Allgemeine Informationen
Auf der Corona-FAQ-Seite des KIT finden Sie Informationen zu der Online-Lehre, den Prüfungen und Lehrveranstaltungen, der Maskenpflicht auf dem Campus, der Bibliothek und weiteren allgemeinen Fragen zum Studienbetrieb.
Impfangebot für Studierende
Die Seite MyHealth bietet eine Übersicht über die Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Studierende.
Auswirkungen auf das ZLB
Auswirkungen auf die Informationsveranstaltungen
Die geplanten Informationsveranstaltungen des ZLB zum Orientierungspraktikum, Schulpraxissemester, Master of Education und Vorbereitungsdienst finden NICHT als Präsenzveranstaltung statt!
Alle Materialien der vergangenen Informationsveranstaltungen, sowie die zugehörigen FAQs finden Sie hier.
Auswirkungen auf das Lehramtsstudium
Auswirkungen auf die Regelstudienzeit
Das Landeshochschulgesetz sieht eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit vor:
- Um vier Semester für Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemsester 2021 und Wintersemester 2021/22 in einem Studiengang immatrikuliert waren
- Um drei Semester für Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Sommersemsester 2021 immatrikuliert waren
- Um zwei Semester für Studierende, die nur im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 immatrikuliert waren
- Um ein Semester für Studierende, die nur im Sommersemester 2020 immatrikuliert waren
Damit verlängert sich auch die Förderhöchstdauer des BAföG, die an die Regelstudienzeit geknüpft ist. Studierenden soll so Planungssicherheit gegeben und Corona-bedingte Härten im Studium vermieden werden.
Auswirkungen auf die Orientierungsprüfung
Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren, verlängert sich die Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung um jeweils ein Semester (§ 32 Abs. 5 a Satz 1 LHG).
Dies bedeutet, dass sich die Frist für
- Studierende, welche in einem der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um ein Semester verlängert;
- Studierende, welche in zwei der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um zwei Semester verlängert;
- Studierende, welche in drei oder mehr der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um maximal drei Semester verlängert.
Auswirkungen auf die Studienhöchstdauer
Die Studienhöchstdauer wird um maximal drei Semester verlängert, für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben waren.
Dies bedeutet, dass sich die Frist zum Ablegen der Bachelor- bzw. Masterprüfung für
a) Studierende, welche in einem der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um ein Semester verlängert;
b) Studierende, welche in zwei der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um zwei Semester verlängert;
c) Studierende, welche in drei oder mehr der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um maximal drei Semester verlängert.
Auswirkungen auf die Informationsveranstaltungen
Die geplanten Informationsveranstaltungen des ZLB zum Orientierungspraktikum, Schulpraxissemester, Master of Education und Vorbereitungsdienst finden NICHT als Präsenzveranstaltung statt!
Alle Materialien der vergangenen Informationsveranstaltungen, sowie die zugehörigen FAQs finden Sie hier.
Auswirkungen auf das Orientierungspraktikum
Das Absolvieren des Orientierungspraktikums an den Baden-Württembergischen Schulen ist derzeit möglich; die Anmeldung erfolgt wie üblich über das Portal des Kultusministeriums.
Das Praktikum findet auch statt, wenn die Schulen nicht den gewohnten Präsenzunterricht aufnehmen können. Dabei gilt:
Die Praktikant:innen
- treten das OSP wie geplant an der Schule an;
- werden von Ausbildungslehrkräften betreut;
- nehmen an den jeweils an den Schulen durchgeführten Unterrichtsformen teil (Präsenzunterricht, Wechselunterricht, Video- oder Telefonkonferenzen etc.);
- können in den unterschiedlich angebotenen Unterrichtsformen Unterrichtsteile oder Unterrichtsstunden übernehmen;
- können mit Lehrenden Perspektiven- und Entwicklungsgespräche gegebenenfalls im Online-Format führen.
Auch für Angehörige einer Risikogruppe ist das Absolvieren das Praktikums möglich. Die Schule wird dann Ersatzangebote machen, die sie von zu Hause aus bearbeiten können.
Häufige Fragen zum Schulbetrieb hat das Kultusministerium zudem in einer FAQ-Seite zusammengefasst.
Auswirkungen auf das Schulpraxissemester
Für den Fall einer pandemiebedingten Schließung oder im Falle einer gesundheitlich bedingten Notwendigkeit besteht die Möglichkeit, schulpraktische Ersatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Betroffene Studierende wenden sich bitte an admin∂praxissemester-bw.de.
Auswirkungen auf Staatsexamensprüfungen
Aufgrund von Corona wurde die Möglichkeit zum Ablegen der Staatsexamensprüfung verlängert: Das 1. Staatsexamen kann bis zum 31.Juli 2024 abgelegt werden. Für Studierende mit einer Fächerkombination mit Musik oder Bildender Kunst ist die Frist der 31.Juli 2025.
Ab dem 01.August 2024 (bzw. 2025) soll es in keinem Fall mehr die Möglichkeit geben das 1. Staatsexamen nach GymPO I durchzuführen. Es wird empfohlen, sich weit vor dem letztmöglichen Prüfungstermin im Frühjahr 2024 (bzw. 2025) für das Examen anzumelden, damit es im Falle einer Wiederholung, krankheitsbedingtem Nichtantritt oder einer Nichtzulassung ein Semester später abgelegt werden kann.
Falls das 1. Staatsexamen nicht bis zum 31.Juli 2024 (bzw. 2025) absolviert werden kann, muss zwingend eine Umschreibung in den Bachelor/Master stattfinden.
Die Informationen wurden dem Informationsschreiben des Landeslehrerprüfungsamtes für GymPO-Studierende entnommen.
Auswirkungen auf den Vorbereitungsdienst
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