Master of Education (M.Ed.)

Der Start in den Masterstudiengang ist sowohl zum Wintersemester (WS) als auch zum Sommersemester (SS) möglich.

Für die Bewerbung ist ein Nachweis über einen Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss einzureichen.

Die Bewerbung erfolgt über das  Online-Bewerbungsverfahren des KIT

Die Bewerbung und Zulassung muss für zwei Fächer erfolgen. Wer in einem der beiden Fächer keine Zulassung bekommt, erhält überhaupt keine Zulassung. Ist eines der Lehramtsfächer, für das sich beworben werden soll, zulassungsbeschränkt, muss die Bewerbung für das Wintersemester (WS) bis zur Bewerbungsfrist 15. Juli bzw. für das Sommersemester (SS) 15. Januar eingegangen sein. Sind beide Lehramtsfächer zulassungsfrei, endet die Bewerbungsfrist entsprechend am 30. September (WS) bzw. 31. März (SS).

Erhält man in einem zulassungsbeschränkten Lehramtsstudienfach keine Zulassung, so kann man sich erneut für zwei zulassungsfreie Lehramtsfächer bewerben.
Die Bewerbung und Zulassung für ein einziges, wissenschaftliches Lehramtsfach ist nur lediglich in folgenden Ausnahmefällen möglich:

Das wissenschaftliche Lehramtsfach wird als zweites Fach zu Kunst oder Musik (jeweils Lehramt) studiert.

Es liegt schon ein erstes Staatsexamen im Lehramt an Gymnasien vor und es soll nun noch ein weiteres Fach studiert werden.

Der sich bewerbenden Person ist vom Landeslehrerprüfungsamt auferlegt worden, aus Gründen der Anerkennung bisheriger Studienabschlüsse noch bestimmte Studienleistungen in einem Fach nachzuholen.

Für das Fach Sport ist zudem das Bestehen der Sporteingangsprüfung (Bewerbung bis zum 15. Mai an das Institut für Sport- und Sportwissenschaft) nachzuweisen.

 

Zugangs- und Auswahlsatzungen