis des Master of Education nicht bis Ende Dezember nachgereicht werden kann, besteht die Möglichkeit beim ZLB eine Bestehensbescheinigung zu beantragen, welche anstelle des Zeugnisses eingereicht wird. Die Bestehensbescheinigung führt dazu, dass der Vorbereitungsdienst nicht als Gasthörer:in begonnen werden muss. Dennoch ersetzt die Bestehensbescheinigung nicht die Nachreichung des Zeugnisses. Das Abschlusszeugnis muss bis spätestens 31.03. beim zuständigen Regierungspräsidum eingeicht werden. 

Für die Ausstellung der Bestehensbescheinigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Studienumfang von 120 ECTS wurde erreicht
  • alle Studien- und Prüfungsleistungen wurden erfolgreich abgeschlossen
  • Schulpraxissemester wurde erfolgreich absolviert
  • Masterarbeit (4,0-Bescheinigung reicht aus) wurde bestanden

Die Bescheinigung ist zur vorzeitigen Beendigung des Gasthörerstatus in Baden-Württemberg geeignet, ersetzt jedoch nicht die Vorlage der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums (Zeugnis). Auch in diesem Fall muss das Abschlusszeugnis bis zum 31.03. nachgereicht werden.

 

Schularten für den Vorbereitungsdienst

In Baden-Württemberg können Sie mit der bestandenen Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education Ihren Vorbereitungsdienst an

  • allgemeinbildenden Gymnasien
  • und beruflichen Schulen

absolvieren. Insbesondere für häufig gewählte Fächerverbindungen ergeben sich nach dem Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen deutlich bessere Einstellungschancen. Nähere Informationen erhalten Sie in der Infoveranstaltung des ZLB in Kooperation mit den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (siehe Veranstaltungskalender).

Bewerbungsportal Vorbereitungsdienst
Zur Bewerbung

>> Hier gehts zum Bewerbungsportal für den Vorbereitungsdienst (Referendariat)

link

Das Bewerbungsverfahren

Sobald Sie die Erste Staatsprüfung erfolgreich abgelegt haben, können Sie sich für den Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg bewerben. Eine Bewerbung zum Vorbereitungsdienst an Gymnasien und an beruflichen Schulen ist jeweils vom 15. März bis 15. Juni für das Folgejahr möglich.

Neben diversen anderen Daten müssen Sie bei der Online-Bewerbung auch Ihren gewünschten Seminarort und Ihren gewünschten Schulort angeben. Hierfür gibt es Aufstellungen,  welche Fächer an welchen Seminaren angeboten werden, und welche  Schulen im Ausbildungsbereich der Seminare liegen. Sie können bis zu drei weitere gewünschte Seminarorte angeben, falls Ihr Wunschseminar schon überfüllt sein sollte. In der Regel sind die Seminare an den Hochschulstandorten immer sehr begehrt.

Alle Unterlagen werden an das für Sie zuständige Regierungspräsidium geschickt. Es handelt sich hierbei um das Regierungspräsidium, in dessen Bereich Ihr an erster Stelle gewünschter Seminarort liegt.

 

Benötigte Unterlagen

Neben dem ausgefüllten Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst benötigen Sie noch eine ganze Reihe weiterer Nachweise, für die von den meisten Vordrucke zur Verfügung stehen (s. nachfolgende Tabelle).

Wenn Sie Ihren Masterstudiengang in einem Wintersemester beenden, können Sie bis zum 31.03. Ihren Abschluss nachreichen und den  Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beginnen. Hierfür gelten ebenso besondere Bestimmungen wie für den  Vorbereitungsdienst in Teilzeit.

 

Vorbereitungsdienst Gymnasium Vorbereitungsdienst berufliche Schulen
 benötigte Unterlagen  benötigte Unterlagen
 Vordrucke  Vordrucke

 

Hinweise zu einzelnen Nachweisen

Für die meisten einzureichenden Nachweise stehen Vordrucke zur Verfügung (s. obige Tabelle)

Standesamtliche Nachweise (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Scheidungsurkunde etc.) sind im Original einzureichen. Beachten Sie hierbei die Bearbeitungszeit und die eventuell notwendige Versanddauer. Eine Geburtsurkunde erhalten Sie kostenpflichtig ausschließlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Die Geburtsurkunde kann über das  Serviceportal Baden-Württemberg beantragt werden. Die Geburtsurkunde in aktueller Fassung darf nicht älter als drei Jahre sein.

Das erweiterte Führungszeugnis (Belegart OE) besitzt eine zeitlich begrenzte Gültigkeit und darf daher frühestens Anfang Oktober beantragt werden. Für den Antrag muss der Vordruck des Regierungspräsidiums im  Bewerberportal ausgedruckt werden. Sie erhalten Sie beim Amt für Öffentliche Ordnung oder im Bürgerbüro Ihres Erstwohnsitzes. Lassen Sie auf dem Führungszeugnis „Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien“ bzw. "... an beruflichen Schulen" sowie als Behörde die vollständige Adresse des Regierungspräsidiums Ihres Erstwunsches vermerken.

Das amtsärztliche Zeugnis muss zur Frage der gesundheitlichen Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Stellung nehmen und insbesondere darüber Auskunft geben, ob mit vorzeitiger Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Lassen Sie auch hier wieder „Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien“ vermerken und das Zeugnis direkt an das für Sie zuständige Regierungspräsidium schicken. Da das amtsärztliche Zeugnis nur begrenzt lange gültig ist, können Sie dieses frühestens Anfang August beantragen.

 

Ablauf nach der Bewerbung

Nach Ihrer Bewerbung werden Sie einem Seminar zugeteilt. Sie erhalten einige Wochen vor Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes ein Schreiben Ihres Seminars, in dem Ihnen auch Ihr vorläufiger Schulort mitgeteilt wird. Der Vorbereitungsdienst beginnt immer nach den Weihnachtsferien mit Veranstaltungen am Seminar. Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (1. Februar) kommen Sie an Ihre Ausbildungsschule, an der Sie den Großteil Ihrer Ausbildung absolvieren. 

Wenn Sie auf Wohnungssuche gehen, sollten Sie bedenken, dass der Großteil Ihrer Ausbildung an der Schule stattfinden wird. Trotz alledem sollten Sie darauf achten, dass Sie sowohl Ihre Schule als auch Ihr Seminar relativ gut erreichen können. Bei der Wohnungssuche kann es auch hilfreich sein, dem/r Vermieter*in gegenüber den Beruf (Studienreferendar*in am Gymnasium) und den Status (sofern Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen: "Beamtin/Beamter auf Widerruf") zu erwähnen.

 

Besoldung

Mit Beginn Ihres Referendariats erhalten Sie Ihre Anwärterbezüge vom  Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg. Die Höhe der Anwärterbezüge (A 13) können aus  dieser Tabelle entnommen werden.

Während des Vorbeitungsdienstes haben Sie Anspruch auf Beihilfe durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Höhe von 50 %, d. h. Sie bekommen die Hälfte von jeder Arztrechnung und jedem Rezept erstattet. Es empfiehlt sich, die restlichen 50 % mit einer privaten Krankenversicherung abdecken. Die Versicherungsunternehmen bieten maßgeschneiderte Lösungen für Referendarinnen und Referendare an. Lassen Sie sich ausführlich beraten. Die Wahl der Krankenversicherung sollte für ein „Leben lang“ erfolgen, denn mit zunehmendem Alter wird ein Wechsel der Krankenkasse zunehmend teurer.

Informationen zu diesen und anderen Bereichen erhalten Sie auch zu Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes an Ihrem Seminar.

Prinzipiell kann die Einstellung in den Schuldienst an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen erfolgen. Realistisch betrachtet liegen Studienanfängerzahlen im Lehramt Gymnasien die bereits seit einigen Jahren deutlich über dem künftigen Bedarf. Sie sollten also schon im Studium zweigleisig planen und nicht die ganze Ausbildung auf den Lehrer:innenberuf ausrichten. Deutlich überbelegt sind derzeit folgende Fächer:

  • Biologie
  • Deutsch
  • Englisch
  • Geographie
  • Geschichte
  • Politikwissenschaft
  • Russisch
  • Spanisch
  • Sport (männlich)

Gute Einstellungschancen für heute beginnende Studierende herrschen voraussichtlich nur in den Fächern Bildende Kunst, Informatik, Katholische Theologie / Religionspädagogik, Musik, Naturwissenschaft und Technik sowie Physik.

Absolventen:innen eines gymnasialen Lehramtsstudiengangs können statt des gymnasialen Vorbereitungsdienstes auch den Vorbereitungsdienst für das  Höhere Lehramt an Beruflichen Schulen absolvieren, sofern sie eine dort einsetzbare Zwei-Fächer-Verbindung studiert haben. Sie erwerben dadurch die Lehrbefähigung für berufliche Schulen und können die dort prognostizierten guten Einstellungschancen nutzen. Durch eine Prüfung kann zusätzlich die Lehrbefähigung für allgemeinbildenden Gymnasien erworben werden.

Sie mögen das wissenschaftliche Arbeiten!? Sie sind neugierig und möchten sich mit einem bestimmten Thema intensiver auseinandersetzen?  

Dann ist vielleicht eine Promotion eine Option für Sie! 
Dabei können Sie das Forschen und das Unterrichten der Studierenden kombinieren und ggf. sogar eine Laufbahn in der Hochschule anstreben. 

Der Zeitpunkt für eine Promotion kann sehr unterschiedlich sein: 

  • direkt im Anschluss an das Studium 

  • nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes 

  • während Ihres Berufslebens als Lehrkraft 

Möglichkeiten zur Promotion ergeben sich  

  • in einer studierten Fachwissenschaft  

  • in der Fachdidaktik 

  • oder durch die Kombination von Fachwissenschaft und Fachdidaktik 

Ein bereits absolviertes Referendariat kann im Bereich der Fachdidaktik sicherlich Vorteile bieten.  

Zur Finanzierung der Promotion gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: 

  • Projektstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter an den Hochschulen 

  • Stipendien 

  • Abordnungen von Lehrkräften für bestimmte Projekte 

 

---  Bitte beachten!!! ----- 

In Baden-Württemberg haben Sie nach Ablegen der Prüfung zum Master of Education vier Jahre Zeit, um den Vorbereitungsdienst (VD) anzutreten. Wird dieser Zeitraum überschritten, lässt das örtlich zuständige Regierungspräsidium in einem Kolloquium überprüfen, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten für einen erfolgreichen VD noch vorhanden sind. Dabei haben Sie in der Regel 4 Wochen Zeit, sich auf ein gestelltes Thema vorzubereiten. Nach dem Bestehen des Prüfungsgesprächs steht einer Zulassung zum VD nichts mehr im Wege. 

1. Betriebspraktikum, Sozialpraktikum oder Forschungspraktikum im In- oder Ausland 

Wie wäre es mit einem Blick über den Tellerrand? Haben Sie während des Studiums Fachbereiche kennen gelernt, die Sie interessieren? Dann bewerben Sie sich! 

 ERASMUS+ KOOR Best bietet Stipendien für Auslandaufenthalte sowohl für Studierende als auch Graduierte (bis 12 Monate nach Abschluss). Das Praktikum muss mindestens 2 Monate dauern. 

POMOS bietet finanzielle Unterstützung für Praktika (ab 6 Wochen) im außereuropäischen Raum. 

Ihre Aufgabe: Praktikumsplatz selbständig organisieren! 

2. Unterrichten im Ausland 

Sie möchten sich auf das Experiment Unterrichten im Ausland einlassen? Nutzen Sie nun die Gelegenheit dazu!  

Haben Sie schon die passende Schule für ein Praktikum in einem europäischen Land (Erasmus-Verbund) gefunden? 

Dann bewerben Sie sich für einen finanziellen Zuschuss bei  Erasmus-Praktika

Oder bewerben Sie sich über den  DAAD Lehramt.International
Hier werden speziell Programme für graduierte Lehramtsstudierende angeboten, um die Lücke zwischen Studium und Referendariat zu schließen.   

3. Bewerbung als Vertretungslehrer 

Bewerben Sie sich als Vertretungslehrkaft und sammeln Sie Praxiserfahrung fürs Referendariat! 

Nach einem Praxissemester an einem Gymnasium bietet sich auch eine Vertretungsstelle an einer beruflichen Schule an, um den Unterschied zum Gymnasium kennen zu lernen.