Frequently Asked Questions

Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen rund ums Lehramtsstudium nach Themenblöcken geordnet.

Welche Fächer können am KIT auf Lehramt (B.Ed. und M.Ed.) studiert werden?
Eine Übersicht der Fächer, welche im B.Ed. studiert werden können, finden Sie  hier.
Bitte beachten Sie die Zulassungsbeschränkungen.
Einen Überblick über die Module des jeweiligen Faches finden Sie  hier.
Muss ich vor dem Studium ein Schulpraktikum absolvieren?
Nein, vor dem Studium im B.Ed. muss kein Schulpraktikum absolviert werden. Innerhalb des B.Ed. müssen Sie ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum (weitere Informationen in den FAQs unter ‚Praxisphasen im Studium‘) an einer Schule Ihrer Wahl abschließen.
Wie ist ein Studium strukturiert?
Das Studium ist nicht wie die Schule in Schuljahre unterteilt, sondern in Semester. Ein Semester dauert 6 Monate. Ein Studienjahr wird in Sommer- und Wintersemester unterteilt. Das Wintersemester beginnt am 1.10. eines Jahres und endet am 31.03. des Folgejahres. Das Sommersemester geht vom 01.04. bis zum 30.09. eines Jahres.
Ein Semester wird wiederum in die Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit unterteilt. Häufig wird die vorlesungsfreie Zeit auch als Semesterferien bezeichnet. In dieser Zeit finden oft Prüfungen und Praktika statt und es müssen oft auch Hausarbeiten geschrieben werden.
In der Vorlesungszeit besuchen Studierende Veranstaltungen, welche die Inhalte für die anschließenden Prüfungen vermitteln. Die Studierenden können selbst auswählen, welche Module sie pro Semester belegen.
Weitere Informationen zum Ablauf eines Studiums finden Sie  hier
Welche Veranstaltungsformen gibt es?
Eine Veranstaltung kann in Form einer Vorlesung, eines Seminars, einer Übung, eines Praktikums, einer Exkursion, eines Tutoriums oder eines Kolloquiums stattfinden. 
Eine Erklärung der Begriffe finden Sie  hier.
Was ist eine Vorlesung? Was ist eine Übung?
Eine Erklärung der Begriffe finden Sie  hier unter den Veranstaltungsarten.
Was sind Leistungspunkte (LP)/ECTS-Punkte?
Leistungspunkte (LP) und ECTS-Punkte sind dasselbe. Sie gewichten den zeitlichen Aufwand eines Moduls bzw. einer Teilleistung. Ein LP entspricht einem durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden. Weitere Informationen finden Sie  hier.
Zu welchem Fachsemester muss ich mich bewerben?
Eine Antwort auf diese Frage finden Sie in den FAQs unter ‚Bewerbung - Wann bewerbe ich mich für das erste und wann für ein höheres Fachsemester?‘.
Besonders sinnvoll ist es, wenn Sie zwei Fächer studieren, welche Ihre persönlichen Interessen wecken. Wichtig ist jedoch, dass Sie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen der verschiedenen Fächer beachten. Beispielsweise kann Naturwissenschaft und Technik (NwT) nur in Kombination mit Biologie, Chemie, Geographie oder Physik studiert werden.
In einem Schreiben des Kultusministeriums von Baden-Württemberg findet sich folgende Aussage für die Einstellungschancen nach dem Referendariat (diese stellt eine Prognose dar und unterliegt gewissen Unsicherheiten):
 
„Im Lehramt Gymnasium hängen die Einstellungschancen stark von der Einstellungsregion und von der Fächerkombination ab. Insbesondere die Fächerkombination ist für eine Einstellung von zentraler Bedeutung. Die besten Einstellungschancen bestehen mit den folgenden Fächern: Informatik, Kunst, Naturwissenschaft und Technik, Mathematik und Physik.
Insgesamt liegen die Zahlen der Studienanfängerinnen und Studienanfänger bereits seit einigen Jahren deutlich über dem künftigen Bedarf. Besonders Englisch, Geschichte, Deutsch, Politikwissenschaft, Spanisch, Sport, Italienisch, Geographie und Biologie sind derzeit überbelegt.“ ( Quelle)
Welche Fächerkombinationen sind nicht sehr sinnvoll?
Eine Antwort auf diese Frage finden Sie unter Sind bestimmte Fächerkombinationen besonders sinnvoll?
Welche Fachlehrkräfte werden derzeit benötigt?
Eine Antwort auf diese Frage finden Sie unter Sind bestimmte Fächerkombinationen besonders sinnvoll?
Ist es sinnvoll seine Studienfächer nach Fachlehrkräftemangel auszusuchen?
Da das Lehramtsstudium sehr viel Fachwissen beinhaltet (hauptsächlich im B.Ed.), ist es nicht ratsam, die Fächerkombination nach dem Fachlehrkräftemangel zu wählen. Sie sollten von Ihren persönlichen Interessen ausgehen.
Wenn Sie zwischen mehreren Fächern schwanken und sich nicht für zwei spezielle Fächer entscheiden können, kann die Prognose des Kultusministeriums ( siehe hier) bezüglich der Einstellungschancen als Entscheidungshilfe dienen.
Für welche Fachlehrer:innen ist es voraussichtlich schwer eine Stelle zu bekommen?
In einem Schreiben des Kultusministeriums von Baden-Württemberg finden Sie folgende Aussage (diese stellt eine Prognose dar und unterliegt gewissen Unsicherheiten):
 
Besonders Englisch, Geschichte, Deutsch, Politikwissenschaft, Spanisch, Sport, Italienisch, Geographie und Biologie sind derzeit überbelegt.“ ( Quelle)
Am KIT werden von diesen Fächern jedoch nur Biologie, Deutsch, Geographie und Sport als ein mögliches Hauptfach im B.Ed. sowie M.Ed. angeboten.
Gibt es eine Altersgrenze für das Lehramtsstudium, sowie den Lehrberuf?
Am KIT gibt es keine Altersgrenze, um ein Lehramtsstudium zu beginnen.
Für die Einstellung als Lehrkraft gibt es keine Altersgrenze, jedoch für die Verbeamtung.
Hierzu gilt folgende Aussage:
 
„Generell können Lehrkräfte in das Beamtenverhältnis zum Land Baden-Württemberg übernommen werden, die das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bewerberinnen und Bewerber, die Betreuungs- und Pflegezeiten für Kinder unter 18 Jahren bzw. für nach ärztlichen Gutachten sonstige pflegebedürftige Angehörige geleistet haben, erhöht sich die Altersgrenze außerdem für jeden Betreuungs- oder Pflegefall um zwei Jahre. Die Altersgrenze erhöht sich außerdem um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes.
Genauere Informationen enthält der Gesetzestext des § 48 LHO. 
Die Prüfung der Altersgrenze nimmt im Falle eines Einstellungsangebots das Regierungspräsidium vor.
Bewerberinnen und Bewerber, die die altersmäßigen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllen, können in einem Beschäftigtenverhältnis nach TV-L (Tarifvertrag der Länder) eingestellt werden. ( Quelle)
Wo/Wie kann ich mich für den B.Ed./M.Ed. bewerben?
Sie können sich über folgendes  Online-Portal bewerben.
Hierzu müssen Sie sich zunächst im Bewerbungsportal registrieren und schließlich den Anweisungen des Portals folgen.
Für weitere Fragen zur Bewerbung können Sie in den  FAQs des KIT nachschauen oder sich an den  Studierendenservice wenden.
Anmerkung: Nicht-EU-Bürger:innen ohne deutsches Abitur müssen sich über dieses  Online-Portal bewerben.

Was muss ich bei der Bewerbung in den B.Ed./M.Ed. beachten?
Für die Bewerbung in den B.Ed. oder M.Ed. ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen bis zur angegebenen Frist einzureichen.
Hierzu zählt auch der  Lehrerorientierungstestan welchem verpflichtend teilgenommen werden muss. Das Ergebnis des Tests hat keine Auswirkung auf die Zulassung in den B.Ed. Das KIT hat keinen Zugriff auf die Testergebnisse, da Sie nur die allgemeine Bescheinigung der Teilnahme am Test abgeben müssen.
Des Weiteren müssen Sie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen beachten. Über diese  Website finden Sie die entsprechenden Voraussetzungen der jeweiligen Fächer.
Außerdem sollten Sie darauf achten, ob Sie sich in das erste oder in ein höheres Fachsemester bewerben möchten.
Wenn Sie den B.Ed. am KIT erworben haben und sich in den M.Ed. einschreiben lassen möchten, müssen Sie sich erneut bewerben. Hierbei ist es wichtig, dass Sie sich auf das erste Fachsemester bewerben. Alle Informationen zur Bewerbung für aktuell immatrikulierte Studierende das KIT finden Sie auf  dieser Seite des SLE.
Für weitere Fragen zur Bewerbung können Sie in den  FAQs des KIT nachschauen oder sich an den  Studierendenservice wenden.
Anmerkung: Nicht-EU-Bürger:innen ohne deutsches Abitur müssen sich über dieses  Portal bewerben.

Wo erhalte ich Informationen zu den Unterlagen, welche ich für die Bewerbung benötige?
Welche Unterlagen Sie für eine Bewerbung vorlegen müssen, ist abhängig von Studiengang und Abschlussziel und ob Sie sich für das erste oder ein höheres Fachsemester bewerben. Am Ende der Online-Bewerbung und auf der Kontrollansicht werden die bei jeder Bewerbung allgemein einzureichenden Dokumente aufgelistet.
ACHTUNG: Gegebenenfalls sind für den Studiengang, für den Sie sich bewerben, weitere Dokumente vorzulegen. Lesen Sie hierzu bitte die Auswahlsatzung des Studiengangs aufmerksam durch! Die Satzungen sind jeweils bei den  Studiengängen abrufbar.
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an den  Studierendenservice.
Weitere Informationen finden Sie auch  hier.

Gibt es Zulassungsvoraussetzungen?
Einige Fächer sind zulassungsbeschränkt. Welche Fächer das betrifft und wie diese Beschränkung aussieht, finden Sie  hier.

Gibt es einen NC für die verschiedenen Fächer im B.Ed. und M.Ed.?
Es gibt keinen festgelegten NC für die verschiedenen Studienfächer im Bachelor oder Master of Education. Dennoch sind einige Fächer zulassungsbeschränkt. Informationen zu den einzelnen Zulassungsvoraussetzungen der verschiedenen Fächern finden Sie über diese  Website.

Worin liegt der Unterschied zwischen Fachsemester und Hochschulsemester?
Als Hochschulsemester wird die Anzahl an Semestern bezeichnet, die an der entsprechenden Hochschule insgesamt studiert wurde/wird.
Unter dem Fachsemester wird die Anzahl an Semestern bezeichnet, die an der entsprechenden Hochschule insgesamt in einem Studiengang studiert wurde/wird.
Beispiel:
Ein:e Student:in studiert mittlerweile vier Jahre am KIT. Vor einem Jahr hat er/sie sich in den M.Ed. immatrikuliert. Er/sie kommt jetzt somit ins 9. Hochschulsemester, aber nur ins 3. Fachsemester des Master of Education.

Wann bewerbe ich mich für das erste und wann für ein höheres Fachsemester?
„Als "höhere Fachsemester" gelten alle Fachsemester eines Studiengangs nach dem 1. Semester. Wenn Sie also bereits am KIT oder an einer anderen Hochschule Studienleistungen erbracht haben, können Sie sich diese gegebenenfalls anrechnen lassen und sich für ein höheres Fachsemester bewerben. [Ist dies nicht der Fall, bspw. wenn Sie gerade Ihr Abitur gemacht haben, dann müssen Sie sich zum 1. Fachsemester bewerben.]
Ein Teil der Studiengänge am KIT sind nicht nur im ersten, sondern auch im zweiten oder höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt. Ob Ihr Studiengang auch im zweiten oder höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, entnehmen Sie bitte den Informationsseiten des gewünschten  Studienganges. ( Quelle)

Wie bewerbe ich mich für den Erweiterungsmaster?
Die Bewerbung in den Erweiterungsmaster erfolgt analog zur Bewerbung in den M.Ed. über das  Bewerbungsportal des KIT.
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an den  Studierendenservice.
Falls Sie weitere Fragen zum Erweiterungsmaster haben, können Sie in den FAQs unter 'Erweiterungsmaster‘ nachschauen.
Anmerkung: Nicht-EU-Bürger:innen ohne deutsches Abitur müssen sich über dieses  Portal bewerben.

Bis wann kann ich Unterlagen nachreichen?
Hierfür wenden Sie sich bitte an den  Studierendenservice.

Welche Regelungen gibt es beim Übergang vom B.Ed. am KIT zum M.Ed. am KIT?
Beim Übergang vom B.Ed. in den M.Ed. muss beachtet werden, dass sich auch KIT-Studierende über das  Online-Portal in den M.Ed. bewerben müssen.
Beachten Sie die  Hinweise zur Bewerbung sowie die  Zulassungsbeschränkungen der entsprechenden Fächer.
Weitere Informationen erhalten Sie  hier und über den  Studierendenservice.
Anmerkung: Nicht-EU-Bürger:innen ohne deutsches Abitur müssen sich über dieses  Online-Portal bewerben.
Weitere Informationen zum M.Ed. finden Sie in den FAQs unter ‚Master of Education‘.

Was ist der Unterschied zwischen einer Teilleistung und einer Veranstaltung?

„Jedes Modul besteht aus einer oder mehreren aufeinanderfolgenden Lehrveranstaltungen, den sogenannten Teilleistungen. Um ein Modul erfolgreich zu absolvieren, müssen alle dem Modul zugeordneten Teilleistungen bestanden werden. Eine Teilleistung muss immer einem Modul zugeordnet sein, ansonsten kann Sie im System nicht verbucht werden.

Eine Teilleistung kann Teil eines Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmoduls sein. Eine Auflistung der direkt zum Studiengang gehörenden Teilleistungen findet man im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs, dort sind sie mit dem Anfangsbuchstaben T- gekennzeichnet. Teilleistungen aus anderen Bereichen, die im Wahlmodul z.B. als Überfachliche Qualifikation angemeldet werden, findet man im Vorlesungsverzeichnis.“ ( Quelle)

In einem Wahlmodul kann eine Teilleistung durch verschiedene Veranstaltungen abgeschlossen werden. Veranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika, Tutorien, Exkursionen und Kolloquien.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie im  Uni Glossar des KIT.

Ich kann Pflichtveranstaltungen nicht besuchen, weil sie parallel zu anderen liegen. Was kann ich tun?

In diesem Fall müssen Sie eine der beiden Lehrveranstaltungen auf ein anderes Semester verschieben. Eine andere Möglichkeit ist, sich die Lehrveranstaltungen, soweit verfügbar, per Videoaufzeichnungen anzuschauen. Bei Seminaren mit Anwesenheitspflicht fragen Sie bei den Dozierenden an.

Kann ich mich innerhalb desselben Moduls für mehrere gleichwertige Veranstaltungen anmelden und mich später für die Veranstaltung entscheiden, die mir besser gefällt?

Bei Vorlesungen ist ein solches Vorgehen kein Problem. Sie können in einem Wahlmodul mehrere Vorlesungen parallel anhören und sich am Ende des Semesters entscheiden, in welcher Veranstaltung Sie die Prüfungsleistung ablegen möchten.

 

Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmer:innenzahl ist ein solches Vorgehen nicht erwünscht, da sie so unnötig Plätze blockieren. Belegen Sie zu Beginn des Semesters ein Seminar und entscheiden sich während des Semesters, lieber nur im anderen Seminar die Leistung zu erbringen, so nehmen Sie einer weiteren Person einen Platz weg.

Kann ich in einem Wahlmodul mehrere Teilleistungen abschließen und im Nachhinein entscheiden, welche ich mir anrechnen lassen möchte?

Ja, dies ist auf Antrag möglich. Wenn Sie z.B. mehr Wahlpflichtseminare aus einem Wahlmodul abgeschlossen haben, als eigentlich benötigt, werden die „zusätzlichen“ Leistungen unter den sogenannten Zusatzleistungen verbucht. Die Zuordnung von Zusatzleistungen kann auf Antrag der/des Studierenden geändert werden. So können Sie gleichwertige Leistungen im Nachhinein „austauschen“. Die Teilleistungen müssen hierbei abgeschlossen sein. Den Antrag können Sie beim Prüfungsausschuss Lehramt stellen.

Ich habe die Anmeldefrist verpasst. Was kann ich tun?

Oftmals gibt es keine Möglichkeit, sich nach dem Verpassen einer Anmeldefrist für eine Veranstaltung in dem jeweiligen Semester nachträglich anzumelden. Dies gilt auch beim Verpassen der Anmeldefrist für eine Leistung (Studienleistung/Prüfungsleistung). Wenden Sie sich bitte an die zuständige Person (Dozierende, Beschäftigte, …).

Sie können die verpasste Veranstaltung und/oder Leistung im nächsten Semester nachholen, falls diese angeboten wird.

Wenn ich das erste Mal durch eine Klausur durchgefallen bin, muss ich dann den zweiten Versuch bei der kommenden Klausur antreten oder habe ich länger Zeit?

In der Studien- und Prüfungsordnung des B.Ed. sowie des M.Ed. wurden hierzu keine Aussagen getroffen. Aus diesem Grund muss ein zweiter Versuch einer schriftlichen sowie einer mündlichen Prüfungsleistung nicht am unmittelbar nächsten Termin stattfinden.

Die mündliche Nachprüfung des Zweitversuches einer schriftlichen Prüfungsleistung erfolgt zeitnah nach dem Nicht-Bestehen des Zweitversuches.

An wen kann ich mich bei Fragen und Problemen zu … (bspw. Bildungswissenschaftlichem Begleitstudium, Hauptfächern, …) wenden?

Einen Wegweiser zu den zuständigen Personen für die verschiedenen Anliegen der Lehramtsstudierenden des KIT finden Sie  hier.

Was ist ein Urlaubssemester und wann benötige ich dieses?

Ein Urlaubssemester pausiert das Studium und kann nur durch einen begründeten Antrag angenommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie  hier.

Was ist im Urlaubssemester erlaubt, was nicht?

Alle wichtigen Informationen zu dieser Frage finden Sie  hier.

Welche Möglichkeiten gibt es beim Lehramtsstudium mit Kind?

Zentrale Anlaufstelle für schwangere Studentinnen und Studierende mit Kind ist das  ZSB. Weitere Informationen erhalten Sie im  Familienportal des KIT sowie auf der Webseite des  Studierendenwerks Karlsruhe („Beratung und Soziales“ → „Studieren mit Kind“).

Wie errechnet sich die Endnote des Lehramtsstudiums jeweils nach der neuen und alten Prüfungsordnung?

Berechnung nach der GymPO I:

Informationen hierzu finden Sie unter §21 der  GymPO I.

 

Berechnung nach der RVO:

Die Gesamtnote des B.Ed. berechnet sich aus einem durch die Leistungspunkte gewichteten Notendurchschnitt der Gesamtnote der beiden wissenschaftlichen Hauptfächer, des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums und der Bachelorarbeit [§20  Studien- und Prüfungsordnung des B.Ed.].

Analoge Berechnung des M.Ed. nach der Berechnung der Gesamtnote des B.Ed. (Unterschied: Masterarbeit anstelle der Bachelorarbeit) [§20  Studien- und Prüfungsordnung des M.Ed.].

Die Gesamtnote der Masterprüfung im Erweiterungsmaster errechnet sich als ein mit Leistungspunkten gewichteter Notendurchschnitt der Modulnoten [§20  Studien- und Prüfungsordnung des M.Ed. EF].

Wie viel zählt die Note meines B.Ed., meines M.Ed. und des Referendariats in den Rangplatz auf der Bewerberliste?

„Die Leistungszahl ist Grundlage für den Rangplatz der Bewerberinnen und Bewerber auf der jeweiligen Bewerberliste.

Die Leistungszahl bei Lehramtsbewerberinnen und -bewerbern mit Bachelor- und Masterabschlüssen errechnet sich ab dem Einstellungsverfahren 2020 aus der Summe des Zehnfachen der Note des Bachelor-Abschlusses, des Zehnfachen der Note des Masterabschlusses sowie des Zwanzigfachen der Note der abschließenden Lehramtsprüfung.“ ( Quelle)

Wie viel zählt die Note meines Ersten und Zweiten Staatsexamens in den Rangplatz auf der Bewerberliste?

Die Grundlage für den Rangplatz der Bewerber:innen auf der jeweiligen Bewerber:innenliste für eine Arbeitsstelle nach dem Referendariat bildet die sogenannte Leistungszahl.

 

Für Lehramtsstudierende an Gymnasien und berufliche Gymnasien, welche nach GymPO studiert haben, wird die Leistungszahl ausschließlich aus der Summe des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote des Ersten und des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote des Zweiten Staatsexamen gebildet.

Wie lange darf ich für den Abschluss meines B.Ed./M.Ed. maximal benötigen?

Die Höchststudiendauer im B.Ed. beträgt laut Prüfungsordnung 11 Fachsemester, in welchen die Bachelorprüfung inklusive der Wiederholungen bestanden sein muss. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten ist [§8 (3) der  Studien- und Prüfungsordnung des B.Ed.].

 

Die Höchststudiendauer im M.Ed. beträgt laut Prüfungsordnung 7 Fachsemester, in welcher die Masterprüfung inklusive Wiederholungen bestanden sein muss. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten ist [§9 der  Studien- und Prüfungsordnung des M.Ed.].

Analog gilt dies auch für den Erweiterungsmaster [§9 der  Studien- und Prüfungsordnung des Erweiterungsmasters].

 

Über eine Fristverlängerung und eine Ausnahme der Fristregelung entscheidet der Prüfungsausschuss. Hierfür muss der Studierenden einen  Antrag stellen. Der Antrag ist laut Prüfungsordnung des B.Ed., M.Ed. sowie des M.Ed. EF schriftlich in der Regel bis sechs Wochen vor Ablauf des 11. (B.Ed.)/7. (M.Ed./M.Ed. EF) Semesters zu stellen.

Kann ich bereits im Bachelor Leistungen für den Master ablegen?

Ja, Sie können sogenannte Mastervorzugsleistungen im Umfang von 30 Leistungspunkten (LP) ablegen, sofern Sie schon 120 LP im B.Ed. erworben haben. Dabei ist zu beachten, dass nur ausgewählte Leistungen vorgezogen werden können. Im Rahmen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums sind alle Bestandteile als Mastervorzug anerkannt.

Studierende des B.Ed. finden im Campus Management Portal die entsprechenden Teilleistungen, welche als Mastervorzug in den wissenschaftlichen Hauptfächern vorgezogen werden können. Bei weiteren Fragen zum Mastervorzug in den wissenschaftlichen Hauptfächern wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachstudienberater:innen.

 

Sofern Studierende ein zusätzliches Fach als Erweiterungsfach studieren möchten, können Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Curriculum dieses wissenschaftlichen Fachs im Umfang von bis zu 20 LP unabhängig der bereits erbrachten LP im B.Ed. bereits parallel im B.Ed. erbracht werden.

 

Weitere beantwortete Fragen zum Mastervorzug finden Sie in den FAQs unter dem Punkt ‚Master of Education‘.

Ich überlege ein drittes Fach zu studieren. Ist dies möglich?

Ja, das Drittfachstudium ist über den Erweiterungsmaster möglich. Dieser hat einen Umfang von 120 Leistungspunkten. Mastervorzugsleistungen in Höhe von 20 Leistungspunkten können hierfür anerkannt werden. Mit einem Erweiterungsmaster erlangen Sie die Unterrichtsbefähigung bis einschließlich Abitur, äquivalent zu den beiden anderen studierten Fächern.

 

Achtung bei GymPO-Studierenden: Es besteht die Möglichkeit, während des Lehramtsstudiums sowie nach dem erfolgreichen Abschluss der Ersten Staatsprüfung zusätzlich ein drittes Fach zu studieren. Eine Neueinschreibung in den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der GymPO ist nach der Umstellung auf die Bachelor-/Master-Struktur jedoch nicht mehr möglich. Wer ein drittes Fach studieren will, muss sich um einen Platz im Studiengang  "Master of Education Erweiterungsfach“ bewerben, wofür Sie den Abschluss 1. Staatsexamen brauchen!

 

Hinweis zum Fach Naturwissenschaft und Technik (NwT):

NwT kann am KIT als drittes Fach im Erweiterungsmaster studiert werden, wenn zeitgleich oder zuvor mindestens eines der Fächer Biologie, Chemie, Geographie oder Physik studiert wird bzw. wurde. Hierdurch wird die Unterrichtsbefähigung bis einschließlich Abitur für das Fach NwT erlangt und im Referendariat wird NwT in der Vollausbildung fortgeführt.

 

Für Lehrkräfte im Referendariat mit mindestens einem der Fächer Biologie, Chemie oder Physik gibt es derzeit noch eine NwT-Zusatzausbildung im Referendariat, die jedoch lediglich für den Einsatz im NwT-Unterricht der Klassen 8-10 qualifiziert. Referendar:innen mit NwT-Zusatzausbildung müssen während des Referendariats in NwT keinen Unterricht erteilen und können ihre Ausbildung im Fach NwT nicht in ihre Beurteilung einbringen.

Diese NwT-Zusatzausbildung ist daher nicht mit einem NwT-Studium vergleichbar!

Für weitere Informationen siehe auch die Seite des Vereins NwT-BW:  https://nwt-bw.de/lehrerausbildung/

 

Weitere beantwortete Fragen zum Erweiterungsmaster finden Sie in den FAQs unter dem Punkt ‚Erweiterungsmaster‘.

Was ist eine Studienleistung?

Studienleistungen sind unbenotete Erfolgskontrollen, welche in der Regel lehrveranstaltungsbegleitend erbracht werden. Sie können beliebig oft wiederholt werden und müssen in der Art und dem Umfang nicht dem Erstversuch entsprechen.

Das Bestehen einer Studienleistung kann eine Voraussetzung zur Teilnahme an einer Prüfungsleistung darstellen.

Was ist eine Prüfungsleistung?

Prüfungsleistungen sind benotete Erfolgskontrollen. Es gibt drei Arten von Prüfungsleistungen: schriftliche Prüfungsleistungen, mündliche Prüfungsleistungen und Prüfungsleistungen anderer Art.

 

Schriftliche Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden. Der Zweitversuch erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung. Der Drittversuch ist mündlich.

Mündliche Prüfungsleistungen und Prüfungsleistungen anderer Art können nur einmal wiederholt werden. Der Zweitversuch einer mündlichen Prüfung erfolgt als mündliche Prüfung.

Worin unterscheidet sich eine Prüfungsleistung von einer Studienleistung?

Prüfungsleistungen sind benotete und Studienleistungen unbenotete Erfolgskontrollen. Des Weiteren können Studienleistungen beliebig oft wiederholt werden, Prüfungsleistungen jedoch nicht. Die Anzahl und die verschiedenen Arten von Prüfungsleistungen sind in der Frage Was ist eine Prüfungsleistung?“ genauer erläutert.

Muss die Hauptprüfung meiner Prüfungsleistung zwingend als Erstversuch angetreten werden oder kann an der Nachprüfung bzw. einer späteren Prüfung als Erstversuch teilgenommen werden?

Sie müssen nicht an der Hauptprüfung einer Prüfungsleistung teilnehmen. Generell gilt, dass Sie auch die Nachprüfung als Erstversuch antreten können.

Es ist auch möglich eine Veranstaltung in einem Semester zu besuchen und die Prüfungsleistung erst in einem späteren Semester zu erbringen. Es sollte Ihnen jedoch klar sein, dass es dann zu Abweichungen im Inhalt der Veranstaltung und somit auch in den Inhalten der zu prüfenden Themen kommen kann. Des Weiteren gibt es Studienfächer, in welchen durch eine Studienleistung Punkte für eine Klausur gesammelt werden können. Diese sind meist nur für die Teilnahme an der Klausur im selben Semester anrechenbar. Daher sollten Sie sich bei einem solchen Vorhaben gut informieren.

Es ist jedoch ratsam eine Prüfungsleistung in demselben Semester, in welchem die Veranstaltung stattfindet, zu absolvieren.

Wenn ich durch meinen Erstversuch einer Prüfungsleistung durchgefallen bin, muss ich die nächste Prüfung direkt antreten oder kann ich an einer späteren teilnehmen?

In der Prüfungsordnung sind hierzu keine Angaben gemacht, weshalb ein Zweitversuch zu einem beliebigen Zeitpunkt erbracht werden kann.

Im Falle eines Nicht-Bestehens von einem Zweitversuch einer schriftlichen Prüfungsleistung muss der Drittversuch (mündlich) zeitnah zum Nicht-Bestehen des Zweitversuches erfolgen.

Wie viele Versuche habe ich bei einer schriftlichen und bei einer mündlichen Prüfungsleistung?

Schriftliche Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden. Der Zweitversuch erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung. Der Drittversuch ist mündlich.

Mündliche Prüfungsleistungen und Prüfungsleistungen anderer Art können nur einmal wiederholt werden.

Kann eine bestandene Prüfungsleistung wiederholt werden?

Nein, dies ist allgemein nicht möglich. Eine Ausnahme bietet der Übergang vom B.Ed. in den M.Ed., da hierbei Mastervorzugsleistungen erbracht werden können. Die Mastervorzugsleistungen müssen nicht (aber können) im Master angerechnet werden. Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQs unter ‚Master of Education‘.

Wie viele Versuche habe ich bei einer Studienleistung?

Eine Studienleistung können Sie beliebig oft wiederholen.

Muss ich bei der Hauptklausur anwesend sein, auch wenn ich sie nicht mitschreiben möchte?

Nein, wenn Sie die Hauptklausur nicht mitschreiben möchten, besteht auch keine Anwesenheitspflicht.

Was passiert bei einer Prüfungsleistung im Krankheitsfall? Wie kann man sich von der Prüfungsleistung abmelden, auch wenn es online nicht mehr möglich ist?

Bei einer schriftlichen Prüfung können sich Studierende online ohne Angabe von Gründen bis um 24:00 Uhr des Vortages von einer Prüfung im Campus Management Portal abmelden. Des Weiteren kann eine Abmeldung einer schriftlichen Prüfung ohne Angabe von Gründen bis zur Ausgabe der Prüfungsaufgaben erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen besteht auch die Abmeldung über den Studierendenservice innerhalb der Geschäftszeiten. Auch eine Abmeldung beim/der Prüfenden ist möglich. Dieser/Diese hat dann dafür zu sorgen, dass die Abmeldung im Campus Management Portal eingetragen wird.

 

Bei mündlichen Prüfungen muss dem/der Prüfenden eine Abmeldung bis spätestens drei Werktage vor der Prüfung bekannt gegeben werden.

Wird diese Frist verpasst, so muss dies unverzüglich dem Prüfungsausschuss gemeldet und glaubhaft gemacht werden. Im Falle von Krankheit, des/der Studierenden kann das Vorlegen eines  ärztlichen Attests verlangt werden. Dies gilt auch im Falle eines alleinerziehenden Elternteils bei einer Erkrankung des Kindes oder im Falle von pflegebedürftigen Angehörigen.

 

Die Abmeldung von Prüfungsleistungen anderer Art wird im Modulhandbuch geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen Zweitversuch und Zweitwiederholung?

An einem Zweitversuch kann teilgenommen werden, wenn die Prüfungsleistung beim ersten Versuch nicht bestanden wurde.

Es kann ein Antrag auf Zweitwiederholung (Härtefallantrag) gestellt werden, wenn eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden wurde (d.h. alle zulässigen Wiederholungen für eine Prüfungsleistung wurden nicht bestanden).

Bei einer Bewilligung des Antrags auf Zweitwiederholung erhält der/die Studierende ein oder mehrere neue Versuche zum Bestehen der Prüfungsleistung.

Wo erhalte ich Informationen zum Lehramtsstudium mit dem Fach Musik?

Informationen zu dem Studienfach Musik erhalten Sie auf der  Website der Hochschule für Musik Karlsruhe.

Wo erhalte ich Informationen zum Lehramtsstudium mit dem Fach Bildende Kunst?

Informationen zu dem Studienfach Bildende Kunst erhalten Sie auf der  Website der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe.

An wen kann ich mich bei Fragen zum Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium wenden?

Für die Koordination des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums ist  Frau Anna Lehner zuständig. Eine Übersicht über die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche finden Sie  hier.

Welchen Anteil haben die Bildungswissenschaften in meinem Studium?

Der B.Ed. beinhaltet 8 Leistungspunkte (LP) (von insgesamt 180 LP) für das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium. Hinzu kommt das Orientierungspraktikum im Umfang von 4 LP. 

Der M.Ed. beinhaltet 33 LP (von insgesamt 120 LP) aus dem Bereich des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums. Hinzu kommt das Schulpraxissemester im Umfang von 16 LP. Weitere Informationen zum Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium finden Sie  hier.

Sie finden weitere beantwortete Fragen zum Orientierungspraktikum und dem Schulpraxissemester in den FAQs unter ‚Praxisphasen im Studium‘.

Für welche Fachsemester sind welche Teilleistungen vorgesehen?

In den Modulhandbüchern der verschiedenen Hauptfächer ist in der Regel eine Übersicht zu dieser Frage enthalten. Die entsprechenden Modulhandbücher finden Sie auf den jeweiligen Websites der Fächer. Eine Übersicht der Websites finden Sie  hier (unter „Lehramt studieren am KIT", „Fächerkombinationen").

 

Allgemein gilt jedoch, dass Sie keine genauen Vorgaben haben, wann Sie welche Teilleistungen/Module absolvieren müssen. Wichtig ist, dass dies nicht für die Orientierungsprüfung gilt. Die Orientierungsprüfung muss bis zum Ende des 3. Fachsemesters in einem Hauptfach bestanden werden, da Sie sonst ihren Prüfungsanspruch verlieren.

Falls Sie NwT als Hauptfach studieren, muss die Orientierungsprüfung im anderen wissenschaftlichen Hauptfach abgelegt werden.

 

Der Unterschied zwischen einer Teilleistung und einer Veranstaltung wird in den FAQs unter ‚Im Studium - Allgemeines' in der Frage „Was ist der Unterschied zwischen einer Teilleistung und einer Veranstaltung?“ erklärt.

Gibt es Wahlmöglichkeiten bezüglich der Teilleistungen im B.Ed./M.Ed.?

Sie finden in den Modulhandbüchern Ihrer Hauptfächer Informationen zu den Wahlmöglichkeiten innerhalb des Bachelor of Education, sowie Master of Education. Die entsprechenden Modulhandbücher finden Sie auf den jeweiligen Websites der Fächer. Eine Übersicht der Websites finden Sie  hier (unter „Lehramt studieren am KIT", „Fächerkombinationen").

 

Für des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums im B.Ed. gilt, dass Sie keine Wahlmöglichkeiten bezüglich eines Moduls besitzen. Alle Module sind fest vorgeschrieben. Sie haben allerdings die Möglichkeit, innerhalb des Moduls „EPG1“ zwischen verschiedenen Veranstaltungen für die Teilleistungen zu wählen.

Innerhalb des Moduls „Pädagogische Grundlagen“ haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Seminarterminen sowie dozierenden Personen für diese eine Teilleistung des Moduls zu wählen.

 

Bezüglich des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums im M.Ed. gilt, dass Sie im Modul „M4 Organisation Schule“ drei Teilleistungen abschließen müssen. Es werden mehrere Veranstaltungen angeboten. Sie können für die Teilleistungen aus den Veranstaltungen frei wählen, welche in der Veranstaltungsübersicht des Moduls des entsprechenden Semesters aufgelistet sind.

Analog gilt dies auch für das Modul „Modul Personale Kompetenz (MPK)“. Hier müssen Sie zwei Teilleistungen abschließen.

Für das Modul „EPG2“ gelten dieselben Wahlmöglichkeiten wie im Bachelor of Education im Modul „EPG1“. Im Modul „M3 Didaktik und Methodik“ können Sie zwischen einer Teilleistung für alle Fächer und einer Teilleistung für die MINT-Fächer und Sport wählen.

In den restlichen Modulen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums im M.Ed. gibt es keine Wahlmöglichkeiten.

Weitere Informationen zum Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium finden Sie  hier.

 

Der Unterschied zwischen einer Teilleistung und einer Veranstaltung wird in den FAQs unter ‚Im Studium - Allgemeines' in der Frage „Was ist der Unterschied zwischen einer Teilleistung und einer Veranstaltung?“ beantwortet.

Welche Module werden im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium (B.Ed. und M.Ed.) benotet und welche nicht?

Im B.Ed. wird je eine Note für die Module „EPG1“ sowie „Pädagogische Grundlagen“ vergeben. Das Orientierungspraktikum ist unbenotet.

Im M.Ed. werden jeweils Noten in den Modulen „Pädagogische Grundlagen“, „Grundlagen der Didaktik und Methodik“, „Organisation Schule“, „Forschungsmethoden“, „EPG2“ und „Inklusion“ vergeben. Das Modul „Modul Personale Kompetenz (MPK)“ sowie das Schulpraxissemester sind unbenotet.

 

Die Begriffe „Studienleistung“ und „Prüfungsleistung“ werden in den FAQs unter ‚Im Studium - Prüfungsfragen‘ erklärt.

Was ist ein Orientierungspraktikum/Schulpraxissemester?

Das Orientierungspraktikum (OP) stellt die erste von zwei Praxisphasen während des Lehramtsstudiums dar. Es dient der Überprüfung der Studien- und Berufswahl. Während des OP sollen die Studierenden persönliche Voraussetzungen für den Lehrerberuf reflektieren und zu einer persönlichen Einschätzung darüber gelangen, ob bei ihnen Interesse am gesamten Aufgabenspektrum einer Lehrkraft besteht.

 

Das Schulpraxissemester stellt curricular die letzte Möglichkeit zur Berufsvorbereitung dar. Neben der Berufsvorbereitung ist der Zweck des Schulpraxissemesters die Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis bei den Studierenden. Es ermöglicht Ihnen ein fundiertes Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung durch die Schulen und die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte.

Wann wird die Durchführung des Orientierungspraktikums/des Schulpraxissemesters empfohlen?

Das Orientierungspraktikum kann sowohl in den Semesterferien des Winter- als auch des Sommersemesters erfolgen. Es ist im Bachelorstudiengang verortet und kann nicht im Vorfeld des Studiums absolviert werden.

Für das Orientierungspraktikum bietet sich das dritte Semester gut an. Dies ist jedoch keine Pflicht. Sie können das Orientierungspraktikum in einem beliebigen Semester absolvieren.

Das Schulpraxissemester kann nur im Wintersemester absolviert werden. Es beginnt spätestens am 15. Oktober und endet spätestens mit der zweiten Schuljahreshälfte.

Für Studierende mit dem Fach Musik, welche ihr Studium zum Sommersemester begonnen haben, können das Schulpraxissemester auch im Sommersemester absolvieren. Für das Schulpraxissemester gilt, dass es nicht als Mastervorzug erfolgen kann. Eine Teilnahme ist nur im Wintersemester möglich. Daher bietet sich hierfür das erste Mastersemester an.

Wieso kann das Schulpraxissemester nicht im Sommersemester absolviert werden?

Die Regelungen für das Schulpraxissemester wurden in der  Rahmenverordnung des Kultusministeriums geklärt. In diesem Dokument wurde die Teilnahme am Schulpraxissemester im Herbst festgelegt.

Kann ich das Schulpraxissemester aufteilen oder muss es am Stück absolviert werden?

Das Schulpraxissemester wird in der Regel am Stück absolviert. Eine Ausnahme besteht bei der Absolvierung des Schulpraxissemesters im Ausland. Hierbei können acht Wochen an einer deutschen Schule im Ausland absolviert werden. Die restlichen vier Wochen müssen an einem Gymnasium in Baden-Württemberg erfolgen.

Kann das Schulpraxissemester als Mastervorzug absolviert werden?

Nein, das Schulpraxissemester kann nicht als Mastervorzug absolviert werden. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Schulpraxissemester im ersten Mastersemester zu absolvieren?

Falls Sie das Schulpraxissemester im ersten Mastersemester absolvieren möchten, geht dies nur, wenn Sie sich zum kommenden WS für den M.Ed. bewerben und der Abschluss Ihres Bachelorstudiums im Sommer realistisch ist. Das heißt, es müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 140 Leistungspunkte nachweislich abgeschlossen sein und Sie müssen sich in beiden Fächern mindestens im 6. Fachsemester des B.Ed. befinden. 

Nach welchen Kriterien entscheiden Schulen über die Vergabe von Praktikumsplätzen?

Orientierungspraktikum:

Es wurden hierbei keine Angaben gemacht.

 

Schulpraxissemester:

Am Zuweisungstag werden Sie vom Online-System unter Berücksichtigung der schulischen Rahmenbedingungen und möglichst auch Ihrer Schulwünsche an eine geeignete Schule eingebucht. An diesem Tag haben Sie nur eingeschränkten Zugriff auf das Online-System.

Weitere Informationen erhalten Sie  hier.

Kann das Orientierungspraktikum und Schulpraxissemester an allen Schulen in Baden-Württemberg absolviert werden?

Sie können jede Schule in Baden-Württemberg auswählen, die Orientierungspraktikum-/Schulpraxissemester-Plätze anbietet, also in der Liste im Online-System verfügbar ist. Sie sind nicht an einen bestimmten Standort (z.B. Ihrer Universität) gebunden.

Kann das Orientierungspraktikum und Schulpraxissemester an Schulen außerhalb Baden-Württembergs absolviert werden?

Nein, das ist nicht möglich.

Kann ich das Orientierungspraktikum oder Schulpraxissemester an einer anderen Schulform als das berufliche oder allgemeinbildende Gymnasium absolvieren?

Sie können das Orientierungspraktikum und das Schulpraxissemester an jeder Schule in Baden-Württemberg absolvieren, die Praktikumsplätze über das Online-System anbietet. Dies können vereinzelt neben beruflichen Schulen und allgemeinbildenden Gymnasien auch andere Schulformen sein, die den Abschluss der allgemeinen Hochschulreife anbieten (z.B. Gesamtschulen, Waldorfschulen).

Das jeweilige staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung betreut die Praxisphase des Schulpraxissemesters am ausgewählten Standort.

Müssen die Hospitations- und Unterrichtsstunden im Orientierungspraktikum oder Schulpraxissemester ausschließlich in den eigenen Fächern erfolgen?

Die Hospitationsstunden müssen nicht alle in den eigenen Studienfächern absolviert werden.

Die Unterrichtsstunden müssen in beiden Praxisphasen nicht ausschließlich in den eigenen Fächern gehalten werden. Im Orientierungspraktikum bietet es sich beispielsweise bei dem Wunsch nach einem dritten Studienfach an, Unterrichtseinheiten auch in diesem zu erbringen.

Wie viele Hospitations- und Unterrichtsstunden sollen in den beiden Praxisphasen meines Studiums geleistet werden?

Orientierungspraktikum:

Hierbei handelt es sich um ein dreiwöchiges Praktikum, in welchem am Schulleben aus der Sicht einer Lehrperson teilgenommen werden soll.

Es ist es nicht erforderlich selbst zu unterrichten. Allerdings bietet das Orientierungspraktikum eine gute Möglichkeit erste Unterrichtserfahrungen zu sammeln. Daher wird empfohlen mindestens drei Unterrichtsteile eigenständig zu unterrichten oder auch Teile der Stunde einer Lehrkraft zu übernehmen.

 

Schulpraxissemester:

Hierbei handelt es sich um eine 12-wöchige Praxisphase, in welcher 120 Stunden hospitiert, assistiert und unterrichtet werden sollen. Hiervon müssen mindestens 30 Stunden angeleitete eigene Unterrichtsstunden sein.

Kann das Orientierungspraktikum auch vor dem Studium absolviert werden?

Nein, das Orientierungspraktikum muss innerhalb des Bachelorstudiengangs absolviert werden.

Muss ich die Vorbereitungsveranstaltungen zum Orientierungspraktikum/Schulpraxissemester besuchen?

Ja, die Vor- und Nachbereitungsphase des Orientierungspraktikums sowie die Begleitveranstaltung durch das staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung des Schulpraxissemesters sind verpflichtend. Ohne Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann die jeweilige Praxisphase nicht bestanden werden.

Kann ich mich an einer Schule für das Orientierungspraktikum/Schulpraxissemester selbst bewerben oder muss ich das über das Online-Portal erledigen?

Die  Bewerbung für das Orientierungspraktikum sowie  die des Schulpraxissemesters können ausschließlich über die jeweiligen Onlineportale erfolgen.

Kann ich ein Urlaubssemester während des Schulpraxissemester nehmen?

Da das Schulpraxissemester in die Regelstudienzeit der Lehramtsstudiengänge eingerechnet ist, kann für seine Dauer keine Beurlaubung beantragt werden. Von der Zahlung der Studiengebühren können Sie sich bei der Blockform auf Antrag im Studienbüro befreien lassen.

Kann das Schulpraxissemester an der gleichen Schule wie das Orientierungspraktikum absolviert werden?

Ja, das ist theoretisch möglich. Ausgeschlossen ist nur die Schule, an der das eigene Abitur abgelegt wurde. Es wird jedoch empfohlen die Schulpraxisphasen an unterschiedlichen Schulen zu absolvieren, damit möglichst viele und unterschiedliche Erfahrungen gesammelt werden können.

Wird mein 3. Fach in das Schulpraxissemester eingebunden? Gibt es diesbezüglich auch die Möglichkeit eine Fachdidaktik-Veranstaltung des Seminars zu besuchen?

Leider können die Seminare nur in zwei Fächern fachdidaktischen Unterricht anbieten. Im Normalfall in den Fächern, die zuerst in der Anmeldung gelistet sind. Es wird aber versucht, Wünsche bezüglich der beiden Didaktiken zu berücksichtigen. Es besteht die Möglichkeit, die dritte Fachdidaktik im darauffolgenden Herbst im Gaststatus zu belegen.

Kann das Schulpraxissemester auch im Ausland absolviert werden?

Ja, das ist möglich. Es sollte beachtet werden, dass 8 der 12 Wochen des Praxissemesters im Ausland absolviert werde können, aber die restlichen 4 Wochen an einem Gymnasium in Baden-Württemberg erfolgen müssen. Zudem muss der Seminarbesuch nachgeholt werden.

Wie melde ich mich für das Orientierungspraktikum/Schulpraxissemester an?

Orientierungspraktikum:

Informationen zur Anmeldung/Bewerbung zum Orientierungspraktikum finden Sie  hier unter „Anmeldung zum Orientierungspraktikum“.

 

Schulpraxissemester:

Eine Beschreibung des Anmeldeverfahrens finden Sie  hier unter dem Punkt „Anmeldeverfahren Schulpraxissemester“.

Gibt es eine Teilnahmepflicht für das Orientierungspraktikum und das Schulpraxissemester?

Ja, das Orientierungspraktikum und das Schulpraxissemester sind curricular verankerte Bestandteile aus dem Bachelor- bzw. Masterstudium, die für einen erfolgreichen Abschluss erforderlich sind.

Wann ist die Abgabefrist für die Portfolioarbeit im Orientierungspraktikum und im Schulpraxissemester?

In der Regel haben Sie nach Beendigung des Orientierungspraktikums inkl. Nachbereitung ca. 4 Wochen Zeit, Ihr Portfolio fertigzustellen. Die exakte Abgabefrist wird im Rahmen der Begleitveranstaltungen bekanntgegeben.

 

Das Portfolio im Rahmen des Schulpraxissemesters wird von den Schulen organisiert.

Was muss in der Portfolioarbeit enthalten sein?

Das Portfolio ist zum einen Ihre persönliche Sammelmappe zum anderen ein erforderliches Reflexions- und Professionalisierungsinstrument während der Praxisphasen. Es gehört damit ins Orientierungspraktikum und das Schulpraxissemester.

Details zur Erstellung sowie Pflicht- und Wahlinhalten erhalten Studierende in der jeweiligen Begleitveranstaltung. Zum E-Portfolio des Orientierungspraktikums gehören z.B.

 

  • Steckbrief der Schule
  • Dokumentation des Praktikumsverlaufs
  • Interview mit einer Lehrkraft
  • Fachwahl-Reflexion
  • Stundenverlaufspläne für eigene Unterrichtsteile
  • Abschlussreflexion

Gibt es eine Note für das Orientierungspraktikum oder Schulpraxissemester?

Nein, bei dem Orientierungspraktikum und dem Schulpraxissemester handelt es sich um Studienleistungen. Es gibt daher keine Note.

Was passiert, wenn ich das Orientierungspraktikum oder Schulpraxissemester nicht bestanden habe?

Das Orientierungspraktikum kann bei Nicht-Bestehen beliebig oft wiederholt werden. Wenn Sie das Orientierungspraktikum nicht bestehen, empfehlen wir ein Beratungsgespräch am Zentrum für Lehrerbildung.

 

Wurde das Schulpraxissemester nicht bestanden, kann es einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nicht-Bestehen erlischt der Prüfungsanspruch im lehramtsbezogenen Masterstudiengang und der Studiengang Master of Education kann nicht mehr abgeschlossen werden; eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist ausgeschlossen.

Wie viele Tage des Praktikums (Orientierungspraktikum, Schulpraxissemester) darf man maximal, bspw. wegen Krankheit, versäumen und was passiert, wenn ich zu viele Tage fehle?

Orientierungspraktikum:

Anwesenheitspflicht von 15 Tagen; im Krankheitsfall müssen Fehltage nachgeholt werden. Falls ein Feiertag und/oder Brückentag während des Praktikumszeitraums anfällt, müssen diese Tage auch nachgeholt werden.

 

Schulpraxissemester:

„Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestehensbescheinigung für das Schulpraxissemester bereits bei einmaligem unentschuldigtem Fehlen in der Schule oder den seminaristischen Begleitveranstaltungen nicht ausgestellt werden kann.

Bei Krankheit entschuldigen Sie sich bitte zunächst telefonisch, dann schriftlich bei Schule bzw. Seminar. Ab einer Fehlzeit von drei Tagen ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Im Seminar ist die Anzahl möglicher entschuldigter Fehlzeiten auf den Umfang von höchstens zwei Seminarveranstaltungen, wobei pro Veranstaltungsart nicht mehr als einmal gefehlt werden darf, begrenzt. Wird diese Anzahl überschritten, müssen in Absprache mit der Kurs-, Seminar- oder Schulleitung Sitzungen nachgeholt werden, wenn dies organisatorisch möglich ist. Ist dies nicht möglich, kann die Bescheinigung nicht ausgestellt werden.

Krankheitsausfälle, die in der Summe fünf Schultage überschreiten, müssen in der Regel nachgearbeitet werden. Im individuellen Fall ist die Entscheidung der Schulleitung bzw. der Ausbildungslehrkraft ausschlaggebend.

Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen rechtzeitig (spätestens eine Woche vor dem Termin) bei der Schul-bzw. der Seminarleitung beantragt werden. In der Schule müssen Beurlaubungstage grundsätzlich nachgearbeitet werden.“ ( Quelle)

Was passiert, wenn das Orientierungspraktikum oder Schulpraxissemester nur teilweise absolviert werden kann?

Hier gibt es keine allgemeingültige Antwort. Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre Betreuungspersonen an der Schule, dem Seminar und der Hochschule.

Darf ich zusätzliche Schulpraktika absolvieren (unabhängig vom Studium)?

Ja, es können weitere Praktika an Schulen absolviert werden. Diese sind jedoch unabhängig vom Studium und müssen daher direkt mit der jeweiligen Schule abgeklärt werden. Die gilt auch für den entsprechenden Zeitraum des Praktikums.

 

Kann ich während des Schulpraxissemesters auch weiterhin Veranstaltungen am KIT besuchen?

Ja, theoretisch ist das möglich. Es gibt teilweise schulpraxissemester-begleitende Veranstaltungen wie bspw. bei der Mathematik Fachdidaktik. Sie sollten dennoch unbedingt beachten, dass das Schulpraxissemester ein Vollzeit-Praktikum ist und es daher ausdrücklich empfohlen wird, keine weiteren semesterbegelitenden Veranstaltungen zu belegen.

Einige Veranstaltungen des bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums werden am Ende des Semesters als Block angeboten. Hierbei kommt es zu keiner Überschneidung mit dem Schulpraxissemester.

Wie bewerbe ich mich für das Auslandspraxissemester?

Hierfür müssen Sie selbstständig zu einer der  zugelassenen Schulen im Ausland Kontakt aufnehmen. Die Organisation des Praktikums liegt dabei vollständig bei den Praktikant*innen. Dies beinhaltet die Kontaktaufnahme mit der Schule, die Vereinbarung des Praktikumszeitraums, die Organisation der Reise etc.. Das ZLB unterstützt Sie gerne bei der Planung.

An deutschen Schulen im Ausland gibt es keine eigens für diese Aufgabe geschulten Ausbildungslehrpersonen.

Der entsprechende Aufenthalt muss durch eine schriftliche Bescheinigung der Schule bestätigt werden.

Wie kann ich einen im Ausland erbrachten Praktikumsteil anrechnen lassen?

Der Antrag auf Anerkennung des Schulpraktikums bzw. die Tätigkeit als assistant teacher sind zu richten an die  Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes beim Regierungspräsidium Stuttgart. Ansprechpartner dort ist Herr Thomas Häberle. 

Wie bewerbe ich mich für den vierwöchigen Praktikumsteil, wenn ich den Hauptteil meines Praktikums im Ausland absolviert habe?

Die Anmeldung verläuft analog zur Anmeldung zum Schulpraxissemester, welches vollständig an einer Schule in Baden-Württemberg absolviert wird. Sie setzen lediglich im Online-System das Häkchen bei der entsprechenden Absolvierungsmodalität (→ Begleitveranstaltungen am Seminar und 4 Wochen Schulpraxis).

Kann das Orientierungspraktikum auch im Ausland absolviert werden?

Nein, dies ist nicht möglich.

Geht das Schulpraxissemester im Ausland auch im Sommersemester?

Da Sie selbstständig für die Organisation des Praktikumsteils im Ausland verantwortlich sind, können Sie diesen Teil auch in das Sommersemester legen.

Die 4 Wochen, welche Sie an einem deutschen Gymnasium absolvieren müssen, können nur mit der Begleitveranstaltung des Seminars im Wintersemester erfolgen.

Wann werden die restlichen 4 Wochen in Baden-Württemberg nachgeholt?

Im Optimalfall liegt der Auslandsaufenthalt im Frühjahr und Sie absolvieren die restlichen Wochen sowie die Begleitveranstaltungen am Seminar im darauffolgenden Wintersemester ( beginnend gemeinsam mit dem regulären Schulpraxissemester). Nach Ihrer Rückkehr und vor dem Beginn des Schulpraxissemesters (SPS) kümmern Sie sich um die Anerkennung als Anteil des SPS. Weitere Infos finden Sie in der  Anleitung und auf  dieser Seite.

Portfolioarbeit auch bei Auslandsaufenthalt?

Der entsprechende Aufenthalt muss durch eine formlose schriftliche Bescheinigung der ausländischen Schule bzw. des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) bestätigt und von den Studierenden durch eine entsprechend strukturierte Ausarbeitung des Praktikums im Rahmen des studienbegleitenden Portfolios dokumentiert werden. Diese ist Bestandteil des Gesamtportfolios, welches über die nachzuholenden vier Wochen an einer baden-württembergischen Schule fortzuführen ist.

Welche Besonderheiten gibt es für Musik-/Kunst-Studierende im SPS?

Musikstudierende können im Schulpraxissemester auf Wunsch einen Wochentag für den Einzelunterricht im Soloinstrument bzw. in Gesang von der Schule freigestellt werden. Gleiches gilt für Studierende der Bildenden Kunst bezogen auf Atelierarbeit/Projektarbeit. Die Tage der Freistellung werden in Absprache mit der Schulleitung im Vorgriff abgeleistet bzw. im Anschluss an die 12 Wochen nachgeholt. siehe auch Punkt 3.1 der  Handreichung zum Schulpraxissemester.

Wenn ich meine Daten im Onlineportal eingebe, mich aber an keiner Schule vormerke, werde ich dann trotzdem irgendeiner Schule zugewiesen?

Nein, am Zuweisungstag werden nur diejenigen Studierenden eine Schule zugewiesen bekommen, die bis dahin eine Zugangsberechtigung erhalten und sich an mindestens einer Schule für das Schulpraxissemester vorgemerkt haben.

Welche Besonderheiten gibt es für Musik-/Kunst-Studierende im OSP?

Für Musikstudierende ist die Vor-/ Nachbereitung des OSP nicht verpflichtend. Dennoch wird ist die Teilnahme mit Prof. Dr. Elisabeth Theisohn abgeklärt und von Seiten des KIT und der HfM empfohlen.

Für Kunststudierende ist die Vor-/Nachbereitung nicht verpflichtend aber an der Akademie der bildenen Künste verpflichtend.

 

In welchen Fächern kann ich meine Bachelor-/Masterarbeit schreiben? 

Die Bachelorarbeit muss in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächer geschrieben werden. Sie kann erst begonnen werden, wenn bereits 45 Leistungspunkte (LP) in dem entsprechenden Hauptfach erfolgreich abgelegt wurden. Weitere Informationen zu der Bachelorarbeit finden Sie in der  Studien- und Prüfungsordnung des B.Ed. unter §14.
Eine Bachelorarbeit im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium ist nicht möglich.

Die Masterarbeit kann in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächern oder dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium geschrieben werden. Sie kann erst begonnen werden, wenn in dem entsprechenden Teilstudiengang mindestens 20 LP erfolgreich abgelegt wurden. Weitere Informationen zur Masterarbeit finden Sie in der  Studien- und Prüfungsordnung des M.Ed. unter §14.

Wie lange muss ich auf mein Bachelor-/Master-Zeugnis warten?

Eine genaue Angabe kann hierzu nicht getroffen werden. Sie können sich bei der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre (SLE) beim  Team Abschlussdokumente nach dem aktuellen Stand des Zeugnisses erkundigen.

Muss ich die Masterarbeit im gleichen Hauptfach, wie die Bachelorarbeit schreiben?

Nein, die Masterarbeit muss nicht im gleichen Teilstudiengang geschrieben werden. Für die Bachelorarbeit gilt, dass sie in einem der wissenschaftlichen Hauptfächer abgelegt werden muss. Die Masterarbeit kann entweder in einem wissenschaftlichen Hauptfach oder im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium geschrieben werden.
Weitere Informationen zur Masterarbeit finden Sie in der  Studien- und Prüfungsordnung des M.Ed. unter §14.

Wie wird meine Zeugnisnote im B.Ed./M.Ed. berechnet? 

„Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich als ein mit Leistungspunkten gewichteter Notendurchschnitt der Gesamtnoten beider wissenschaftlicher Hauptfächer und des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums sowie des Moduls Bachelorarbeit.“ ( Quelle unter §20)

„Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich als ein mit Leistungspunkten gewichteter Notendurchschnitt der Gesamtnoten beider wissenschaftlicher Hauptfächer und des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums sowie des Moduls Masterarbeit.“ ( Quelle unter §20)

Wie berechnet sich die Gesamtnote meines Lehramtsstudiums nach GymPO? 


„(1) Folgende Durchschnittsnoten werden berechnet: 

  • Durchschnitt der Modulnoten in den einzelnen wissenschaftlichen Fächern (Pflicht- und Wahlpflichtmodule), 
  • Durchschnitt der Modulnoten der Fachdidaktiken, 
  • Durchschnitt der Modulnoten des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums, 
  • Durchschnitt der Modulnoten des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums. 

(2) Die Durchschnittsnote errechnet sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Werden Module aus weiteren als den vorgeschriebenen Modulen absolviert (Zusatzmodule), so gehen in die Berechnung der Gesamtnote nur die für das Bestehen der Modulprüfungen erforderlichen Module ein.“ ( Quelle unter §17)

Wie wird die Note des Studiums und die des Vorbereitungsdienstes gewichtet? 

Die Grundlage für den Rangplatz der Bewerber:innen auf der jeweiligen Bewerber:innenliste für eine Arbeitsstelle nach dem Vorbereitungsdienst bildet die sogenannte Leistungszahl.

Für Lehrämter an Gymnasien und beruflichen Gymnasien, welche nach GymPO studiert haben, wird die Leistungszahl ausschließlich aus der Summe des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote des Ersten und des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote des Zweiten Staatsexamen gebildet. 

Bei Lehramtsbewerber:innen mit Bachelor- und Masterabschlüssen errechnet sich die Leistungszahl ab dem Einstellungsverfahren 2020 aus der Summe des Zehnfachen der Abschlussnote des B.Ed., des Zehnfachen der Abschlussnote des M.Ed. und des Zwanzigfachen der Note der abschließenden Lehramtsprüfung (Zweites Staatsexamen).
„Weitere lehramtsbezogene Studienleistungen, die mit Blick auf den Zugang beziehungsweise die Zulassung zum Masterstudium nachzuholen sind, sind mit ihrer Durchschnittsnote unter Beibehaltung der Gesamtgewichtung einzubeziehen.“ ( Quelle)

Werde ich automatisch nach der letzten Prüfung exmatrikuliert?

Es findet keine automatische Exmatrikulation nach der letzten Prüfungsleistung statt, wenn eine Rückmeldung vorliegt.

Beachten Sie die Hinweise zur Bewerbung für den Master sowie die Zulassungsbeschränkungen der entsprächenden Fächer.

Gibt es einen Quereinstiegsmaster am KIT?

Das KIT bietet keinen Quereinstiegsmaster in das Lehramtsstudium fürs Gymnasium an. Falls Sie dennoch an einem Wechsel in das Lehramtsstudium interessiert sind, können Sie gerne einen persönlichen  Beratungstermin über unser  Kontaktformular oder  per Mail vereinbaren.

Was ist ein Quereinstiegsmaster?

Der Quereinstiegsmaster ist für Studierende gedacht, welche bereits einen abgeschlossenen Bachelor in einem wissenschaftlichen Hauptfach absolviert haben. Hierunter zählt jedoch nicht der Bachelor of Education.

Ein abgeschlossener Quereinstiegsmaster (in Bezug auf das Lehramtsstudium am KIT) beinhaltet den Abschluss Master of Education und ermöglicht den Zugang zum Vorbereitungsdienst.

Was ist Mastervorzug?

Unter Mastervorzug wird das Absolvieren von Masterleistungen im Bachelorstudiengang bezeichnet. Es können maximal 30 LP aus dem Master vorgezogen werden. Des Weiteren gibt es  Voraussetzungen, welche für den Vorzug erfüllt sein müssen. Die Note des Mastervorzugs geht nicht in die Note des Bachelor-Studiums mit ein. Die Vorzugsleistungen werden im Transcript of Records mit der entsprechenden Note aufgeführt und als solche gekennzeichnet.

Die möglichen Mastervorzugsleistungen finden Sie im Campus Management Portal unter der Kategorie „Abschlussarbeit und freiwillige Bestandteile“ → „Mastervorzug“. Manche Mastervorzugsleistungen können auch unter „Mastervorzug“ → Erfolgskontrolle“ aufgelistet sein.

Wann kann ich Mastervorzug erbringen?

Voraussetzung für den Mastervorzug ist, dass Sie mindestens 120 Leistungspunkte des gesamten Bachelorstudiums erfolgreich abgelegt haben müssen.

Wie kann ich mir Mastervorzug anrechnen/verbuchen lassen?

Mastervorzugsleistungen werden im Campus Management Portal im Teilstudiengang 38-S10-B-2015 – Abschlussarbeit und freiwillige Bestandteile LA Bachelor Gymnasien 2015 Beifach unter „Mastervorzug“ eingewählt und angemeldet. Ist die entsprechende Veranstaltung dort nicht vorhanden, können Sie sich bei der Leistungskoordination Lehramt melden (Achtung: Manche Leistungen sind nicht für den Mastervorzug vorgesehen und können folglich auch nicht belegt werden). Den Übertrag der Mastervorzugsleistungen müssen Sie im ersten Fachsemester nach Immatrikulation in den M.Ed. bei der  Leistungskoordination Lehramt (Frau Anna Lehner, Mitarbeiterin des ZLB) oder den jeweiligen Ansprechpartner:innen der wissenschaftlichen Hauptfächer beantragen. Für den Übertrag wird ein Notenauszug und eine schriftliche Willensbekundung (formloses Schreiben, z.B. per Email, mit Nennung der zu übertragenden Leistungen) benötigt. Falls Sie eine oder mehrere Mastervorzugsleistung/en nicht anrechnen lassen möchten, so führen Sie diese bitte auch nicht in der Willensbekundung auf.

Gibt es eine Frist, bis wann der Mastervorzug verfällt?

Mastervorzugsleistungen müssen innerhalb des ersten Mastersemesters eingetragen werden:

 

„Die als Mastervorzug abgeleisteten Teilleistungen können vorschriftsbedingt nur auf Antrag und nicht automatisch in das Masterstudium übertragen werden. Betreffende Studierende melden sich nach Immatrikulation in den Master (innerhalb des ersten Semesters) formlos per Email (bitte immer einen Notenauszug der entsprechenden Leistungen anfügen) bei der  Leistungskoordinatorin Lehramt oder bei der entsprechenden Fachstudienberatung/Studiengangskoordination.“ ( Quelle)

Muss ich Mastervorzugsleistungen anrechnen lassen?

Nein, Sie müssen sich Mastervorzugsleistungen nicht anrechnen lassen. 

Muss ich nicht bestandene Mastervorzugsleistungen anrechnen lassen?

Nein, Sie müssen sich die Mastervorzugsleistungen generell nicht anrechnen lassen.

Was sind Zusatzleistungen?

Zusatzleistungen sind Leistungen im Umfang von maximal 30 Leistungspunkte, welche Sie aus dem gesamten Veranstaltungsangebot des KIT wählen und erwerben können. Die Zusatzleistungen werden im Transcript of Records mit der entsprechenden Note aufgeführt und als solche gekennzeichnet. Die Note geht jedoch nicht in die Abschlussnote des Bachelors oder Masters mit ein.

Wann kann ich Zusatzleistungen erbringen?

Es gibt keine Voraussetzung, um Zusatzleistungen zu erbringen.

Die Studierenden haben bereits bei der Anmeldung zu einer Prüfung in einem Modul diese als Zusatzleistung zu deklarieren. Auf Antrag der Studierenden kann die Zuordnung des Moduls bzw. der Teilleistungen in einem Modul später geändert werden. Deshalb sprechen Sie sich bitte im Vorfeld mit dem/der Dozent:in ab.

Wie kann ich mir Zusatzleistungen anrechnen/verbuchen lassen?

Dies erfolgt analog zum Mastervorzug und kann in der Frage Wie kann ich Mastervorzug anrechnen/verbuchen lassen?“ nachgelesen werden.

Ist der Mastervorzug bzw. die Zusatzleistung im Bachelorzeugnis sichtbar?

Die Zusatzleistungen sowie Mastervorzugsleistungen werden im Transcript of Records mit der entsprechenden Note aufgeführt und als solche gekennzeichnet. Die Note geht jedoch nicht in die Abschlussnote des B.Ed. oder M.Ed. mit ein.

Auf Antrag der Studierenden werden die Zusatzleistungen in das Bachelorzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet. Dies ist bei Mastervorzugsleistungen nach der Studien- und Prüfungsordnung nicht möglich.

Fließen diese Leistungen (Mastervorzug und Zusatzleistungen) in meine Note des B.Ed. ein?

Nein, weder Mastervorzugs- noch Zusatzleistungen werden in die Bachelornote eingerechnet. Die Zusatzleistungen sowie Mastervorzugsleistungen werden im Transcript of Records mit der entsprechenden Note aufgeführt und als solche gekennzeichnet.

Auf Antrag der Studierenden werden die Zusatzleistungen in das Bachelorzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet.

Was ist ein Erweiterungsfach und welche Vorteile habe ich?

Als Erweiterungsfach bezeichnet man das freiwillige Studium eines dritten wissenschaftlichen Hauptfachs. Bei einem Studium am KIT ermöglicht Ihnen der Erwerb des Zweiten Staatsexamens in Ihrem Drittfach den Unterricht in diesem Fach bis zum Abitur (große Fakultas).
Mit einem Erweiterungsfach können Sie also Ihr Fächerspektrum erweitern und ggf. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Das Erweiterungsfach kann mit dem Abschluss M.Ed. (Umfang 120 LP inkl. Masterarbeit) oder mit Zertifikatsabschluss (Umfang 105 LP ohne Masterarbeit) studiert werden.

Die Möglichkeit, auf die abschließende Masterarbeit zu verzichten und mit einem Zertifikat abzuschließen, steht auch vor dem SoSe 2024 eingeschriebenen Studierenden offen.

Aber: Ein Erweiterungsfach stellt sowohl im Studium als auch im Vorbereitungsdienst einen nicht unerheblichen erhöhten Aufwand dar, worüber Sie sich im Klaren sein müssen. Beratung hierzu finden Sie bei den Fachstudienberatenden (bei Fragen zum Fach) oder bei den Ansprechpartner:innen des ZLB (bei nicht-fachlichen Fragen).

Fallen Zweitstudiengebühren beim Studium eines Erweiterungsfachs an?

„Ein Zweitstudium, das nach den berufsrechtlichen Regelungen für die Erlangung eines Berufsabschlusses erforderlich ist, ist von der Gebührenpflicht nach Absatz 1 ausgenommen. Dasselbe gilt für das Studium eines Erweiterungsfaches im Rahmen eines Lehramtsstudienganges sowie das Aufbaustudium Sonderpädagogik nach der Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge. (§8 (3)  Quelle)

Wie lange habe ich Zeit, um das Erweiterungsfach zu studieren?

Die Höchststudiendauer für das Erweiterungsfach beträgt laut Prüfungsordnung 7 Fachsemester.

Fließt die Note meines Erweiterungsmasters in die Note meines Masters of Education ein?

Nein, beim Erweiterungsmaster handelt es sich um ein unabhängiges Zweitstudium. Hierfür wird ein separates Zeugnis ausgehändigt.

Wie wird die Note des B.Ed., M.Ed., Erweiterungsmaster und Referendariats gewichtet?

Die Grundlage für den Rangplatz der Bewerberinnen und Bewerber auf der jeweiligen Bewerberliste für eine Arbeitsstelle nach dem Referendariat bildet die sogenannte Leistungszahl.

Bei Lehramtsbewerberinnen und -bewerbern mit Bachelor- und Masterabschlüssen errechnet sich die Leistungszahl ab dem Einstellungsverfahren 2020 aus der Summe des Zehnfachen der Abschlussnote des B.Ed., des Zehnfachen der Abschlussnote des M.Ed. und des Zwanzigfachen der Note der abschließenden Lehramtsprüfung (Zweites Staatsexamen).

„Weitere lehramtsbezogene Studienleistungen, die mit Blick auf den Zugang beziehungsweise die Zulassung zum Masterstudium nachzuholen sind, sind mit ihrer Durchschnittsnote unter Beibehaltung der Gesamtgewichtung einzubeziehen.“ ( Quelle)

Da es sich beim Erweiterungsmaster um eine freiwillige Zusatzleistung handelt, muss diese nicht zwangsläufig in die Leistungsziffer einfließen, z.B., wenn diese dadurch verschlechtert würde. Zu diesem Zweck werden Vergleichsrechnungen vorgenommen. 

Was ändert sich beim Praxissemester und Vorbereitungsdienst mit einem dritten Fach?

Der fachdidaktische Unterricht an den Seminaren erfolgt i.d.R. nur in zwei Fächern, im Normalfall in den Fächern, die zuerst in der Anmeldung gelistet sind. Es wird aber versucht, Wünsche bezüglich der beiden Didaktiken zu berücksichtigen. Es besteht die Möglichkeit, die dritte Fachdidaktik im darauffolgenden Herbst im Gaststatus zu belegen.

Zusätzlich gibt es auf Antrag die Möglichkeit, ein Drittfach auch während des Schuldienstes zu absolvieren, allerdings nur, wenn genügend Lehrkräfte im Referendariat in dem gewünschten Drittfach ausgebildet werden. Weitere Informationen finden Sie  hier.

Achtung!: Nach der Prüfungsordnung GymPO Vorbereitungsdienst (Gültig ab 2024) kann das Erweiterungsfach mit Zertifikatsabschluss nicht zum Prüfungsfach im Vorbereitungsdienst gewählt werden. Ein „Tausch von studierten Ausbildungsfächern ist nicht möglich.“

Kann ich schon vor der Immatrikulation in den Erweiterungsmaster Leistungen hierfür erbringen?

Ja, im Rahmen des Mastervorzugs können Leistungen im Umfang von 20 LP innerhalb des B.Ed. für das Erweiterungsfach vorgezogen werden.

Innerhalb des M.Ed. besteht die Möglichkeit Leistungen für das Erweiterungsfach über die Zusatzleistungen vorzuziehen.

 

„Es können auch weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) im Umfang von höchstens 30 LP aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden. § 3 und § 4 der Prüfungsordnung bleiben davon unberührt. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein. Die bei der Festlegung der Modulnote nicht berücksichtigten LP werden als Zusatzleistungen im Transcript of Records aufgeführt und als Zusatzleistungen gekennzeichnet. Auf Antrag der/des Studierenden werden die Zusatzleistungen in das Masterzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet. Zusatzleistungen werden mit den nach § 7 vorgesehenen Noten gelistet.“ (§15  Quelle)

Muss ich eine Masterarbeit in einem meiner wissenschaftlichen Hauptfächer des M.Ed. und zusätzlich eine Masterarbeit im Erweiterungsmaster schreiben?

Ja, wenn Sie das Erweiterungsfach mit dem Abschluss M.Ed. abschließen möchten, muss eine zusätzliche Masterarbeit geschrieben werden. (§19  Quelle). Bei Abschluss mit einem Zertifikat entfällt die Masterarbeit. 

Bis wann kann ich noch nach GymPO studieren?

Der Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) läuft im Herbst 2021 aus. Alle nach dieser Prüfungsordnung Studierenden müssen ihr 1. Staatsexamen vor dem Auslaufen der Prüfungsordnung absolviert haben.

Sollten Sie Ihr Studium nicht rechtzeitig beenden, müssen Sie sich in die neu strukturierten Lehramtsstudiengänge einschreiben. In diesem Fall ist die Anerkennung der erbrachten Studienleistungen nicht ohne weiteres möglich und mit organisatorischem Aufwand verbunden.

Hinweis: Aufgrund von Corona wurde die Möglichkeit zum Ablegen der Staatsexamensprüfung verlängert: Das 1. Staatsexamen kann bis zum 31. Juli 2024 abgelegt werden.

Was ist beim Praxissemester nach GymPO anders im Vergleich zum M.Ed.?

Das Praxissemester nach GymPO I dauert 13 Wochen und das des M.Ed. 12 Wochen.

Die Anmeldung für das Praxissemester für GymPO-Studierende erfolgt über Mail an das Kultusministerium. Studierende im M.Ed. müssen sich zuvor bei der Hochschule anmelden. Am KIT erfolgt diese Anmeldung über das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB). Die Studierenden werden anschließend von der Hochschule für das Onlineportal des Kultusministeriums freigeschalten.

Alle weiteren Inhalte sind analog zum Schulpraxissemester im Master of Education.

 

Weitere Fragen zum Schulpraxissemester finden Sie in den FAQs unter ‚Praxisphasen im Studium‘.

Wie melde ich mich für das Schulpraxissemester an?

Die Anmeldung zum Schulpraxissemester erfolgt über Mail bis spätestens zum 15. April. Die Bewerbung ist ausschließlich an einer Schule möglich, welche nicht die eigene Abiturschule ist. Über die Zulassung zum Schulpraxissemester entscheidet die jeweilige Schule. Erst nach Erhalt einer Absage ist eine erneute Bewerbung an einer anderen Schule möglich.

 

Weitere Fragen zum Schulpraxissemester finden Sie in den FAQs unter ‚Praxisphasen im Studium‘.

Wann wird das Schulpraxissemester absolviert?

Das Schulpraxissemester können GymPO-Studierende im Wintersemester absolvieren. Die Schulpraxisphase beginnt im September und dauert 13 Wochen (bis kurz vor Weihnachten).

 

Weitere Fragen zum Schulpraxissemester finden Sie in den FAQs unter ‚Praxisphasen im Studium‘.

Wo erhalte ich Informationen zum Ablauf und zur Anmeldung zum Ersten Staatsexamen?

Eine Übersicht zu den wichtigsten Informationen finden Sie  hier. Weitere Informationen zum Staatsexamen finden Sie  hier.

Wo kann ich meine wissenschaftliche Arbeit schreiben?

Die wissenschaftliche Arbeit muss in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächer geschrieben werden. Bei einer Wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Pädagogischen Studien oder im Fach Erziehungswissenschaft muss das Thema einen schulischen Bezug aufweisen. In der Kombination mit Bildender Kunst darf die wissenschaftliche Arbeit nicht in Bildender Kunst geschrieben werden. In der Kombination mit Musik muss die wissenschaftliche Arbeit in Musik geschrieben werden.

Für Studierende mit einem Erweiterungsfach gilt, dass dieses Fach aus den Wahlmöglichkeiten ausgenommen ist und in einer Erweiterungsprüfung absolviert werden muss.

Unterrichtspraktische Arbeiten und Gemeinschaftsarbeiten sind nicht zulässig.

Weitere Informationen zur wissenschaftlichen Arbeit finden Sie  hier.

Welche Voraussetzungen müssen für den Vorbereitungsdienst erfüllt sein?

Sie müssen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für das Gymnasium absolviert haben. Derzeit ist dies entweder ein abgeschlossenes Bachelor- und Masterstudium mit den Abschlüssen B.Ed. und M.Ed. oder ein abgeschlossenes Erstes Staatsexamen nach der Studienordnung GymPO I.

Des Weiteren benötigen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihre gesundheitliche Eignung nach dem Beamtenrecht. Hierbei ist auch eine vorhandene Masernimpfung nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) vorzuweisen.

Auch ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von mind. 9 Unterrichtseinheiten wird für die Bewerbung benötigt. Dieser muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin erfolgreich absolviert worden sein.

Es muss ein Betriebs- oder Sozialpraktikum (außer für Bewerber mit dem Fach Sport) nachgewiesen werden. Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie  hier.

Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden, wenn die im Infoblatt geforderten Voraussetzungen und Zielsetzungen umfasst sind.

Bewerber mit dem Fach Sport benötigen einen Nachweis über ein Vereinspraktikum von mindestens 24 Übungsdoppelstunden. Außerdem brauchen Sie einen Nachweis über die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht. Die Anforderungen dieser Rettungsfähigkeit müssen den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) Silber oder Gold entsprechen.

 

Alle weiteren benötigten Unterlagen für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst finden Sie  hier.

Wann kann ich mich zum Vorbereitungsdienst anmelden?

Der Vorbereitungsdienst muss innerhalb von vier Jahren nach Zeugnisübergabe begonnen werden und beginnt immer im Januar eines Jahres. Der Anmeldezeitraum ist vom 15.03. – 15.06. für einen Platz des Vorbereitungsdienstes im Folgejahr. Das Anmeldeverfahren erfolgt  online.

Das ZLB veranstaltet jedes Jahr zwischen Februar und April eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst.

Wo bewerbe ich mich für den Vorbereitungsdienst?

Das Anmeldeverfahren erfolgt  online. Der Anmeldezeitraum ist vom 15.03. – 15.06. für einen Platz des Vorbereitungsdienstes im Folgejahr.

Falls Sie ihren M.Ed. im Wintersemester (zum 31.03.) abschließen und bis Ende Dezember weder ihr Masterzeugnis noch eine Bestehensbescheinigung nachweisen können, besteht die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst im  Gasthörerstatus zu beginnen.

Ist es möglich sich parallel für den Vorbereitungsdienst an Gymnasien und Beruflichen Schulen zu bewerben?

Nein! Mehrfachbewerbungen bei verschiedenen Regierungspräsidien sind nicht zulässig. Dies gilt für Bewerbungen innerhalb einer bestimmten Schulart und grundsätzlich über alle Schularten hinweg. Dadurch entsteht ein Mehraufwand für alle Seiten und sie werden aufgefordert, sich für einen Vorbereitungsdienst zu entscheiden.

Kann ich einen Platz des Vorbereitungsdienstes wieder absagen?

Eine Abmeldung vom Vorbereitungsdienst ist möglich, muss jedoch vor Januar erfolgen. Wird ein bereits begonnener Vorbereitungsdienst abgebrochen, geht der Platz verloren.

Wie viel Zeit darf nach dem Studienabschluss bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes verstreichen?

Der Beginn des Vorbereitungsdienstes ist innerhalb von vier Jahren nach der Zeugnisübergabe möglich. Nach diesem Zeitraum ist sonst eine mündliche Prüfung am Seminar abzulegen.

Kann die Tätigkeit in der fachpraktischen Lehrerausbildung (Theorie und Praxis der Sportarten) im Rahmen einer Anstellung am Institut für Sport und Sportwissenschaft (IfSS) des KIT als Vereinspraktikum angerechnet werden?

Die Tätigkeit kann nicht als Ersatz für das Vereinspraktikum anerkannt werden. Wie Sie  hier im Merkblatt des Kultusministeriums sehen können, ist Ziel des Vereinspraktikums u.a., dass Sie im breiten- und leistungssportlichen Bereich der Turn- und Sportvereine Erfahrungen sammeln, die Jugendarbeit sowie die Organisationsstruktur des Vereins kennen lernen und in die Verwaltungsarbeit Einsicht nehmen können. Dies kann nicht durch eine Tätigkeit in der fachpraktischen Lehrerausbildung ersetzt werden. 

Wie lange darf eine Tätigkeit her sein, um als Betriebs-/Sozialpraktikum anerkannt zu werden?

Der Zeitpunkt des Praktikums ist nicht festgelegt. Die Tätigkeit muss die formalen Voraussetzungen in Hinblick auf den zeitlichen Umfang und das Aufgabengebiet erfüllen. Falls Sie sich unsicher sein sollten, kontaktieren Sie bitte das RP, um dies abzuklären. Eine Vorabanerkennung des Betriebs-/Sozialpraktikums ist nicht möglich. ( Quelle)

Wie sehen die aktuellen Einstellungschancen im Lehramt auf Gymnasien aus?

 Handreichung (2019) des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BW: Auszug Lehramt Gymnasien (S. 3):

 

„Im Lehramt Gymnasien liegen die Studienanfängerzahlen bereits seit einigen Jahren deutlich über dem künftigen Bedarf. Insofern werden die künftigen Einstellungschancen für heutige Studienanfänger/-innen voraussichtlich nur in den Fächern Informatik, Mathematik, Physik, Musik, Bildende Kunst, Katholische und evangelische Theologie / Religionspädagogik, Latein sowie Naturwissenschaft und Technik gut sein. Wenn Sie sich für ein Studium zum Lehramt Gymnasien entscheiden, sollten Sie genau überlegen, welche Fächerkombination Sie wählen, da die Einstellung streng fächer-spezifisch ausgerichtet ist. Besonders Englisch, Geschichte, Deutsch, Politikwissenschaft, Spanisch, Sport, Italienisch, Geographie und Biologie sind derzeit überbelegt. Eine Einstellung kann an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen erfolgen. Sie sollten bereits bei Studienbeginn eine Einstellung an diesen Schularten in Betracht ziehen. Absolventen/-innen eines gymnasialen Lehramtsstudiengangs können statt des gymnasialen Vorbereitungsdienstes auch den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen absolvieren, sofern sie eine dort einsetzbare Zwei-Fächer-Verbindung haben. Sie erwerben dadurch die Lehrbefähigung für berufliche Schulen und können die dort prognostizierten guten Einstellungschancen nutzen. Durch eine Prüfung kann zusätzlich die Lehrbefähigung für Gymnasien erworben werden.“

Ich habe die Anmeldefrist verpasst. Was kann ich tun?

In diesem Fall können Sie sich erst ein Jahr später bewerben.

Kann ich den Vorbereitungsdienst auch in anderen Bundesländern absolvieren?

Am 7. März 2013 kamen die Bundesländer zu dem Beschluss von Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“. Hierbei verpflichteten sich alle Bundesländer, die Abschlüsse der Lehramtsstudiengänge anzuerkennen. Demnach können Personen mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudiengang in allen Bundesländern den Vorbereitungsdienst antreten.

Auch ein Wechsel des Bundeslandes nach einem abgeschlossenen Vorbereitungsdienst ist möglich. Sie sollten sich in diesem Fall jedoch genau informieren.

Wo erhalte ich Informationen zum Vorbereitungsdienst?

Ausführliche Informationen erhalten Sie über die  Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg für den Vorbereitungsdienst.

Eine inhaltliche Übersicht wird auch auf der  Webseite des ZLB geboten.

Kann ich den Vorbereitungsdienst an derselben Schule, wie das Orientierungspraktikum und Schulpraxissemester absolvieren?

Ja, das ist theoretisch möglich. Ausgeschlossen ist nur die Schule, an der das eigene Abitur abgelegt wurde. Es wird jedoch empfohlen die Schulpraxisphasen an unterschiedlichen Schulen zu absolvieren, damit möglichst viele und unterschiedliche Erfahrungen gesammelt werden können.

Bis wann muss das Masterzeugnis abgegeben werden?

Grundsätzlich muss das Zeugnis über den Abschluss des Lehramtsstudiums bis Ende Dezember nachgereicht werden. Falls bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Zeugnis vorliegt, kann eine Bestehensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann bei der Leistungskoordination Lehramt beantragt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (Studienumfang von 120 ECTS erreicht, alle Studien- und Prüfungsleistungen, Schulpraxissemester und Masterarbeit (4,0-Bescheinigung reicht aus) bestanden). Diese Bescheinigung ist zur vorzeitigen Beendigung des Gasthörerstatus in Baden-Württemberg geeignet, ersetzt jedoch nicht die Vorlage der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums (Zeugnis). Diese ist bis spätestens 31.03. dem zuständigen Regierungspräsidium in Baden-Württemberg vorzulegen.

Muss ich auch das Bachelor-Zeugnis dem Zulassungsantrag beilegen?

Ja, auch das Bachelor-Zeugnis und die Bachelor-Urkunde sind mit einzureichen.

Ich befürchte, dass mein Zeugnis (B.Ed./M.Ed.) nicht rechtzeitig bis zur Bewerbungsfrist vorliegt, was kann ich tun?

Jeder Studierende ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob es realistisch ist, dass das Zeugnis bis zur Bewerbungsfrist vorliegt (das hängt z.B. vom Datum der Abgabe der Abschlussarbeit und/oder dem Datum der letzten Prüfungsleistung ab). Jeder Studierende wird vor der Erstellung der Abschlussdokumente außerdem von SLE dazu aufgefordert, innerhalb von 10 Tagen zurückzumelden, ob ggf. erbrachte Zusatzleistungen in das Zeugnis mit aufgenommen werden sollen. Wenn es bereits zeitkritisch ist, sollten Sie diese 10 Tage NICHT ausreizen. Beachten Sie auch, dass die Abschlussdokumente von der Ausstellung bis zur Aushändigung mehrere Stellen durchlaufen müssen. Wenn Sie unsicher sind, setzen Sie sich mit dem ZLB in Verbindung.

Muss ich bei der Eintragung des Seminarwunschortes Nachweise einreichen oder reicht eine allgemeine Begründung?

Es sind alle Umstände, die für den Sozialrang von Bedeutung sein können, bereits bei Einreichung des Zulassungsantrags schriftlich geltend zu machen und nachzuweisen. Nur durch Belege nachgewiesene, objektiv soziale Bindungen an einen bestimmten Ort (z. B. Familienstand, Kinderbetreuung, Trainertätigkeit) können bei der Zuweisung im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Sie können eine allgemeine Begründung eintragen, diese muss allerdings zeitnah belegt werden.

Auch wenn es beispielsweise keine Belege für eine Begründung gibt, können Begründungen in das entsprechende Feld eingetragen werden (bspw. Lebenspartner, Familie).

Werden beglaubigte Kopien nur für amtliche Dokumente oder für alle Unterlagen benötigt?

Alle Dokumente, die als Kopie eingesandt werden, müssen amtlich beglaubigt eingereicht werden. Kirchenämter zählen nicht dazu (auch nicht Sparkasse oder Krankenkasse).
Für Nachweise für bspw. Betriebspraxis können die bereitgestellten  Formulare genutzt werden. Diese ersetzen aber für den Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen nicht die Arbeitszeugnisse der Firmen.
Der Erste Hilfe Kurs/Rettungsschwimmerschein können als Original, besser jedoch auch als beglaubigte Kopien eingesandt werden (Originale gibt man nicht weg).
Standesamtliche Urkunden (Geburt, Heirat) müssen als beglaubigte Abschrift im Original, nicht als beglaubigte Kopie, eingereicht werden.

Ich beginne den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus. Welche Angaben mache ich bzgl. des Zeugnisdatums und der Prüfungsnote?

Wer den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beginnt, hat in der Regel keinen Abschluss. Also kann weder bei Datum noch bei Note eine Eintragung gemacht werden. Voraussichtliche Daten sind nicht einzutragen! Das Formular lässt sich online auch nur beenden, wenn die erforderlichen Kästchen gefüllt sind. Das Programm weist den Bewerber/die Bewerberin ggf. darauf hin, wenn für die Abgabe der Bewerbung wichtige Angaben fehlen.

Ist es möglich, die Online-Bewerbung zu speichern und diese zu einem anderen Zeitpunkt weiter auszufüllen bzw. auszudrucken?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Alle bewerbenden Personen können ihren Account diesbezüglich speichern. Generell sollte jetzt aber die Online-Bewerbung komplett ausgefüllt und abgesandt und die Unterlagen – soweit vorhanden – bereits eingereicht werden. Nicht vorhandene Unterlagen können jederzeit bis Ende Oktober nachgereicht werden. Das Masterzeugnis auch noch bis zu den Weihnachtsferien.

Könnte ich an einem allgemeinbildenden Gymnasium angestellt werden, wenn ich meinen Vorbereitungsdienst an einer beruflichen Schule absolvieren sollte?

Wenn Sie den Vorbereitungsdienst an einer beruflichen Schule absolviert haben können Sie eine gymnasiale Zusatzlehrprobe (für die unteren Klassenstufen) ablegen. Danach können Sie jederzeit auch an einem allgemeinbildenden Gymnasium angestellt werden.

Ist für den Zulassungsantrag ein Nachweis über die Anmeldung ober über den erfolgreichen Abschluss eines Berufs-/Sozialpraktikums bzw. Erste-Hilfe-Kurses notwendig?

Die Bewerbung ist bis spätestens 15.06.2020 online abzugeben. Die Hinweise auf der Website  www.lehrer-online-bw.de  sind zu beachten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die jeweiligen Anforderungen abgeschlossen sein und eine Bescheinigung vorliegen.

Kann ich meine Tätigkeit in der Nachhilfeschule als Sozialpraktikum bzw. Berufspraktikum anrechnen lassen?

Nein, das ist leider nicht möglich. In den  Vorgaben wird explizit darauf hingewiesen, dass das Verhalten von Kindern und Jugendlichen außerhalb des schulischen Bereichs kennengelernt werden soll. 

Wie berechnet sich mein Rangplatz auf der Bewerberliste nach dem Vorbereitungsdienst?

Die Leistungszahl ist Grundlage für den Rangplatz der Bewerberinnen und Bewerber auf der jeweiligen Bewerberliste.

Für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen sowie an Gymnasien und beruflichen Schulen  wird die Leistungszahl ausschließlich aus der Summe des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Ersten und des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Zweiten Lehramtsprüfung gebildet. Die Leistungszahl bei Lehramtsbewerberinnen und -bewerbern mit Bachelor- und Masterabschlüssen errechnet sich ab dem Einstellungsverfahren 2020 aus der Summe des Zehnfachen der Note des Bachelor-Abschlusses, des Zehnfachen der Note des Masterabschlusses sowie des Zwanzigfachen der Note der abschließenden Lehramtsprüfung. Weitere lehramtsbezogene Studienleistungen, die mit Blick auf den Zugang beziehungsweise die Zulassung zum Masterstudium nachzuholen sind, sind mit ihrer Durchschnittsnote unter Beibehaltung der Gesamtgewichtung einzubeziehen." ( Quelle)

Weitere Informationen zur Einstellung von Lehrkräften finden Sie  hier.

Kann ich nach dem Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland unterrichten?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Informieren Sie sich in diesem Fall über die entsprechenden Voraussetzungen des Bundeslandes, in welches Sie wechseln möchten.

Was ist ein Doppelstudium und wie ist es möglich?

Bei einem Doppelstudium streben Studierende neben ihrem Hauptstudium einen oder mehrere weitere Studienabschlüsse an. Beim Lehramtsstudium kann dies beispielsweise der B.Ed. in einem Hauptfach und der B.Sc. in demselben Fach sein.

Wo finde ich Informationen zu einem Doppelstudium?

Informationen zum Doppelstudium bzw. Parallelstudium finden Sie  hier.

Was mache ich, wenn ich ein oder mehrere Semester im Ausland studieren möchte?

Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie machen ein Auslandssemester
  • Sie absolvieren Praxisphasen im Ausland (bspw. das Schulpraxissemester).
     

Informationen bezüglich des Auslandssemesters finden Sie auf der  Website des ZLB.

Informationen zum Schulpraxissemester im Ausland finden Sie in den FAQs zu ‚Praxisphasen im Studium‘. Weitere Informationen zu den Praxisphasen im Ausland finden Sie auch auf der  Website des ZLB.

Gibt es für Lehramtsstudierende Möglichkeiten ein Stipendium zu bekommen?

Ja, auch Lehramtsstudierende haben die Möglichkeit auf einen Stipendienplatz. Eine Übersicht über die verschiedenen Stipendien finden Sie  hier.

Kann ich von einer Universität in Baden-Württemberg ans KIT wechseln, wenn ich den Studienabschluss B.Ed. oder M.Ed. anstrebe?

Ja, das ist möglich. Wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachstudienberatenden Ihrer Fächer, um abzuklären, welche Leistungen Sie sich anrechnen lassen können.

Bitte wenden Sie sich auch an diese Ansprechpersonen, wenn Sie einen Wechsel vom B.Ed. zum M.Ed. in Kombination mit einem Universitätswechsel anstreben.

Eine Übersicht über Fachstudienberatende der entsprechenden Fächer finden Sie  hier.

Beachten Sie bitte die Hinweise unter Hochschul- und/oder Studiengangwechsel auf der  KIT-Website.

Welche Leistungen kann ich mir anrechnen lassen bei einem Universitätswechsel?

Dies hängt von dem Studienfach ab, welches Sie an der anderen Universität studiert haben/studieren sowie von der Gleichheit der verschiedenen Module, welche Ihren Studiengang umfassen. Die Anerkennung von erbrachten Leistungen können Sie mit den Fachstudienberatenden der bestimmten Fächer besprechen.

Eine Übersicht der Fachstudienberatenden der entsprechenden Fächer finden Sie  hier.

Beachten Sie bitte die Hinweise unter Hochschul- und/oder Studiengangwechsel auf der  KIT-Website.

Wie ist die Regelung beim Wechsel von einer Universität außerhalb Baden-Württembergs an das KIT, wenn ich den Studienabschluss B.Ed. oder M.Ed. anstrebe?

Hierbei gelten dieselben Regelungen wie in der Frage Kann ich von einer Universität in Baden-Württemberg ans KIT wechseln, wenn ich den Studienabschluss B.Ed. oder M.Ed. anstrebe?“ Beachten Sie bitte die Hinweise unter Hochschul- und/oder Studiengangwechsel auf der  KIT-Website.

An wen muss ich mich zur Anrechnung meiner Leistungen wenden?

Die Anerkennung von erbrachten Leistungen können Sie mit den Fachstudienberatenden der bestimmten Fächer besprechen.

Eine Übersicht der Fachstudienberatenden der entsprechenden Fächer finden Sie  hier.

Kann ich innerhalb des KIT von meinem B.Sc./M.Sc. in den B.Ed./M.Ed. wechseln?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Hierfür ist in jedem Fall eine Bewerbung notwendig (Achtung: Fristen zulassungsbeschränkte Fächer). Bei weiteren Fragen zur Bewerbung können Sie in den FAQs unter ‚Bewerbung‘ nachschauen.

Der genaue Verlauf des Wechsels muss je nach Fach mit den zuständigen Fachstudienberatenden abgeklärt werden. Eine Übersicht aller Fachstudienberatenden der entsprechenden Fächer finden Sie  hier.

Sollten Sie den B.Sc. bereits vollständig abgeschlossen haben, fallen Zweitstudiengebühren an.

Wann fallen Zweitstudiengebühren bei einem Studiengangwechsel/Universitätswechsel an?

Zweitstudiengebühren fallen dann an, wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben und ein weiteres Studium mit einem gleichwertigen Abschluss anstreben. Dies ist bspw. der Fall, wenn Sie einen abgeschlossenen B.Ed. haben und anschließend ein Studium mit dem angestrebten Abschluss B.Sc. beginnen.

Von dieser Regelung ist der Erweiterungsmaster ausgeschlossen. Hierbei fallen keine Zweitstudiengebühren an.

An wen muss ich mich wenden, um innerhalb des KIT Leistungen angerechnet zu bekommen?

Die Anrechnung von Leistungen am KIT muss mit den zuständigen Fachstudienberatenden abgesprochen werden. Eine Übersicht der Fachstudienberatenden der entsprechenden Fächer finden Sie  hier.

Kann ich bereits erbrachte Leistungen von meinem B.Sc. im Lehramt anrechnen lassen?

Die Anrechnung von Leistungen aus dem B.Sc. ist grundsätzlich möglich und muss je nach Fach mit den zuständigen Fachstudienberatenden abgesprochen werden. Eine Übersicht der Fachstudienberatenden der entsprechenden Fächer finden Sie  hier.

Die für das Lehramt notwendigen Zusatzveranstaltungen in den Bereichen Fachdidaktik und dem bildungswissenschaftlichen Begleitstudium sind nachzuholen.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich nach einem M.Ed. keine Lehrkraft werden möchte?

Der M.Ed. bietet eine Qualifizierung für viele pädagogische Berufe. Sie können beispielsweise als Nachhilfelehrkraft arbeiten oder aber auch eine Weiterbildung im Bereich der Museumspädagogik absolvieren. Hierbei haben Sie vielfältige Möglichkeiten. Die hier erwähnten Berufsoptionen sind nicht vollständig und dienen lediglich als kurzer Überblick über die große Anzahl an Alternativen zum Lehrerberuf.

Sie können auch in die freie Wirtschaft oder einen Job in der Öffentlichkeitsarbeit/im Marketing beginnen. Auch in der Erwachsenenbildung wie beispielsweise an Volkshochschulen oder Abendschulen sind Ihnen Möglichkeiten geboten. Des Weiteren suchen oftmals Lehrmittelfirmen und Schulbuchverlage nach Beschäftigten mit pädagogischen, fachwissenschaftlichen und didaktischen Kenntnissen (oftmals jedoch Lehrpersonen mit abgeschlossenem Referendariat).

Außerdem gibt es die Option zurück an die Universität zu gehen und dort zu promovieren.

Kann ich nach meinem B.Ed. einen M.Sc. machen?

Dies hängt von den entsprechenden Fächerkombinationen ab. Falls Sie einen M.Sc. anstreben, besprechen Sie dies mit dem/der entsprechenden  Fachstudienberatenden. Es müssen evtl. Teilleistungen/Module aus dem B.Sc. nachgeholt werden.

Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es, wenn ich nach dem Orientierungspraktikum und meinem B.Ed. unschlüssig bin, ob der Beruf wirklich das ist, was ich machen möchte?

Dafür bietet sich das extra dafür im Rahmen des Programms KAiAC-T entwickelte Feedback- und Reflexionsgespräch wunderbar an.

Generell ist aber auch unabhängig davon ein persönliches Gespräch empfehlenswert. Vereinbaren Sie bitte dafür einen  Beratungstermin über unser  Kontaktformular oder  per Mail.

Des Weiteren bietet das Zentrale Studienberatung (ZSB) am KIT  Beratungsmöglichkeiten an.

Kann ich mit einem M.Ed. promovieren?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Hierbei müssen Sie beachten, dass gegebenenfalls Studienleistungen des B.Sc. und M.Sc. nachgeholt werden müssen. Sie müssen Ihre Masterarbeit in dem Fach schreiben, in welchem Sie promovieren möchten. Falls Sie eine Promotion anstreben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen  Fachstudienberater*innen.

Stimmt es, dass ich mit meinem B.Ed. an Realschulen unterrichten darf?

Nein, das ist nicht möglich. Ein alleiniger B.Ed. (ohne Masterabschluss) befähigt nicht für die Lehrtätigkeit an Schulen, egal welcher Art.

Sie können jedoch nach dem Vorbereitungsdienst an eine Realschule wechseln. Hierbei sollten Sie sich jedoch genau informieren. Weitere Informationen zu einem solchen Wechsel finden Sie  hier.

Wo finde ich allgemeine Informationen zu Corona am KIT?
Eine Übersicht allgemeine Informationen zu Corona am KIT finden Sie hier.
Welche Auswirkungen hat Corona auf die Regelstudienzeit?
Das Landeshochschulgesetz sieht eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit vor:
  • Um vier Semester für Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemsester 2021 und Wintersemester 2021/22 in einem Studiengang immatrikuliert waren
  • Um drei Semester für Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Sommersemsester 2021 immatrikuliert waren
  • Um zwei Semester für Studierende, die nur im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 immatrikuliert waren
  • Um ein Semester für Studierende, die nur im Sommersemester 2020 immatrikuliert waren

Damit verlängert sich auch die Förderhöchstdauer des BAföG, die an die Regelstudienzeit geknüpft ist. Studierenden soll so Planungssicherheit gegeben und Corona-bedingte Härten im Studium vermieden werden.

Welche Auswirkungen hat Corona auf die Orientierungsprüfung?
Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren, verlängert sich die Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung um jeweils ein Semester (§ 32 Abs. 5 a Satz 1 LHG).

Dies bedeutet, dass sich die Frist für

  • Studierende, welche in einem der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um ein Semester verlängert;
  • Studierende, welche in zwei der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um zwei Semester verlängert;
  • Studierende, welche in drei oder mehr der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um maximal drei Semester verlängert.
Welche Auswirkungen hat Corona auf die Studienhöchstdauer?

Die Studienhöchstdauer wird um maximal drei Semester verlängert, für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben waren.

Dies bedeutet, dass sich die Frist zum Ablegen der Bachelor- bzw. Masterprüfung für
a) Studierende, welche in einem der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um ein Semester verlängert;
b) Studierende, welche in zwei der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um zwei Semester verlängert;
c) Studierende, welche in drei oder mehr der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um maximal drei Semester verlängert.

Welche Auswirkungen hat Corona auf die Staatsexamprüfungen?

Aufgrund von Corona wurde die Möglichkeit zum Ablegen der Staatsexamensprüfung verlängert: Das 1. Staatsexamen kann bis zum 31.Juli 2024 abgelegt werden. Für Studierende mit einer Fächerkombination mit Musik oder Bildender Kunst ist die Frist der 31.Juli 2025. 

Ab dem 01.August 2024 (bzw. 2025) soll es in keinem Fall mehr die Möglichkeit geben das 1. Staatsexamen nach GymPO I durchzuführen. Es wird empfohlen, sich weit vor dem letztmöglichen Prüfungstermin im Frühjahr 2024 (bzw. 2025) für das Examen anzumelden, damit es im Falle einer Wiederholung, krankheitsbedingtem Nichtantritt oder einer Nichtzulassung ein Semester später abgelegt werden kann.

Falls das 1. Staatsexamen nicht bis zum 31.Juli 2024 (bzw. 2025) absolviert werden kann, muss zwingend eine Umschreibung in den Bachelor/Master stattfinden. 

Die Informationen wurden dem  Informationsschreiben des Landeslehrerprüfungsamtes für GymPO-Studierende entnommen.

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