Wichtiger Hinweis!

Der Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) läuft im Herbst 2021 aus!

 Hinweis: Aufgrund von Corona wurde die Möglichkeit zum Ablegen der Staatsexamensprüfung verlängert: Das 1. Staatsexamen kann bis zum 31. Juli 2024 abgelegt werden. Für Studierende mit einer Fächerkombination mit Musik oder Bildender Kunst ist die Frist der 31. Juli 2025. Ab dem 01. August 2024 (bzw. 2025) soll es in keinem Fall mehr die Möglichkeit geben das 1. Staatsexamen nach GymPO I durchzuführen.

Seit dem WS 2015/16 wurde das Lehramtsstudium in Baden-Württemberg von Staatsexamen auf die Bachelor-/Master-Struktur umgestellt. Folglich ist eine Einschreibung in die alte Prüfungsordnung GymPO I nicht mehr möglich. Alle nach dieser Prüfungsordnung Studierenden müssen ihr Staatsexamen vor dem Auslaufen der Prüfungsordnung absolviert haben.

Sollten Sie Ihr Studium nicht rechtzeitig beenden, müssen Sie sich in die neu strukturierten Lehramtsstudiengänge einschreiben. In diesem Fall ist die Anerkennung der erbrachten Studienleistungen nicht ohne Weiteres möglich und mit organisatorischem Aufwand verbunden.

Kümmern Sie sich also in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig um Ihre letzten Studien- und Prüfungsleistungen, die Anmeldung Ihrer Wissenschaftlichen Arbeit sowie Ihrer mündlichen Prüfungen beim Landeslehrerprüfungsamt (LLPA)!

GymPO I (2009) - Auslaufende Prüfungsordnung!

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Die Orientierungsprüfung muss in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächer bestanden werden. Sie erfolgt studienbegleitend und stellt somit keine Extraprüfung dar. Für den erfolgreichen Abschluss müssen Modulprüfungen bestanden werden, die in fachspezifischen Bestimmungen (Anlage B der SPO des KIT) festgelegt sind. Die fachspezifischen Modulprüfungen müssen bis zum Ende des zweiten Fachsemesters, spätestens bis zum Ende des dritten Fachsemesters bestanden sein, sonst erlischt die Zulassung für das betreffende Hauptfach, sofern der/die Studierende die Fristüberschreitung nicht selbst zu verantworten hat. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der/des Studierenden.

Bis spätestens zum Beginn des 3. Fachsemesters muss das 2-wöchige Orientierungspraktikum nachgewiesen werden. Informationen hierzu sind der entsprechenden  Handreichung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zu entnehmen. Auf Antrag der/des Studierenden beim Prüfungsausschuss kann diese Frist verlängert werden. Die  Anmeldung zum Orientierungspraktikum erfolgt über das Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.

Zusätzlich zum Fachstudium sind das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium, das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium (EPG) und das Modul Personale Kompetenz (MPK) zu absolvieren. Diese müssen spätestens bis zur letztmöglichen Frist vor dem Ersten Staatsexamen nachgewiesen werden. Sie erhalten Informationen zum Ersten Staatsexamen unter der Überschrift "Staatsexamen" auf dieser Seite.

 

Bildungswissenschaftliches Begleitstudium

Das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium umfasst insgesamt 18 ECTS. Verpflichtend sind die Vorlesungen „Einführung in die Allgemeine Pädagogik“ und „Einführung in die pädagogische Psychologie“, letztere kann wahlweise durch die Vorlesung „Einführung in die Entwicklungspsychologie“ ersetzt werden.

Im Modul „Grundlagen der Didaktik und Methodik“ ist das Seminar „Theorie und Praxis der Unterrichtsvorbereitung“ verpflichtend zu belegen, ein weiteres Seminar kann aus den Angebotenen gewählt werden. Zudem ist im Modul „Organisation Schule“ ein Seminar zu belegen.

Hinweis: Die GymPO-spezifischen Lehrveranstaltungen sind mittlerweile ausgelaufen. GymPO-Studierende, denen noch Lehrveranstaltungen im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium fehlen melden sich bitte bei der Studiengangskoordination.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Module des  Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums.

Die aktuell angebotenen Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis im Bereich "Bildungswissenschaftliches Begleitstudium (Lehramt)". Die Veranstaltungen, die Lehrämtler betreffen, sind mit „LA“ gekennzeichnet.

 

Modul Personale Kompetenz (MPK)

Insgesamt 6 ECTS entfallen auf das Modul Personale Kompetenz, für das zwei Veranstaltungen zu belegen sind. Mit dem MPK soll die Entwicklung der Selbst-, Sozial- und Handlungskompetenzen der Lehramststudierenden in Bezug auf die zukünftige Berufstätigkeit gefördert werden.

Die Veranstaltungen werden vom House of Competence koordiniert und sind unbenotet. Auf der Website finden Sie  aktuell angebotene Veranstaltungen sowie die Anmeldung zu diesen.

 

Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium

Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium (EPG) soll eine ethische Grundausbildung vermitteln, mit der die Lehrerinnen und Lehrer in die Lage versetzt werden, die ethischen Aspekte der jeweiligen Fachwissenschaft zu reflektieren und daraus resultierende ethische Probleme zu erkennen.

Vorgesehen sind zwei Veranstaltungen mit je 6 ECTS: EPG I zu ethisch-philosophischen Grundfragen und EPG II zu fach- und berufsethischen Fragen.

Am KIT wird das EPG durch das  Institut für Philosophie betreut. Dort finden Sie auch weitere Informationen.

Den richtigen Zeitpunkt für die pädagogischen Veranstaltungen gibt es nicht. Empfehlenswert ist es, bereits vor dem Schulpraxissemester erste Veranstaltungen in der Pädagogik und im Modul Personale Kompetenz absolviert zu haben.

Eine Übersicht der einzelnen Module und Informationen zur Notenbildung finden Sie in der  Studien- und Prüfungsordnung.

Vorbemerkung

Dieser Artikel enthält zusammengefasst die wichtigsten Informationen über das Schulpraxissemester. Er stellt lediglich eine unverbindliche Informationsquelle dar und kann keine Gewähr über die dargestellten Inhalte geben. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich vom  Landeslehrerprüfungsamt.

 

Infoveranstaltung

Das ZLB veranstaltet jedes Sommersemester eine Infoveranstaltung zum Schulpraxissemester. Datum, Ort und Uhrzeit der Infoveranstaltung finden Sie zu gegebener Zeit im Veranstaltungskalender des ZLB (zu erreichen über die Startseite).

 

Was ist das Schulpraxissemester?
 
Durch das Schulpraxissemester soll eine stärkere Berufsorientierung der Ausbildung erreicht werden, die Studierenden sollen außerdem die Möglichkeit bekommen, ihre Eignung für den Lehrberuf zu überprüfen.

 

Ablauf des Schulpraxissemesters

Das Schulpraxissemester dauert 13 Wochen. Es umfasst sowohl eine Tätigkeit an einem allgemein bildenden Gymnasium oder einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg und fachdidaktischen Begleitveranstaltungen an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien oder Berufliche Schulen). Das Schulpraxissemester wird in der Regel in Blockform (13 Wochen am Stück von September bis zu den Weihnachtsferien) absolviert.

Da das Schulpraxissemester in die Regelstudienzeit der Lehramtsstudiengänge eingerechnet ist, kann für seine Dauer keine Beurlaubung beantragt werden. Von der Zahlung der Studiengebühren kann man sich bei der Blockform auf Antrag im Studienbüro befreien lassen. In jedem Fall ist eine Bescheinigung der Schulbehörde über die Dauer des Blockpraktikums einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie beim  Studienbüro.

Das Bewerbungsverfahren für das Schulpraxissemester wird vom Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg betreut. Für die Organisation und Durchführung sind ausschließlich die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien oder beruflichen Schulen) zuständig. Sie können sich selbstverständlich bei Schulen in ganz Baden-Württemberg bewerben und sind nicht an Ihren Studien- oder Wohnort gebunden. Ausgeschlossen ist eine Bewerbung an der eigenen Abiturschule. Die fachdidaktischen Begleitveranstaltungen besuchen Sie an dem Seminar, dem Ihre Schule zugeordnet ist. Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) gibt es in Esslingen, Heidelberg, Heilbronn, Rottweil, Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe, Tübingen und Weingarten. Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (berufliche Schulen) gibt es in Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg und Weingarten.

 

Allgemeinbildendes Gymnasium oder berufliche Schule?

Studierende für das Lehramt an Gymnasien können frei wählen, ob sie das Schulpraxissemester an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer beruflichen Schule absolvieren möchten. Ein Schulpraxissemester an einer beruflichen Schule kann eine sehr interessante Alternative zum Schulpraxissemester an einem allgemein bildenden Gymnasium sein:

  • Es bietet die in der Regel einmalige Möglichkeit, das berufliche Schulsystem mit seinen speziellen Anforderungen und den dort unterrichtenden Lehrkräften kennen zu lernen.
  • Im Hinblick auf die sich immer weiter verschlechternde Einstellungssituation an allgemein bildenden Gymnasien sind die beruflichen Schulen mit auf lange Sicht guten Einstellungschancen eine mögliche Alternative.
  • In der Regel sind die Praktikumsplätze an allgemein bildenden Gymnasien im Raum Karlsruhe relativ schnell belegt, während es an beruflichen Schulen noch mehr freie Plätze gibt.
  • Für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung ist es unerheblich, ob das Schulpraxissemester an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer beruflichen Schule absolviert wurde.

 

Schulpraxissemester im Ausland

Eine Tätigkeit als assistant teacher im Ausland oder als Schulpraktikant:in an einer deutschen Schule im Ausland oder in einem Vorbereitungsdienst aus einem anderen Lehramt kann auf Antrag als Ersatz für maximal acht Wochen des Schulpraxissemesters anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium“.

 

Bestehen des Schulpraxissemesters

Das Bestehen des Schulpraxissemesters ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung (weitere Informationen zum Ersten Staatsexamen unter der Überschrift "Staatsexamen" auf dieser Seite). Am Ende des Schulpraxissemesters erstellt der/die Ausbildungslehrer:in für den/die Schulleiter:in eine schriftliche Beurteilung über die didaktisch-methodischen und personalen Kompetenzen des/der Praktikant:in und stellt fest, ob diese dem erreichten Ausbildungsgrad entsprechend in hinreichender Weise erkennbar sind.

Der/die Schulleiter:in entscheidet als Beauftragte:r des Prüfungsamtes im Einvernehmen mit dem Staatlichen Seminar auf der Grundlage dieses Beurteilungsvorschlags durch schriftlichen Bescheid mit der Feststellung "Schulpraxissemester bestanden" oder "Schulpraxissemester nicht bestanden". Ist das Schulpraxissemester nicht bestanden, kann es einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nichtbestehen ist eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ausgeschlossen.

Für den Nachweis über das Bestehen des Schulpraxissemesters benötigt der/die Schulleiter:in zunächst den Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an den Begleitveranstaltungen des Seminars für Didaktik und Lehrerbildung, den Sie in der letzten Veranstaltung erhalten. Bewahren Sie den Bescheid über das bestandene Schulpraxissemester sorgfältig auf, da Sie diesen für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung und für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) einreichen müssen!

 

Das Bewerbungsverfahren

Anmeldungen sind auf der  Homepage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg im Zeitraum vom ersten Montag nach den Osterferien bis zum 15. Mai für das jeweils darauf folgende Wintersemester möglich. Auf dieser Homepage ist das Verfahren ausführlich beschrieben.

Die Prüfungsbestandteile der Ersten Staatsprüfung, d.h. die Wissenschaftliche Arbeit (weitere Informationen zur Wissenschaftlichen Arbeit erhalten Sie unter der Überschrift "Wissenschaftliche Arbeit" auf dieser Seite) und die abschließenden mündlichen Prüfungen liegen im Verantwortungsbereich des Landeslehrerprüfungsamtes (LLPA). Die Informationen auf unserer Seite dienen als zusammenfassende Darstellung der  GymPO I sowie der Inhalte der  Website des LLPA beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Diese wurden zwar mit großer Sorgfalt und in Absprache mit dem LLPA zusammengetragen, verbindliche Informationen erhalten Sie jedoch ausschließlich aus diesen Quellen.

 

Zeitpunkt der Prüfung / Aufteilen der Prüfungen

 

Die mündlichen Prüfungen finden jedes Jahr in zwei Prüfungszeiträumen (Frühjahr und Herbst) statt. Bis zum Ende des 10. Semesters dürfen die mündlichen Prüfungen in den beiden Hauptfächern auf zwei aufeinanderfolgende Prüfungstermine aufgeteilt werden. Danach müssen beide zu demselben Termin abgelegt werden.

Entscheidend für die Berechnung der Semesterzahl ist der Zulassungstermin. Liegen in den Hauptfächern unterschiedliche Fachsemester vor, werden diese gemittelt und gegebenenfalls abgerundet (z.B.: 8. und 10. Fachsemester = 9; 10. und 9. Fachsemester = 9). Besonderheiten bei Fächerverbindungen mit Bildender Kunst und Musik, für Mütter oder bei länger andauernder Krankheit können Sie der  GymPO I (§ 15 Abs. 2–4) entnehmen.

 

Dauer, Umfang, Benotung

Die abschließenden mündlichen Prüfungen erfolgen in jedem Hauptfach einzeln. Die jeweiligen Anforderungen sind in der  Anlage A der GymPO I geregelt. Die mündlichen Prüfungen der beiden Hauptfächer sowie in einem möglichen Erweiterungsfach sind mit je 10 ECTS belegt.

Die Prüfung dauert jeweils 60 Minuten. Insgesamt 40 Minuten entfallen auf zuvor angegebene Schwerpunktthemen, die restlichen 20 Minuten auf Grundlagen- und Überblickswissen. Die Fachdidaktik ist nicht Bestandteil der mündlichen Prüfung (es sei denn, im Hauptfach Sport wurde ein sportdidaktischer Schwerpunkt gewählt). Besonderheiten bei den Studiengängen Musik und Bildende Kunst können Sie der  GymPO I entnehmen.

Die Note der mündlichen Prüfung wird auf eine ganze oder halbe Note gerundet.

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ein halbes Jahr im Voraus über die Außenstelle des LLPA beim Regierungspräsidium Karlsruhe

  • vom 01.04.–30.04. jeden Jahres für den Herbstprüfungstermin bzw.
  • vom 01.10.–31.10. jeden Jahres für den Frühjahrprüfungstermin.

 

Für die Anmeldung benötigen Sie zunächst folgende Unterlagen (Schwerpunktthemenblätter und Notenauszüge können nachgereicht werden, s.u.):

  1. unterschriebener Zulassungsantrag mit Lichtbild (Ausdruck der Online-Anmeldung, Link s.u.)
  2. Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite, nicht beglaubigt)
  3. unterschriebener Lebenslauf
  4. Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie)
  5. aktuelle Studienbescheinigung (Standard oder nach § 9 BAföG)
  6. Nachweis über das bestandene Schulpraxissemester (beglaubigte Kopie)
  7. ggf. Nachweis über Latinum/Graecum (beglaubigte Kopie)

 

Halten Sie bitte für Ihre Anmeldung Ihre persönlichen Daten (Personalausweis) und Studiendaten bereit. Unterbrechen Sie den Anmeldevorgang möglichst nicht. Sie erhalten eine Zugangsbestätigung per E-Mail. Löschen Sie diese E-Mail bitte nicht, da Sie Ihnen während des Anmeldevorgangs den Zugang offen hält.

Die für die Anmeldung notwendigen Unterlagen senden Sie per Post umgehend an folgende Adresse:

Landeslehrerprüfungsamt
Außenstelle des Kultusministeriums beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Hebelstraße 2
76133 Karlsruhe

 >>>> zur Online-Anmeldung <<<<

 

Zulassung zur Prüfung

Für die Zulassung zur Prüfung gelten weiter folgende Nachreichfristen für die verbleibenden einzureichenden Unterlagen:

 

Frühjahr

Herbst

 Schwerpunktthemenblatt
Hinweis: Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit dürfen nicht als Schwerpunktthema der mündlichen Prüfung gewählt werden.

01.12.

01.06.

Nachweis der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (Notenauszug) ...

  • im 1. Hauptfach, sofern Prüfungstermine auf zwei aufeinanderfolgende Semester verteilt werden
  • im 2. Hauptfach, EPG, MPK und im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium, wenn Prüfungstermine auf zwei aufeinanderfolgende Semester verteilt wurden und die mündliche Prüfung im 2. Hauptfach ansteht
  • in beiden Hauptfächern, EPG, MPK und im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium, sofern ein Doppelexamen absolviert wird

 

Hinweis: Die Notenauszüge müssen vom Studienbüro nicht unterschrieben werden. Es wird darum gebeten, die für die Zulassung notwendigen Nachweise möglichst gesammelt einzureichen.

01.03.

01.09.

 

Freiversuch-Regelung

 

Wird nach ununterbrochenem Studium die mündliche Prüfung im 1. Hauptfach im 9. Semester und die mündliche Prüfung im 2. Hauptfach im 10. Semester abgelegt (ausgenommen Fächerverbindungen mit Kunst und Musik) und eine der Prüfungen nicht bestanden, so gilt sie als nicht unternommen. Wurden die Prüfungen unter den genannten Bedingungen bestanden, darf eine der mündlichen Prüfungen zur Notenverbesserung am darauffolgenden Prüfungstermin wiederholt werden.

Studierende, die die Zwischenprüfung bereits abgelegt haben, haben die Möglichkeit, an einem Prüfungstermin vor ihrer eigenen Prüfung als Zuhörer an einer mündlichen Prüfung in ihrem Studienfach teilzunehmen. Dazu ist jedoch die vorherige Zustimmung des Prüflings und der Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie die Genehmigung durch das Landeslehrerprüfungsamt nötig.

 

Wichtige Hinweise

  • Ihre Wissenschaftliche Arbeit muss spätestens bis zum 15.09. (Prüfung im Herbst) bzw. zum 15.03. (Prüfung im Frühjahr) angemeldet sein, wenn Sie im entsprechenden Hauptfach Ihre mündliche Prüfung ablegen möchten! Auf begründeten Vorschlag des betreffenden Instituts kann die Anmeldung der Arbeit in Biologie, Chemie, Geographie und Physik auch nach der mündlichen Prüfung, spätestens nach der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach gestattet werden. Weitere Informationen zur Wissenschaftlichen Arbeit erhalten Sie unter der Überschrift "Wissenschaftliche Arbeit" auf dieser Seite.

  • Kümmern Sie sich spätestens nach Ihrer Anmeldung um Ihre Schwerpunktthemen! Laden Sie sich das entsprechende  Formblatt herunter und informieren Sie sich dort über die abzudeckenden Themenbereiche!

  • Kontaktieren Sie mögliche Prüfer:innen, legen Sie Ihre Schwerpunktthemen fest und lassen Sie sich Ihr Schwerpunktthemenblatt von den Prüfer:innen unterschreiben. Beachten Sie, dass dieser Prozess aufgrund von Sprechzeiten, Urlaub oder Krankheit evtl. länger dauern kann!

  • Klären Sie frühzeitig ab, dass Ihre Noten bis zur Abgabefrist im System verbucht sind, sofern Sie noch Studien- oder Prüfungsleistungen im laufenden Semester ablegen müssen!

 

Sonstiges

Ausführliche und rechtsverbindliche Informationen zu weiteren Themen wie Unterbrechung und Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfungen sowie Rücktritt von einer Prüfung finden Sie in der  Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I).

Sollten Unklarheiten auftreten, finden Sie ein  Dokument zu den FAQs auf der Website des LLPA. Außerdem steht Ihnen Frau  Christine Engelhardt gerne zur Verfügung.

 

Die wissenschaftliche Arbeit muss in einem der beiden Hauptfächer geschrieben werden. Bei einer Wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Pädagogischen Studien oder im Fach Erziehungswissenschaft muss das Thema einen schulischen Bezug aufweisen. Unterrichtspraktische Arbeiten und Gemeinschaftsarbeiten sind nicht zulässig.

In Fächerverbindungen mit dem Fach Bildende Kunst wird in diesem Fach eine künstlerische Arbeit angefertigt. Bei Fächerverbindungen mit Musik wird die Arbeit im Fach Musik angefertigt.

Eine Dissertation, Masterarbeit, Diplomarbeit, Magisterarbeit oder entsprechende wissenschaftliche Arbeit aus einem der beiden Hauptfächer kann nach in Rücksprache mit dem Prüfungsamt als Wissenschaftliche Arbeit anerkannt werden.

 

Anmeldeverfahren

Voraussetzung für die Anmeldung bei einem prüfungsberechtigten Gutachter ist die bestandene Zwischenprüfung im betroffenen Hauptfach. Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit dürfen später nicht als Schwerpunktthema im Ersten Staatsexamen gewählt werden, dies sollten Sie bei der Wahl Ihres Themas berücksichtigen.

Die Wissenschaftliche Arbeit muss vor Beginn der mündlichen Prüfung im entsprechenden Fach angemeldet sein. Spätester Anmeldezeitpunkt für den Frühjahrestermin ist der 15. März, für den Herbsttermin der 15. September. Auf begründeten Vorschlag des betreffenden Instituts kann die Anmeldung der Arbeit in Biologie, Chemie, Geographie und Physik auch nach der mündlichen Prüfung, spätestens nach der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach gestattet werden. Da vor Beginn des Vorbereitungsdienstes das Gesamtzeugnis vorliegen muss, ist dieses Vorgehen nur für den Prüfungszeitraum im Frühjahr praktikabel.

Es empfiehlt sich nicht, bis zum spätmöglichsten Termin zu warten. Zum einen fällt die Bearbeitungszeit der Wissenschaftlichen Arbeit in die Lernphase für die mündlichen Prüfungen, zum anderen muss das Gesamtzeugnis bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes vorliegen, was aufgrund der Dauer für das Gutachten und das Ausstellen des Zeugnisses knapp werden kann.

Das Formular zur Anmeldung der Wissenschaftlichen Arbeit sowie weitere Informationen finden Sie auf der  Homepage des Landeslehrerprüfungsamtes. Nach Prüfung und Billigung des Themas durch das LLPA wird der Anmeldebescheid inklusive eines verbindlichen Abgabedatums an Kandidat:in und Gutachter:in versandt. Nur innerhalb eines Monats nach Vergabe kann das erhaltene Thema einmal zurückgegeben werden und ein neues Thema beantragt werden.

 

Bearbeitungsdauer

 

Die Ausarbeitung kann frühestens nach Bestehen der Akademischen Zwischenprüfung angefertigt werden und dauert in der Regel vier Monate. Kann die Frist wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht eingehalten werden, so kann sie vom Prüfungsamt um höchstens drei Monate verlängert werden. Innerhalb eines Monats nach Vergabe kann das erhaltene Thema einmal zurückgegeben werden und ein neues Thema beantragt werden.

 

Abgabeverfahren

Sofern die Bearbeitungsdauer von vier Monaten nicht verlängert wurde, muss die Abgabe zum im Anmeldebescheid des LLPA genannten Datum erfolgen. Die Arbeit muss eine vom LLPA vorformulierte und vom Studierenden unterzeichnete  Erklärung enthalten. Entlehnungen aus dem Internet sind durch datierten Ausdruck der ersten Seite zu belegen, auf Nachfrage gedruckt oder auf einem elektronischen Speichermedium im PDF-Format in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Abgabe der Arbeit.

Ein Exemplar der Arbeit ist dem Gutachter zu übergeben, der das  Abgabeformular unterzeichnet. Das vom Gutachter unterzeichnete Abgabeformular ist anschließend unverzüglich zusammen mit einem zweiten Exemplar der Arbeit dem Prüfungsamt zu senden.

Postanschrift:
Landeslehrerprüfungsamt
Außenstelle des Kultusministeriums
beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Hebelstraße 2
76133 Karlsruhe

Weitere Informationen finden Sie in der  GymPO I bzw. auf der  Webseite des LLPA. Ansprechpartner für die Wissenschaftliche Arbeit am LLPA beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist Frau Christine Engelhardt.

Mit der Zwischenprüfung wird nachgewiesen, dass die Studierenden die inhaltlichen und methodischen Grundlagen in den von ihnen gewählten Fächern erworben haben, die erforderlich sind, um ihr Studium erfolgreich zu beenden.
Die Zwischenprüfung ist im Gegensatz zur Orientierungsprüfung in beiden Hauptfächern abzulegen und wird studienbegleitend durchgeführt. Sie stellt also keine alleinstehende Prüfung dar. Welche Prüfungsleistungen und ggf. Studienleistungen erbracht werden müssen, ist in den jeweiligen fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung (Anlage B) geregelt.
Die für die Zwischenprüfung erforderlichen Leistungsnachweise sollen bis zum Ende des Prüfungszeitraumes des vierten Fachsemesters erbracht werden, spätestens jedoch bis zum Ende des Prüfungszeitraumes des sechsten Fachsemesters. Ist dies nicht der Fall, erlischt die Zulassung für das betreffende Hauptfach, es sei denn, der Studierende hat die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf  Antrag der/des Studierenden. Der Prüfungszeitraum eines Semesters reicht 6 Wochen in das nächste Semester hinein. Das genaue Ende der Prüfungszeiträume kann bei der  Dienstleistungseinheit Studium und Lehre eingesehen werden.
 

Es besteht die Möglichkeit, während des Lehramtsstudiums sowie nach dem erfolgreichen Abschluss der Ersten Staatsprüfung zusätzlich ein drittes Fach zu studieren. Eine Neueinschreibung in den Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der GymPO ist nach der Umstellung auf die Bachelor-/Master-Struktur jedoch nicht mehr möglich. Wer ein drittes Fach studieren will, muss sich um einen Platz im Studiengang "Master of Education Erweiterungsfach" bewerben.