Allgemeine Informationen
Auf der Corona-FAQ-Seite des KIT finden Sie Informationen zu der Online-Lehre, den Prüfungen und Lehrveranstaltungen, der Maskenpflicht auf dem Campus, der Bibliothek und weiteren allgemeinen Fragen zum Studienbetrieb.
Impfangebot für Studierende
Die Seite MyHealth bietet eine Übersicht über die Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Studierende.
Auswirkungen auf das ZLB
Auswirkungen auf den Vorortbetrieb
Bitte vermeiden Sie es, persönlich im ZLB vorbeizukommen. Die Ansprechpartner*innen des ZLB sind per Mail und Telefon zu erreichen:
- Bei Fragen zum Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium und Orientierungspraktikum wenden Sie sich bitte an Frau Anne Fritz.
- Bei Fragen zur Leistungskoordination und der Anerkennung von Prüfungs- oder Vorzugsleistungen wende Sie sich bitte an Frau Anna Lehner.
- Bei Fragen zum Lehramtsstudiengang NwT wende Sie sich bitte an Frau Iris Hansjosten.
- Sollten Sie ein Beratungsgespäch benötigen oder generelle Fragen zum Lehramtsstudium haben wenden Sie sich bitte an unser Beratungsteam.
Auswirkungen auf die studentische Beratung
Unser Beratungsteam ist wie gewohnt per Mail oder über das Kontaktformular erreichbar.
Ab dem 18.10.2021 findet die Beratung wieder vor Ort am ZLB (Geb. 20.52, 3. OG) statt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Beratung-Seite unter "Peer-to-Peer-Beratung".
Sollten Sie am angegebene Beratungstermin verhindert sein, können Sie über das Kontaktformular oder per Mail einen individuellen Termin ausmachen. Dieser kann auch digital über zoom stattfinden.
Auswirkungen auf die Informationsveranstaltungen
Die geplanten Informationsveranstaltungen des ZLB zum Orientierungspraktikum, Schulpraxissemester, Master of Education und Vorbereitungsdienst finden NICHT als Präsenzveranstaltung statt!
Alle Materialien der vergangenen Informationsveranstaltungen, sowie die zugehörigen FAQs finden Sie hier.
Auswirkungen auf das Lehramtsstudium
Auswirkungen auf die Bewerbungsfristen
Aufgrund des Corona-Virus und der daraus resultierenden Verschiebung von Abiturprüfungen, wird die Bewerbungsfrist für Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen 1. Fachsemester zum Wintersemester 2021/22 bis zum 31. Juli 2021 verlängert.
Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Bewerbung und Zulassung der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre.
Anpassung des Zeitrasters für Lehrveranstaltungen
Damit der Wechsel zwischen Präsenz- und Online-Lehre erleichtert wird und die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den Lehrveranstaltungsräumen des KIT gewährleistet werden kann wird das Zeitraster für die Lehrveranstaltungsblöcke zum kommenden WS angepasst:
- Block 1: 08:00 - 09:30 Uhr
- Block 2: 10:00 - 11:30 Uhr
- Block 3: 12:00 - 13:30 Uhr
- Block 4: 14:00 - 15:30 Uhr
- Block 5: 16:00 - 17:30 Uhr
- Block 6: 18:00 - 19:30 Uhr
Auswirkungen auf den Mastervorzug
Die Begrenzung von Mastervorzugsleistungen auf 30 Leistungspunkte (LP) ist für das WS 2021/22 aufgehoben. Wenn mehr als 30 LP vorgezogen werden sollen, kann es zu Problemen im Campus Management Portal beim Einwählen der Teilleistungen kommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Frau Anna Lehner.
Auswirkungen auf die Regelstudienzeit
Für Studierende, die im Sommersemester 2021 (SS 21) eingeschrieben waren, verlängert sich die Regelstudienzeit um ein (weiteres) Semester. Diese Information kann auch auf der FAQ-Seite des KIT nachgelesen werden. Die Verlängerung der Regelstudienzeit für Studierende, die im Sommersemester 2020 (SS 20) und/oder im Wintersemester 2020/2021 (WS 20/21) immatrikuliert waren, ist weiterhin gültig. Das heißt:
- Für Studierende, die nur in einem der drei Semester (SS 20, WS 20/21, SS 21) immatrikuliert waren, verlängert sich die Regelstudienzeit um ein Semester.
- Für Studierende, die im SS 20 und WS 20/21 eingeschrieben waren, verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Dies gilt auch für Studierende, die im WS 20/21 und SS 21 immatrikuliert waren.
- Für Studierende, die im SS 20, WS 20/21 und SS 21 eingeschrieben waren, verlängert sich die Regelstudienzeit um drei Semester.
Auswirkungen auf die Orientierungsprüfung
Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren, verlängert sich die Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung um jeweils ein Semester (§ 32 Abs. 5 a Satz 1 LHG).
Dies bedeutet, dass sich die Frist für
- Studierende, welche in einem der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um ein Semester verlängert;
- Studierende, welche in zwei der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um zwei Semester verlängert;
- Studierende, welche in drei oder mehr der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um maximal drei Semester verlängert.
Auswirkungen auf die Studienhöchstdauer
Es wurde eine Verlängerung der Studienhöchstdauer beschlossen.
Dies bedeutet, dass sich die Frist zum Ablegen der Bachelor- bzw. Masterprüfung für
a) Studierende, welche in einem der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um ein Semester verlängert;
b) Studierende, welche in zwei der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um zwei Semester verlängert;
c) Studierende, welche in drei oder mehr der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, um maximal drei Semester verlängert.
Auswirkungen auf die Informationsveranstaltungen
Die geplanten Informationsveranstaltungen des ZLB zum Orientierungspraktikum, Schulpraxissemester, Master of Education und Vorbereitungsdienst finden NICHT als Präsenzveranstaltung statt!
Alle Materialien der vergangenen Informationsveranstaltungen, sowie die zugehörigen FAQs finden Sie hier.
Auswirkungen auf das Orientierungspraktikum
Das Absolvieren des Orientierungspraktikums an den Baden-Württembergischen Schulen ist derzeit möglich; die Anmeldung erfolgt wie üblich über das Portal des Kultusministeriums.
Das Praktikum findet auch statt, wenn die Schulen nicht den gewohnten Präsenzunterricht aufnehmen können. Dabei gilt:
Die Praktikant:innen
- treten das OSP wie geplant an der Schule an;
- werden von Ausbildungslehrkräften betreut;
- nehmen an den jeweils an den Schulen durchgeführten Unterrichtsformen teil (Präsenzunterricht, Wechselunterricht, Video- oder Telefonkonferenzen etc.);
- können in den unterschiedlich angebotenen Unterrichtsformen Unterrichtsteile oder Unterrichtsstunden übernehmen;
- können mit Lehrenden Perspektiven- und Entwicklungsgespräche gegebenenfalls im Online-Format führen.
Auch für Angehörige einer Risikogruppe ist das Absolvieren das Praktikums möglich. Die Schule wird dann Ersatzangebote machen, die sie von zu Hause aus bearbeiten können.
Häufige Fragen zum Schulbetrieb hat das Kultusministerium zudem in einer FAQ-Seite zusammengefasst.
Auswirkungen auf das Schulpraxissemester
Für den Fall einer pandemiebedingten Schließung von Schulen im Schuljahr 2021/22 oder im Falle einer gesundheitlich bedingten Notwendigkeit besteht die Möglichkeit, schulpraktische Ersatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Betroffene Studierende wenden sich bitte an admin∂praxissemester-bw.de.
Auswirkungen auf Staatsexamensprüfungen
Aufgrund von Corona wurde die Möglichkeit zum Ablegen der Staatsexamensprüfung verlängert: Das 1. Staatsexamen kann bis zum 31.Juli 2024 abgelegt werden. Für Studierende mit einer Fächerkombination mit Musik oder Bildender Kunst ist die Frist der 31.Juli 2025.
Ab dem 01.August 2024 (bzw. 2025) soll es in keinem Fall mehr die Möglichkeit geben das 1. Staatsexamen nach GymPO I durchzuführen. Es wird empfohlen, sich weit vor dem letztmöglichen Prüfungstermin im Frühjahr 2024 (bzw. 2025) für das Examen anzumelden, damit es im Falle einer Wiederholung, krankheitsbedingtem Nichtantritt oder einer Nichtzulassung ein Semester später abgelegt werden kann.
Falls das 1. Staatsexamen nicht bis zum 31.Juli 2024 (bzw. 2025) absolviert werden kann, muss zwingend eine Umschreibung in den Bachelor/Master stattfinden.
Die Informationen wurden dem Informationsschreiben des Landeslehrerprüfungsamtes für GymPO-Studierende entnommen.