Bachelor of Education (B.Ed.)

Der Start in den Bachelorstudiengang ist immer nur zum Wintersemester (WS) möglich.

Die Bewerbung erfolgt über das  Online-Bewerbungsverfahren des KIT

Die Bewerbung und Zulassung muss für zwei Fächer erfolgen. Wer in einem der beiden Fächer keine Zulassung bekommt, erhält überhaupt keine Zulassung.

Ist eines der Lehramtsfächer, für das sich beworben werden soll, zulassungsbeschränkt, muss die Bewerbung bis zur Bewerbungsfrist 15. Juli eingegangen sein. Sind beide Lehramtsfächer zulassungsfrei, endet die Bewerbungsfrist am 15. September.

 

Erhält man in einem zulassungsbeschränkten Lehramtsstudienfach keine Zulassung, so kann man sich erneut für zwei zulassungsfreie Lehramtsfächer bewerben.

Die Bewerbung und Zulassung für ein einziges, wissenschaftliches Lehramtsfach ist nur ausnahmsweise möglich in folgenden Fällen:

Das wissenschaftliche Lehramtsfach wird als zweites Fach zu Kunst oder Musik (jeweils Lehramt) studiert.

Es liegt schon ein erstes Staatsexamen im Lehramt an Gymnasien vor und es soll nun noch ein weiteres Fach studiert werden.

Der sich bewerbenden Person ist vom Landeslehrerprüfungsamt auferlegt worden, aus Gründen der Anerkennung bisheriger Studienabschlüsse noch bestimmte Studienleistungen in einem Fach nachzuholen.

Zu den üblichen Bewerbungsunterlagen muss für die Zulassung zum Lehramtsstudium ein durchgeführter Orientierungstest in Form einer Teilnahmebescheinigung nachgewiesen werden. Dieser Test kann auf der Website des gemeinnützigen Vereins CCT (Career Counselling for Teachers) durchgeführt werden:

 zum Orientierungstest 

Für jedes Fach ist die Allgemeine Hochschulreife erforderlich. Zudem kann auch für bestimmte Fächer die fachgebundene Hochschulreife ausreichen.

Für einige Fächer gelten besondere Bestimmungen:

  • Für das Fach Sport ist zudem das Bestehen der Sporteingangsprüfung (Bewerbung bis zum 15. Mai an das Institut für Sport- und Sportwissenschaft) nachzuweisen.
  • Das Fach Chemie ist zulassungsfrei, die Bewerbungsfrist endet aber trotzdem am 15.07.! Siehe hierzu $4 (1) d) und $8 (2) der Immatrikulationsordnung des KIT. Für die Immatrikulation in den Bachelorstudiengang Chemie und den Teilstudiengang Chemie für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien besteht das Studienorientierungsverfahren in der Teilnahme an einem studiengangspezifischen Gespräch. Die Termine für die Gespräche und das Verfahren zur Anmeldung zum Gespräch werden auf der Internetseite der KIT-Fakultät für Chemie und Biowissenschaften veröffentlicht

Im Nachgang sind die Zulassungssatzungen der Fächer zu finden, für welche eine Satzung existiert.

 

Zulassungssatzungen

 

 Biologie             Geographie           Sport (Auswahlverfahren, Sporteignungsprüfung, Änderung der Satzung zur Sporteignungsprüfung, Gebührensatzung für die Eignungsfeststellungsprüfung)