Master of Education

Der Master of Education für das Lehramt an Gymnasien umfasst 120 ECTS. Der erfolgreiche Abschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und das Unterrichten einschließlich Sekundarstufe II. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester, die Studienhöchstzeit sieben Semester.

 

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Bildungswissenschaftliches Begleitstudium im M.Ed.

Allgemeines

Das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium (BBS) ist neben den beiden Hauptfächern verpflichtender Bestandteil Ihres Lehramtsstudiums. Die Studierenden vertiefen im Master of Education ihre im Bachelor of Education erworbenen professionsbezogenen Kompetenzen. Dabei steht der Erwerb erziehungswissenschaftlicher und pädagogischer sowie philosophischer und ethischer Grundlagen im Vordergrund, die im Masterstudium vertieft und durch weitere Kompetenzen ergänzt werden.

 

Koordination, Stundenplan, Vorlesungsverzeichnis

Das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium ist der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften zugeordnet. Die Koordination dieses Teilstudiengangs übernimmt im Auftrag der Fakultät das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Anne Fritz.

Infos zu Zeitpunkt und Ort der jeweiligen Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis unter dem Reiter Bildungswissenschaftliches Begleitstudium (Lehramt). Die Zuordnung der thematisch aus dem aktuellen Angebot wählbaren Lehrveranstaltungen im Modul Organisation Schule (M4) können Sie dem Zusatz im Titel entnehmen. Hier ist der Verweis "M4" enthalten.

Im Campus Management Portal können Sie das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium und dessen Bestandteile als gesonderten "Teilstudiengang" einsehen.

Die jeweils aktuellen Modulhandbücher sowie den Stundenplan können Sie über die Infobox rechts auf der Seite herunterladen.

 

Hinweis BAföG

Entgegen vergangener Praxis ist nach Rücksprache mit dem Amt für Ausbildungsförderung für den Antrag auf Ausbildungsförderung kein Leistungsnachweis (Formblatt 5) für das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium erforderlich.

 

Verlust des Prüfungsanspruchs

Das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium (BBS) ist neben den beiden Hauptfächern verpflichtender Bestandteil Ihres Lehramtsstudiums. Die Studien- und Prüfungsleistungen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums müssen einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraumes des 11. Fachsemesters nachgewiesen werden, andernfalls erlischt der Prüfungsanspruch, sofern der/die Studierende die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Auf Antrag entscheidet in diesem Fall der Prüfungsausschuss. Erlischt der Prüfungsanspruch im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium, kann der Studiengang Lehramt am Gymnasium in keiner Fächerkombination mehr studiert werden!

 

Anerkennung von Leistungen im BBS

Siehe Punkt "Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen" weiter unten.

 

Aufbau im M.Ed.

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Bestandteile des Bildungswissenschaftliche Begleitstudiums innerhalb des Masterstudiums.

Hinweis: Es wird dringend empfohlen, die Module Psychologische Grundlagen und Grundlagen der Didaktik und Methodik vor dem Modul Inklusion abzulegen, da dessen Inhalte auf Kenntnisse und Inhalte der genannten Module aufbauen.

* Es kann zwischen der Vorlesung „Didaktik und Methodik“ und der Vorlesung „Didaktik und Methodik der MINT-Fächer und des Sports“ gewählt werden. Studierende, deren Fächerkombination mindestens ein MINT-Fach oder das Fach Sport enthält, sind angehalten, die spezifische VL zu besuchen. Es gibt jeweils ein dazugehöriges Begleitseminar welches im selben Semester wie die VL besucht werden muss.

** Es müssen drei Seminare zu je 2 ECTS besucht werden. Die Themen sind aus dem Lehrangebot des BBS mit dem Titelzusatz "M4" wählbar.

*** siehe Lehrangebot des HoC. Es müssen 2 Kurse zu je 2 ECTS besucht werden. Es können nur als MPK ausgewiesene Kurse besucht werden. Teilweise besteht die Möglichkeit, bestimmte Kurse als MPK anerkennen zu lassen (z.B. unser Prgramm "Mentoring∂Lehramt").

**** Vorlesung und Begleitseminar müssen im selben Semester besucht werden.

Schulpraxissemester

Offizielle Handreichung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zum Schulpraxissemester.

 

Infoveranstaltung

Das ZLB veranstaltet jedes Sommersemester eine Infoveranstaltung zum Schulpraxisemester. Datum, Ort und Uhrzeit der Infoveranstaltung finden Sie zu gegebener Zeit unter Termine & Fristen.

 

Wichtige Informationen zum Masernschutzgesetz

Im Rahmen des Masernschutzgesetz (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) haben Personen, die an Schulen (auch im Rahmen des Orientierungspraktikums und Schulpraxissemesters) tätig werden sollen, der Schulleitung spätestens vier Wochen vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie durch zwei Masernimpfungen ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Das Informationsschreiben des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie die benötigte Nachweis-Bescheinigung finden Sie hier.

 

Rahmenbedingungen und Vorgaben

Das 12-wöchige Schulpraxissemester (16 ECTS) ist verpflichtend für alle Studierenden des Studiengangs "Master of Education" für das gymnasiale Lehramt in Baden-Württemberg. Es stellt curricular die letzte Möglichkeit zur Berufsvorbereitung dar. Neben der Berufsvorbereitung ist der Zweck des Schulpraxissemesters die Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis bei den Studierenden. Es ermöglicht ihnen ein fundiertes Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung durch die Schulen und die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte.

Das Schulpraxissemester kann an allgemeinbildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen (Flyer) in Baden-Württemberg absolviert werden. Teile des SPS können im Ausland, jedoch nicht in einem anderen Bundesland absolviert werden. Schulen, die die Studierenden selbst besucht haben, sind hiervon ebenso wie diejenigen Schulen, die von nahen Verwandten besucht werden, ausgeschlossen.

Das SPS ist ein Vollzeitpraktikum. Innerhalb der 12 Wochen hospitieren, assistieren und unterrichten die Studierenden in einem Umfang von 120 Stunden, von denen mindestens 30 Stunden angeleitete, eigene Unterrichtsstunden sind. Die Praxisphase wird in regelmäßigen bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Begleitveranstaltungen des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte aufgearbeitet. Weiter legen die Studierenden während des Schulpraxissemesters ein Portfolio an, in dem der systematische Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in allen Phasen der praktischen Ausbildung dokumentiert wird.

 

Zeitpunkt im Studium

Das Schulpraxissemester kann nur in einem Wintersemester des Masterstudiums, nach Möglichkeit gleich zu Beginn des Masterstudiums, absolviert werden. Es beginnt spätestens am 15. Oktober und endet spätestens mit der zweiten Schuljahreshälfte. Studierende des Faches Musik, die ihr Studium im Sommersemester aufgenommen haben, können das Schulpraxissemester auch im Sommersemester absolvieren.

Wichtig: Bis zum Abschluss der Begleitveranstaltungen während des SPS muss die Immatrikulation ins Masterstudium gegenüber dem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte erbracht sein. Andernfalls ist das SPS nicht bestanden und kann ebenfalls nicht nachträglich anerkannt werden.

 

Bestehen, Nichtbestehen

Über Bestehen oder Nichtbestehen entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte. Für den Nachweis über das Bestehen des Schulpraxissemesters benötigt der/die Schulleiter*in zunächst den Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an den Begleitveranstaltungen des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte, den Sie in der letzten Veranstaltung erhalten. Bewahren Sie den Bescheid über das bestandene Schulpraxissemester sorgfältig auf, da Sie diesen der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) beilegen müssen! Das SPS ist ebenfalls nicht bestanden, wenn nicht bis zum Abschluss der Begleitveranstaltungen die Immatrikulation ins Masterstudium gegenüber dem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte nachgewiesen wurde.

Wurde das Schulpraxissemester nicht bestanden, kann es einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nicht-bestehen erlischt der Prüfungsanspruch im lehramtsbezogenen Masterstudiengang und der Studiengang Master of Education kann nicht mehr abgeschlossen werden; eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist ausgeschlossen.

 

Anrechnung von Auslandsaufenthalten

Eine Tätigkeit als assistant teacher im Ausland oder als Schulpraktikant*in an einer deutschen Schule im Ausland oder in einem Vorbereitungsdienst aus einem anderen Lehramt kann auf Antrag als Ersatz für maximal acht Wochen des Schulpraxissemesters anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium“.

 

Anmeldeverfahren Schulpraxissemester

  • Schritt 1: Studierende, die das Praxissemester absolvieren möchten, müssen sich bereits zu Beginn des vorangehenden Sommersemesters bei der Hochschule anmelden. Diese Vor-Anmeldung erfolgt über das Zentrum für Lehrerbildung und wird zum entsprechenden Zeitraum auf dieser Seite freigeschaltet (siehe Infobox rechts oben).
  • Schritt 2: Studierende, die sich in ersten Schritt angemeldet haben, erhalten von der Hochschule eine Zugangsberechtigung, mit der sie sich in das Online-Portal zum Schulpraxissemesters des Kultusministeriums einloggen können. Hier vervollständigen die Studierenden ihre persönlichen Angaben und können bis zu fünf Schulen vormerken (Phase 1).
  • Schritt 3: An einem festgelegten Zuweisungstag weist das System automatisch eine Schule zu.
  • Schritt 4: Die Studierenden können im System einsehen, welche Schule zugewiesen wurde. Es besteht die Möglichkeit, ggf. die Schule zu wechseln. Eine Liste mit den Schulen, die noch freie Plätze anbieten, ist im System ersichtlich (Phase 2).

WiSe 20/21:

  • Vor-Anmeldung über ZLB-Homepage (Schritt 1): 01.04. - 29.04.
  • Schritt 2 (Phase 1): 04.05. - 16.05.
  • Schritt 3: 17.05.
  • Schritt 4 (Phase 2): 18.05. - 24.05.

Zur Übersicht der zeitlichen Abfolge des Anmeldungsverfahren für das Schulpraxissemester im WiSe 2020/21 stellt das Kultusministerium einen Zeitplan zur Anmeldung inklusive einer detaillierten Anleitung zur Online-Plattform zur Verfügung.

 

Quelle und weitere Informationen

Die auf dieser Seite aufbereiteten Informationen stammen aus dem Webauftritt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Ausführliche Informationen wie zu Besonderheiten in den Fächern Musik und Bildende Kunst, dem Portfolio und Hinweise zur Anwesenheitspflicht können dort entnommen werden. Ebenso lohnt es sich im Zusammenhang mit den Begleitveranstaltungen, sich über deren Webauftritt einen Überblick über die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte zu verschaffen.

Webauftritt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasium)

Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Berufliche Schulen)

Betriebs-, Sozial- bzw. Vereinspraktikum

Allgemeine Informationen

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist je nach Fächerverbindung ein Betriebs-, Sozial- bzw. Vereinspraktikum. Dieses ist nicht Bestandteil der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor- bzw. Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien. Das ZLB möchte die Lehramtsstudierenden jedoch frühzeitig über die Notwendigkeit des Praktikums für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst informieren.

Dieser Text stellt lediglich eine unverbindliche Informationsquelle dar und kann keine Gewähr über die dargestellten Inhalte geben. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Dieses bietet auf seiner Homepage zwei Informationsdokumente über das Betriebs- und Sozialpraktikum und das Vereinspraktikum an.

 

Wer muss welches Praktikum nachweisen?

Bewerber*innen mit den Fächern Geographie oder Informatik müssen seit 2018 das Betriebspraktikum nachweisen, unabhängig vom Zweitfach müssen Bewerber*innen mit dem Fach Sport in jedem Fall ein Vereinspraktikum nachweisen. Studierenden mit Fächerverbindungen ohne Geographie, Informatik oder Sport ist freigestellt, ob sie ein Betriebs- oder Sozialpraktikum nachweisen.

 

Warum muss das Praktikum absolviert werden? 

Durch das verbindlich vorgeschriebene Praktikum soll erreicht werden, dass zukünftige Gymnasiallehrer*innen einen Einblick in außerschulische Bereiche erhalten. Im Falle des Betriebspraktikums ist dies ein Einblick in die Wirtschaft, im Falle des Sozialpraktikums ein Einblick in die Arbeitsweise der einzelnen entsprechenden Einrichtungen. Das Vereinspraktikum im Fach Sport soll unter anderem die Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen verbessern.

 

Wann muss das Praktikum absolviert werden? 

Das Praktikum muss erst zur Meldung für den Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden. Im Studienablauf bietet es sich an, das Praktikum nach Beendigung des Schulpraxissemesters bis zum Beginn des darauffolgenden Sommersemesters zu absolvieren.

 

Wie lange dauert das Praktikum? 

Die Bescheinigung für das Betriebs- oder Sozialpraktikum muss über einen zeitlichen Umfang von mindestens vier Wochen in Vollzeitbeschäftigung erfolgen.

Das Vereinspraktikum für das Fach Sport muss einen Umfang von mindestens 24 Übungsdoppelstunden in drei bis sechs Monaten umfassen. Dazu gehört auch mit einem Umfang von etwa 5 Stunden die Verwaltungsarbeit im Verein.

 

Gibt es Alternativen zum Praktikum? 

Auf Antrag kann als Betriebs- oder Sozialpraktikum anerkannt werden:

  1. eine abgeschlossene Berufsausbildung,
  2. eine regelmäßige Tätigkeit während längerer Zeit im Umfang von mindestens 200 Stunden (innerhalb höchstens eines Jahres) in einem Betrieb, einer Behörde oder in einer gemeinnützigen Einrichtung oder
  3. eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen (außerschulischer Bereich) im Umfang von insgesamt mindestens 25 Tagen oder 200 Stunden.

Diese Anerkennung muss unter Vorlage von Bescheinigungen beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden. Der Wehr- oder Ersatzdienst, Au-Pair-Tätigkeiten oder eine Tätigkeit als Fremdsprachenassistent*in bzw. als wissenschaftliche Hilfskraft werden grundsätzlich nicht anerkannt.

 

Wie finde ich eine Praktikumsstelle? 

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, einen Praktikumsplatz zu finden, können Sie sich an die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern oder die Verbände für soziale Einrichtungen wenden.

Da das Betriebs- oder Sozialpraktikum durch die zukünftigen Referendarinnen und Referendare eigenverantwortlich organisiert werden soll, hält das Zentrum für Lehrerbildung keine Liste mit freien Praktikumsplätzen vor.

 

Wie wird das Praktikum bescheinigt? 

Am Ende der eingangs erwähnten Informationsdokumente finden Sie einen Vordruck, den der bescheinigende Betrieb oder Verein ausfüllen muss. Diese Bescheinigung legen Sie dann bei der Meldung für den Vorbereitungsdienst zusammen mit den weiteren Unterlagen vor.

 

Weiterführende Links

Voranmeldung zum Schulpraxissemester im WiSe 2019/20

Die Voranmeldung zum Schulpraxissemester im WiSe 2019/20 wird Anfang Mai 2019 an dieser Stelle freigeschaltet.

Masterarbeit

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus dem betreffenden wissenschaftlichen Hauptfach bzw. dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Sie ist in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächer oder im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium anzufertigen.

 

Voraussetzung zur Anmeldung

Zur Anmeldung zum Modul Masterarbeit müssen Modulprüfungen im Umfang von 20 ECTS im entsprechenden wissenschaftlichen Hauptfach erfolgreich abgelegt sein. Über Ausnahmen dieser Regelung entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss. Die Anmeldung der Masterarbeit ist im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs geregelt.

 

Themenvergabe und Bearbeitungszeit

Die Studierenden können ausgeschriebene Themen bearbeiten oder selbst Themen vorschlagen. Thema und Aufgabenstellung sind durch den/die Betreuenden an den vorgesehenen Umfang (17 ECTS) anzupassen. Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt sechs Monate. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit kann durch Elternzeit nicht unterbrochen werden. Die gestellte Arbeit gilt in diesem Fall als nicht vergeben. Nach Ablauf der Elternzeit erhält der/die Studierende ein neues Thema.

 

Nichtbestehen und Verlust des Prüfungsanspruchs

Wird die Masterarbeit nicht in der vorhergesehenen Bearbeitungszeit beendet, gilt sie als nicht bestanden, außer die Fristüberschreitung ist nicht selbstverschuldet. Macht der oder die Studierende einen triftigen Grund geltend, kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf Antrag um höchstens drei Monate verlängern. Die Masterarbeit kann bei einer Bewertung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung der Masterarbeit ist ausgeschlossen. Der Prüfungsanspruch geht verloren, wenn sie zweimal nicht bestanden wurde.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung von sowohl innerhalb des Hochschulsystems (z.B. nach einem SPO- oder Hochschulwechsel) als auch außerhalb des Hochschulsystems erbrachten Leistungen (z.B. nach einer Berufsausbildung), ist generell der Prüfungsausschuss für das Lehramt an Gymnasien zuständig. Es ist die jeweils gültige SPO zu beachten. Der/die Studierende trägt die anzuerkennenden Leistungen in das entsprechende Anerkennungsformular ein und legt es dem Prüfungsausschuss bzw. dem entsprechenden Fachvertreter vor. Auch die Anerkennung von während eines Auslandssemesters erbrachten Studienleistungen erfolgt in dieser Form nach einer individuellen Beurteilung durch die jeweils zuständigen Fachvertreter*innen bzw. Fachstudienberater*innen. Dies wird in den einzelnen Fächern unterschiedlich gehandhabt. Ist ein Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium geplant, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch vorab dahingehend, ob im Ausland erbrachte Leistungen auch anerkannt werden können. Auf diese Weise können Studierende eine Anerkennungssicherheit für die im Ausland zu erbringenden Studienleistungen erhalten (Learning Agreement). Ein entsprechendes Formular ist über das International Students Office am KIT in der jeweils aktuellen Fassung erhältlich.

Über den genauen Ablauf des Anerkennungsprozesses im betroffenen Teilstudiengang informiert die jeweilige Fakultät auf ihrem Webauftritt:

Bildungswissenschaftliches Begleitstudium: s. nächster Absatz

Biologie

Chemie

Deutsch

Geographie

Informatik

Mathematik

Naturwissenschaft und Technik

Philosophie/Ethik

Physik

Sport

 

Für die Anerkennung von Leistungen im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium füllen Studierende das Anerkennungsformular BBS aus und tragen die anzuerkennenden Leistungen ein. Als Anlage ist ein Notenauszug/transcript of records sowie bei außerhalb des KIT erbrachten Leistungen die Modulbeschreibung (siehe Modulhandbuch) bzw. ggf. weitere Unterlagen und Nachweise beizulegen. In Rücksprache mit dem/der Modulverantwortlichen entscheidet das Mitglied des Prüfungsausschusses über die Anerkennung. Das Ergebnis des Antrags wird zur Eintragung und Archivierung weitergeleitet. Ansprechpartnerin für die Anerkennung von Leistungen im BBS ist die Leistungskoordinatorin für das Bildungswissenschaftliches Begleitstudium ().

Mastervorzugsleistungen und Vorbereitung des Erweiterungsfachs

Sofern Sie in Ihrem Bachelorstudium bereits 120 Leistungspunkte erreicht haben, können Sie Mastervorzugsleistungen im Umfang von maximal 30 ECTS absolvieren (siehe auch SPO B.Ed.).

Die als Mastervorzug abgeleisteten Teilleistungen können vorschriftsbedingt nur auf Antrag und nicht automatisch in das Masterstudium übertragen werden. Das entsprechende Formular kann beim Studierendenservice heruntergeladen werden.

Im Rahmen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums sind alle Bestandteile (entsprechend der Vorgaben s.o.) als Mastervorzug anerkannt.

Sofern Studierende ein zusätzliches Fach als Erweiterungsfach studieren möchten, können Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Curriculum dieses wissenschaftlichen Fachs im Umfang von bis zu 20 ECTS bereits während des Bachelorstudiums erbracht werden.

Zusatzleistungen

Über die gemäß dem jeweiligen Modulhandbuch vorhergesehenen Leistungspunkte hinaus können weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) im Umfang von höchstens 30 ECTS aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden.

Die Prüfung muss bereits bei der Anmeldung als Zusatzleistung deklariert werden. Auf Antrag der Studierenden kann die Zuordnung des Moduls später geändert werden. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein. Die bei der Festlegung der Modulnote nicht berücksichtigten ECTS werden als Zusatzleistungen im Transcript of Records aufgeführt und als Zusatzleistungen gekennzeichnet. Auf Antrag der/des Studierenden werden die Zusatzleistungen in das Masterzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet.

Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich (NTA) steht Studierenden mit Behinderung, chronischen Krankheiten und Teilleistungsstörungen zu. Ziel des Nachteilausgleiches ist es, der Benachteiligung des Studierenden entgegenzuwirken, indem eine chancengleiche Teilhabe ermöglicht wird. Der Nachteilsausgleich darf nicht als Erleichterung, Begünstigung oder Erlass von inhaltlichen Leistungen (Studien- und Prüfungsleistungen) missverstanden werden. Maßnahmen zum Nachteilsausgleich kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen.

 

Beispiele eines Nachteilausgleiches:

  • Schreibzeitverlängerung in Klausuren
  • Prüfungsunterbrechung durch Pausen
  • Veränderung der Prüfungsform, mündlich statt schriftlich oder Hausarbeit statt Referat
  • Einsatz technischer Hilfsmitteln
  • Einsatz von Assistenz (Kommunikation, Mitschreiben)
  • Anpassung von Praktika und Exkursionen
  • ...

Das Merkblatt gibt Informationen zu Vorgehen und Inhalten eines Antrags auf Nachteilsausgleich (NTA) für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit im Studium am KIT

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der KIT Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit.

Prüfungsausschuss Lehramt – Fachvertreter*innen

Der Prüfungsausschuss für den Studiengang B.Ed. bzw. M.Ed. (inkl. Erweiterungsfach) für das Lehramt an Gymnasien besteht aus mehreren wissenschaftlichen Vertreter*innen der an den Lehramtsstudiengängen beteiligten Fakultäten, einer/m Hochschullehrer*in aus dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, einer/m Studierenden sowie einer/m Vertreter*in des Zentrums für Lehrerbildung mit beratender Stimme.

Dem Prüfungsausschuss obliegen Entscheidungen über Anträge von Studierenden auf …

  • die Anerkennung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen
  • Fristverlängerung für  
    • die Orientierungsprüfung
    • die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit
    • die Bearbeitungszeit der Masterarbeit
  • die flexible Handhabung von Prüfungsfristen, wenn Studierende Familienpflichten wahrzunehmen haben
  • eine Zweitwiederholung derselben Prüfungsleistung
  • einen Nachteilsausgleich bei Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • die frühzeitige Anmeldung des Moduls
    • Bachelorarbeit, bei weniger als 45 LP im betroffenen Fach
    • Masterarbeit, bei weniger als 20 LP im betroffenen Fach
  • Inanspruchnahme von Elternzeit

 

Zusammensetzung

Fachvertreter*innen
Biologie: Prof. Dr. Jörg Kämper
Bildungswissenschaftliches Begleitstudium: Prof. Dr. Alexander Woll
Chemie: Prof. Dr. Joachim Podlech (Vorsitzender)
Deutsch: Prof. Dr. Andreas Böhn (Stellv. Vorsitzender)
Geographie: Prof. Dr. Stefan Norra
Informatik: Prof. Dr. Bernhardt Beckert
Mathematik: Prof. Dr. Tobias Hartnick
Naturwissenschaft und Technik Prof. Dr. Sabine Enders
Philosophie/Ethik: Prof. Dr. Michael Schefczyk
Physik: Prof. Dr. Carsten Rockstuhl
Sport: Prof. Dr. Thorsten Stein
 
Studentische Vertreter*innen

Maximilian Muth

Denise Hart

 
Vertreter des Zentrums für Lehrerbildung Dr. Tobias Wunsch