Rahmenbedingungen und Vorgaben

Download offizielle Handreichung zum Schulpraxissemester
Download offizielle
Handreichung zum
Schulpraxissemester

Das 12-wöchige Schulpraxissemester (16 ECTS) ist verpflichtend für alle Studierenden des Studiengangs "Master of Education" für das gymnasiale Lehramt in Baden-Württemberg. Es stellt curricular die letzte Möglichkeit zur Berufsvorbereitung dar. Neben der Berufsvorbereitung ist der Zweck des Schulpraxissemesters die Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis bei den Studierenden. Es ermöglicht ihnen ein fundiertes Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung durch die Schulen und die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte.

Das Schulpraxissemester kann an allgemeinbildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg absolviert werden. Teile des SPS können  im Ausland, jedoch nicht in einem anderen Bundesland absolviert werden. Schulen, die die Studierenden selbst besucht haben, sind hiervon ebenso wie diejenigen Schulen, die von nahen Verwandten besucht werden, ausgeschlossen.

Das SPS ist ein Vollzeitpraktikum. Innerhalb der 12 Wochen hospitieren, assistieren und unterrichten die Studierenden in einem Umfang von 120 Stunden, von denen mindestens 30 Stunden angeleitete, eigene Unterrichtsstunden sind. Die Praxisphase wird in regelmäßigen bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Begleitveranstaltungen des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte aufgearbeitet. Weiter legen die Studierenden während des Schulpraxissemesters ein Portfolio an, in dem der systematische Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in allen Phasen der praktischen Ausbildung dokumentiert wird. Die Zuständigkeit für das Portfolio liegt bei den Schulen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Ausbildungslehrkräfte.

Bestehen, Nicht Bestehen:

Über Bestehen oder Nichtbestehen entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte. Für den Nachweis über das Bestehen des Schulpraxissemesters benötigt der/die Schulleitung zunächst den Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an den Begleitveranstaltungen des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte, den Sie in der letzten Veranstaltung erhalten. Bewahren Sie den Bescheid über das bestandene Schulpraxissemester sorgfältig auf, da Sie diesen der Bewerbung für den  Vorbereitungsdienst (Referendariat) beilegen müssen! 

Wurde das Schulpraxissemester nicht bestanden, kann es einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nicht-bestehen erlischt der Prüfungsanspruch im lehramtsbezogenen Masterstudiengang und der Studiengang Master of Education kann nicht mehr abgeschlossen werden; eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist ausgeschlossen.

Wichtige Informationen zum Masernschutzgesetz

Im Rahmen des Masernschutzgesetz (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) haben Personen, die an Schulen (auch im Rahmen des Orientierungspraktikums und Schulpraxissemesters) tätig werden sollen, der Schulleitung spätestens vier Wochen vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie durch zwei Masernimpfungen ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Ohne einen ausreichenden Masernschutz ist die Teilnahme nicht möglich. Das Informationsschreiben des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie die benötigte Nachweis-Bescheinigung finden Sie  hier.

Zeitpunkt im Studium

Das Schulpraxissemester kann nur in einem Wintersemester des Masterstudiums, nach Möglichkeit gleich zu Beginn des Masterstudiums, absolviert werden. Es beginnt i.d.R. mit Schuljahresbeginn und endet mit den Weihnachtsferien. Studierende des Faches Musik, die ihr Studium im Sommersemester aufgenommen haben, können das Schulpraxissemester auch im Sommersemester absolvieren.

Wichtiger Hinweis (Update vom März 2021):

Eine Anmeldung zum Schulpraxissemester ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Studierende können sich anmelden, wenn sie

  • bereits im M.Ed. immatrikuliert sind oder
  • im B.Ed. immatrikuliert sind, sich in beiden Fächern mindestens im 6. Fachsemester befinden und insgesamt mind. 140 Leistungspunkte absolviert (abgeschlossen) haben und demnach planen, zum betreffenden WS, in welchem das SPS absolviert werden soll, den M.Ed. zu beginnen.

Anmeldeverfahren Schulpraxissemester

Schritt 1: Studierende, die das Praxissemester absolvieren möchten, müssen sich bereits zu Beginn des vorangehenden Sommersemesters bei der Hochschule anmelden. Diese Vor-Anmeldung erfolgt über das Zentrum für Lehrerbildung und wird zum entsprechenden Zeitraum auf dieser Seite freigeschaltet (siehe Box am Seitenrand).
Schritt 2: Studierende, die sich in ersten Schritt angemeldet haben, erhalten von der Hochschule eine Zugangsberechtigung, mit der sie sich in das  Online-Portal zum Schulpraxissemesters des Kultusministeriums einloggen können. Hier vervollständigen die Studierenden ihre persönlichen Angaben und können bis zu fünf Schulen vormerken (Phase 1).
Schritt 3: An einem festgelegten Zuweisungstag weist das System automatisch eine Schule zu.
Schritt 4: Die Studierenden können im System einsehen, welche Schule zugewiesen wurde. Es besteht die Möglichkeit, ggf. die Schule zu wechseln. Eine Liste mit den Schulen, die noch freie Plätze anbieten, ist im System einsehbar (Phase 2).

SPS im WiSe 24/25:

  •  Vor-Anmeldung über ZLB-Homepage (Schritt 1): 01.04. - 15.04. (verlängert bis 17.04., 23:59)

  • Schritt 2 (Phase 1): 21.04. - 04.05.

  • Schritt 3 (Zuweisungstag): 05.05.

  • Schritt 4 (Phase 2): 06.05. - 12.05.

Zur Übersicht der zeitlichen Abfolge des Anmeldungsverfahren für das Schulpraxissemester stellt das Kultusministerium einen Zeitplan zur Anmeldung inklusive einer detaillierten Anleitung zur Online-Plattform zur Verfügung.

 

Grafik mit verschiedenen Menschen, die hintereinander an einer Tür Schlange stehen
Voranmeldung zum Praxissemester

Anrechnung von Auslandsaufenthalten

Eine Tätigkeit als assistant teacher im Ausland oder als ein Schulpraktikum absolvierende Person an einer deutschen Schule im Ausland oder in einem Vorbereitungsdienst aus einem anderen Lehramt kann auf Antrag als Ersatz für maximal acht Wochen des Schulpraxissemesters anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie unter  „Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium“.

Quelle und weitere Informationen

Die auf dieser Seite aufbereiteten Informationen stammen aus dem Webauftritt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Ausführliche Informationen wie zu Besonderheiten in den Fächern Musik und Bildende Kunst, dem Portfolio und Hinweise zur Anwesenheitspflicht können dort entnommen werden. Ebenso lohnt es sich im Zusammenhang mit den Begleitveranstaltungen, sich über deren Webauftritt einen Überblick über die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte zu verschaffen.

 Webauftritt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

 Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasium)

 Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Berufliche Schulen)