Schulpraxisphasen im Lehramtsstudium
Im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Gymnasien absolviert jeder Studierende zwei Praxisphasen: Das dreiwöchige Orientierungspraktikum im Bachelorstudium (Bachelor of Education) und das 12-wöchige Schulpraxissemester im Masterstudium (Master of Education).
Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Einbettung im Studium, Organisation, Anmeldung und zur inhaltlichen Ausrichtung der beiden Schulpraxisphasen.
Hier gelangen Sie zu den Ansprechpersonen.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich der Schulpraxisphasen finden Sie in unserer FAQ-Sammlung.
Zum Archiv der vergangenen Informationsveranstaltungen geht es hier.
Hinweis: Änderungen aufgrund des Coronavirus finden Sie auf unserer COVID-19-Seite. |
Wichtige Informationen zum Masernschutzgesetz
Im Rahmen des Masernschutzgesetz (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) haben Personen, die an Schulen (auch im Rahmen des Orientierungspraktikums und Schulpraxissemesters) tätig werden sollen, der Schulleitung spätestens vier Wochen vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie durch zwei Masernimpfungen ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Das Informationsschreiben des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie die benötigte Nachweis-Bescheinigung finden Sie hier.
Rahmenbedingungen und Vorgaben
Das Orientierungspraktikum (OSP) stellt die erste von zwei Praxisphasen während des Lehramtsstudiums dar. Es dient der Überprüfung der Studien- und Berufswahl. Während des OSP sollen die Studierenden persönliche Voraussetzungen für den Lehrerberuf reflektieren und zu einer persönlichen Einschätzung darüber gelangen, ob bei ihnen Interesse am gesamten Aufgabenspektrum einer Lehrkraft besteht.
Das 3-wöchige OSP wird im Bachelorstudiengang absolviert und ist Bestandteil des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums. Es muss an einem Gymnasium oder an einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg absolviert werden, mit Ausnahme der Schule, an der das eigene Abitur abgelegt wurde. Bereits vor dem Studium abgeleistete Praktika können nicht angerechnet werden.
An der Schule werden die Studierenden durch eine Ausbildungslehrkraft betreut. Begleitet wird das OSP durch die hochschulseitige Vor- und Nachbereitung, die in Form von jeweils einem verpflichtenden Tagesworkshop durch das ZLB organisiert und durchgeführt wird. Neben den Workshops fertigen die Studierenden ein Portfolio an. Informationen hierzu erhalten Sie während des Vorbereitungsworkshops. Für das OSP werden inklusive der Vor- und Nachbereitungsworkshops und der Portfolioarbeit 4 LP vergeben.
Es wird empfohlen, das OSP in der vorlesungsfreien Zeit des zweiten oder dritten Semesters zu absolvieren. Das Orientierungspraktikum muss nach Zusage der Schule ab dem ersten Praktikumstag angetreten werden. Im Falle des Nichtantretens gilt das Orientierungspraktikum als nicht bestanden. Die nachfolgende Tabelle verschafft einen Überblick über die Zeiträume für die hochschulseitige Vor- und Nachbereitung sowie für das Orientierungspraktikum selbst.
Unbedingt zu beachten: Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, vor der Bewerbung um einen Praktikumsplatz an einer Schule die Zeiträume der Universität für Vor- und Nachbereitung mit den angebotenen Praktikumszeiträumen der Schulen zu vergleichen. Die Praxisphase an der Schule muss zwischen Vor- und Nachbereitungsphase eines Semesters liegen.
Übersicht der Zeiträume
Vorbereitung | Praxisphase an der Schule | Nachbereitung | |
WiSe 22/23 | 20.02. - 03.03.23 | 27.02. - 31.03.23 | 27.03. - 06.04.23 |
SoSe23 | 30.08. - 08.09.23 | 11.09. - 13.10.23 | 09.10. - 18.10.23 |
WiSe 23/24 | 07.02. - 21.02.24 | 19.02. - 15.03.24 | 18.03. - 22.04.24 |
Die hochschulseitige Vor- und Nachbereitung
Die verpflichtende Vor- und Nachbereitung des Orientierungspraktikums wird vom Zentrum für Lehrerbildung ausgerichtet. Es ist jeweils ein Tagesworkshop zur Vorbereitung und ein Tagesworkshop zur Nachbereitung zu besuchen. Die Termine finden Sie in der Übersicht der Zeiträume weiter oben auf dieser Seite.
WICHTIG! Melden Sie sich erst nach Erhalt eines Praktikumsplatzes an einer Schule zu den Workshops des ZLB an. Sie kommen über untenstehenden Link zur Anmeldung für die Vorbereitung sowie für die Nachbereitung. Bitte füllen Sie beide Anmeldungen aus!
Wie melde ich mich für das Orientierungspraktikum an?
Schritt 1: Einen Praktikumsplatz an einer Schule erhalten Studierende mittels Bewerbung über das Online-Portal des Kultusministeriums. Die Bewerbung ist maximal 6 Monate im Voraus zum jeweiligen Praktikumszeitraum möglich.
WICHTIG! Die Bewerbung darf nur an einer Schule erfolgen. Sollte diese Schule Ihre Bewerbung ablehnen, so kann eine erneute Bewerbung an einer anderen Schule erfolgen.
Schritt 2: Nach Zusage des Praktikumsplatzes erfolgt die Anmeldung zu den vor- und nachbereitenden Workshops.

Hier geht's zum Onlineportal zur Bewerbung für einen Praktikumsplatz an einer Schule.
zur Bewerbung
Hier gehts zur Anmeldung für die vor- und nachbereitenden Workshops zum OSP.
zur AnmeldungRahmenbedingungen und Vorgaben
Das 12-wöchige Schulpraxissemester (16 ECTS) ist verpflichtend für alle Studierenden des Studiengangs "Master of Education" für das gymnasiale Lehramt in Baden-Württemberg. Es stellt curricular die letzte Möglichkeit zur Berufsvorbereitung dar. Neben der Berufsvorbereitung ist der Zweck des Schulpraxissemesters die Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis bei den Studierenden. Es ermöglicht ihnen ein fundiertes Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung durch die Schulen und die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte.
Das Schulpraxissemester kann an allgemeinbildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg absolviert werden. Teile des SPS können im Ausland, jedoch nicht in einem anderen Bundesland absolviert werden. Schulen, die die Studierenden selbst besucht haben, sind hiervon ebenso wie diejenigen Schulen, die von nahen Verwandten besucht werden, ausgeschlossen.
Das SPS ist ein Vollzeitpraktikum. Innerhalb der 12 Wochen hospitieren, assistieren und unterrichten die Studierenden in einem Umfang von 120 Stunden, von denen mindestens 30 Stunden angeleitete, eigene Unterrichtsstunden sind. Die Praxisphase wird in regelmäßigen bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Begleitveranstaltungen des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte aufgearbeitet. Weiter legen die Studierenden während des Schulpraxissemesters ein Portfolio an, in dem der systematische Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in allen Phasen der praktischen Ausbildung dokumentiert wird. Die Zuständigkeit für das Portfolio liegt bei den Schulen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Ausbildungslehrkräfte.
Zeitpunkt im Studium
Das Schulpraxissemester kann nur in einem Wintersemester des Masterstudiums, nach Möglichkeit gleich zu Beginn des Masterstudiums, absolviert werden. Es beginnt i.d.R. mit Schuljahresbeginn und endet mit den Weihnachtsferien. Studierende des Faches Musik, die ihr Studium im Sommersemester aufgenommen haben, können das Schulpraxissemester auch im Sommersemester absolvieren.
Wichtiger Hinweis (Update vom März 2021):
Eine Anmeldung zum Schulpraxissemester ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Studierende können sich anmelden, wenn sie
- bereits im M.Ed. immatrikuliert sind oder
- im B.Ed. immatrikuliert sind, sich in beiden Fächern mindestens im 6. Fachsemester befinden und insgesamt mind. 140 Leistungspunkte absolviert (abgeschlossen) haben und demnach planen, zum betreffenden WS, in welchem das SPS absolviert werden soll, den M.Ed. zu beginnen.
Bestehen, Nichtbestehen
Über Bestehen oder Nichtbestehen entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte. Für den Nachweis über das Bestehen des Schulpraxissemesters benötigt der/die Schulleitung zunächst den Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an den Begleitveranstaltungen des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte, den Sie in der letzten Veranstaltung erhalten. Bewahren Sie den Bescheid über das bestandene Schulpraxissemester sorgfältig auf, da Sie diesen der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) beilegen müssen!
Wurde das Schulpraxissemester nicht bestanden, kann es einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nicht-bestehen erlischt der Prüfungsanspruch im lehramtsbezogenen Masterstudiengang und der Studiengang Master of Education kann nicht mehr abgeschlossen werden; eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist ausgeschlossen.
Anrechnung von Auslandsaufenthalten
Eine Tätigkeit als assistant teacher im Ausland oder als ein Schulpraktikum absolvierende Person an einer deutschen Schule im Ausland oder in einem Vorbereitungsdienst aus einem anderen Lehramt kann auf Antrag als Ersatz für maximal acht Wochen des Schulpraxissemesters anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium“.
Anmeldeverfahren Schulpraxissemester
Schritt 1: | Studierende, die das Praxissemester absolvieren möchten, müssen sich bereits zu Beginn des vorangehenden Sommersemesters bei der Hochschule anmelden. Diese Vor-Anmeldung erfolgt über das Zentrum für Lehrerbildung und wird zum entsprechenden Zeitraum auf dieser Seite freigeschaltet (siehe Box am Seitenrand). |
Schritt 2: | Studierende, die sich in ersten Schritt angemeldet haben, erhalten von der Hochschule eine Zugangsberechtigung, mit der sie sich in das Online-Portal zum Schulpraxissemesters des Kultusministeriums einloggen können. Hier vervollständigen die Studierenden ihre persönlichen Angaben und können bis zu fünf Schulen vormerken (Phase 1). |
Schritt 3: | An einem festgelegten Zuweisungstag weist das System automatisch eine Schule zu. |
Schritt 4: | Die Studierenden können im System einsehen, welche Schule zugewiesen wurde. Es besteht die Möglichkeit, ggf. die Schule zu wechseln. Eine Liste mit den Schulen, die noch freie Plätze anbieten, ist im System einsehbar (Phase 2). |
WiSe 23/24:
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Vor-Anmeldung über ZLB-Homepage (Schritt 1): 01.04. - 23.04.
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Schritt 2 (Phase 1): 30.04. - 13.05.
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Schritt 3: 14.05.
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Schritt 4 (Phase 2): 15.05. - 21.05.
Zur Übersicht der zeitlichen Abfolge des Anmeldungsverfahren für das Schulpraxissemester stellt das Kultusministerium einen Zeitplan zur Anmeldung inklusive einer detaillierten Anleitung zur Online-Plattform zur Verfügung.
Quelle und weitere Informationen
Die auf dieser Seite aufbereiteten Informationen stammen aus dem Webauftritt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Ausführliche Informationen wie zu Besonderheiten in den Fächern Musik und Bildende Kunst, dem Portfolio und Hinweise zur Anwesenheitspflicht können dort entnommen werden. Ebenso lohnt es sich im Zusammenhang mit den Begleitveranstaltungen, sich über deren Webauftritt einen Überblick über die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte zu verschaffen.
Webauftritt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasium)
Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Berufliche Schulen)

Zur Voranmeldung zum Schulpraxissemester im M.Ed gehts hier entlang.
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