Da die Zuständigkeiten für die Anliegen der Studierenden nicht immer sofort transparent sind, haben wir Ihnen nachfolgend eine knappe Übersicht zusammengestellt. Folgende Anlaufstellen sind je nach Anliegen für Sie zuständig:
Anlaufstelle |
Zuständigkeit |
Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) |
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Fachstudienberater*innen der einzelnen Teilstudiengänge
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- Fachinhaltliche Fragestellungen
- Anerkennung von Leistungen anderer Hochschulen
- Einstufung in höhere Fachsemester
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Leistungskoordinatorin Lehramt |
- Verbuchung von Mastervorzugsleistungen
- Verbuchung von Zusatzleistungen
- Probleme bei der Prüfungsanmeldung und -abmeldung
- Prüfungsanmeldung über den „blauen Zettel“
- Anträge an den Prüfungsausschuss (z.B. auf Fristverlängerung der Orientierungsprüfung oder auf Zweitwiederholung einer Prüfungsleistung)
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Studienbüro
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- Immatrikulation
- Beurlaubung
- Exmatrikulation
- Fächerkombinationen
- Orientierungstest
- Orientierungsprüfung
- Zwischenprüfung
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Zentrum für Information und Beratung (ZIB)
Broschüre Lehramt an Gymnasien
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- Studieninformation und Beratung zur Studienwahl
- Information und Beratung in Zulassungsfragen
- Studienorganisation – insbesondere im Grundstudium
- Erstellung der Broschüren für die Lehramtsstudiengänge in Zusammenarbeit mit den Fachstudienberatern der Fakultäten
- Pflege der entsprechenden Internet-Informationen
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Landeslehrerprüfungsamt (LLPA)
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- Prüfungsordnungen (z.B. Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge, GymPO I 2009, ...)
- Prüfungstermine Erste Staatsprüfung (GymPO I 2009)
- Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung (GymPO I 2009)
- Anmeldung Wissenschaftliche Arbeit (GymPO I 2009)
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