Allgemeines

Lehramtsstudierenden am KIT ist es seit dem WS 18/19 möglich, im Rahmen eines ergänzenden Masterstudiums ein drittes Fach zu studieren. Mit Ausnahme von Chemie und Philosophie/Ethik können am KIT alle Studiengänge des Master of Education auch in Form des Erweiterungsfachs studiert werden. Der Studiengang Master of Education Erweiterungsfach kann sowohl während des Lehramtsstudiums als auch nach dessen Beendigung begonnen werden.

Der Masterstudiengang des Erweiterungsfachs umfasst 120 ECTS. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zum Unterrichten bis zum Abitur (Sekundarstufe II). Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester, die Studienhöchstzeit sieben Semester. Derzeit gibt es keine Erweiterungsfächer im Umfang von 90 ECTS.

Sofern Lehramtsstudierende ein zusätzliches Fach studieren möchten, können Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Curriculum dieses wissenschaftlichen Fachs im Umfang von bis zu 20 ECTS bereits während des Bachelorstudiums erbracht werden.

Masterarbeit

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus dem betreffenden wissenschaftlichen Hauptfach bzw. dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Sie ist in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächer oder im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium anzufertigen.

Die Studierenden können ausgeschriebene Themen bearbeiten oder selbst Themen vorschlagen. Thema und Aufgabenstellung sind durch den/die Betreuenden an den vorgesehenen Umfang (15 LP) anzupassen. Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt sechs Monate. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Wird die Masterarbeit nicht in der vorhergesehenen Bearbeitungszeit beendet, gilt sie als nicht bestanden, außer die Fristüberschreitung ist nicht selbstverschuldet. Macht der oder die Studierende einen triftigen Grund geltend, kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf Antrag um höchstens drei Monate verlängern.

Zur Anmeldung zum Modul Masterarbeit müssen Modulprüfungen im Umfang von 65 LP im entsprechenden wissenschaftlichen Hauptfach erfolgreich abgelegt sein. Über Ausnahmen dieser Regelung entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss. Die Anmeldung der Masterarbeit ist im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs geregelt.

Die Masterarbeit kann bei einer Bewertung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung der Masterarbeit ist ausgeschlossen. Der Prüfungsanspruch geht verloren, wenn sie zweimal nicht bestanden ist. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit kann nicht durch Elternzeit unterbrochen werden. Die gestellte Arbeit gilt in diesem Fall als nicht vergeben. Nach Ablauf der Elternzeit erhält der/die Studierende ein neues Thema.

Vorbereitung des Erweiterungsfachs

Sofern Studierende ein zusätzliches Fach als Erweiterungsfach studieren möchten, können Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Curriculum dieses wissenschaftlichen Fachs im Umfang von bis zu 20 LP bereits parallel im B.Ed. erbracht werden. Die als Mastervorzug abgeleisteten Teilleistungen können nur auf Antrag und nicht automatisch in das Masterstudium übertragen werden. Das entsprechende Formular kann beim Studierendenservice heruntergeladen werden.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung von sowohl innerhalb des Hochschulsystems (z.B. nach einem SPO- oder Hochschulwechsel) als auch außerhalb des Hochschulsystems erbrachten Leistungen (z.B. nach einer Berufsausbildung), ist generell der Prüfungsausschuss für das Lehramt an Gymnasien zuständig. Es ist die jeweils gültige SPO zu beachten. Der/die Studierende trägt die anzuerkennenden Leistungen in das entsprechende Anerkennungsformular ein und legt es dem Prüfungsausschuss bzw. dem entsprechenden Fachvertreter vor. Auch die Anerkennung von während eines Auslandssemesters erbrachten Studienleistungen erfolgt in dieser Form nach einer individuellen Beurteilung durch die jeweils zuständigen Fachvertreter*innen bzw. Fachstudienberater*innen. Dies wird in den einzelnen Fächern unterschiedlich gehandhabt. Ist ein Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium geplant, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch vorab dahingehend, ob im Ausland erbrachte Leistungen auch anerkannt werden können. Auf diese Weise können Studierende eine Anerkennungssicherheit für die im Ausland zu erbringenden Studienleistungen erhalten (Learning Agreement). Ein entsprechendes Formular ist über das International Students Office am KIT in der jeweils aktuellen Fassung erhältlich.

Über den genauen Ablauf des Anerkennungsprozesses im betroffenen Teilstudiengang informiert die jeweilige Fakultät auf ihrem Webauftritt:

Bildungswissenschaftliches Begleitstudium: s. nächster Absatz

Biologie

Chemie

Deutsch

Geographie

Informatik

Mathematik

Naturwissenschaft und Technik

Philosophie/Ethik

Physik

Sport

 

Für die Anerkennung von Leistungen im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium füllen Studierende das Anerkennungsformular BBS aus und tragen die anzuerkennenden Leistungen ein. Als Anlage ist ein Notenauszug/transcript of records sowie bei außerhalb des KIT erbrachten Leistungen die Modulbeschreibung (siehe Modulhandbuch) bzw. ggf. weitere Unterlagen und Nachweise beizulegen. In Rücksprache mit dem/der Modulverantwortlichen entscheidet das Mitglied des Prüfungsausschusses über die Anerkennung. Das Ergebnis des Antrags wird zur Eintragung und Archivierung weitergeleitet. Ansprechpartnerin für die Anerkennung von Leistungen im BBS ist die Leistungskoordinatorin für das Bildungswissenschaftliches Begleitstudium ().

Zusatzleistungen

Über die gemäß dem jeweiligen Modulhandbuch vorhergesehenen Leistungspunkte hinaus können weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) im Umfang von höchstens 30 ECTS aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden.

Die Prüfung muss bereits bei der Anmeldung als Zusatzleistung deklariert werden. Auf Antrag der Studierenden kann die Zuordnung des Moduls später geändert werden. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein. Die bei der Festlegung der Modulnote nicht berücksichtigten ECTS werden als Zusatzleistungen im Transcript of Records aufgeführt und als Zusatzleistungen gekennzeichnet. Auf Antrag der/des Studierenden werden die Zusatzleistungen in das Masterzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet.

Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich (NTA) steht Studierenden mit Behinderung, chronischen Krankheiten und Teilleistungsstörungen zu. Ziel des Nachteilausgleiches ist es, der Benachteiligung des Studierenden entgegenzuwirken, indem eine chancengleiche Teilhabe ermöglicht wird. Der Nachteilsausgleich darf nicht als Erleichterung, Begünstigung oder Erlass von inhaltlichen Leistungen (Studien- und Prüfungsleistungen) missverstanden werden. Maßnahmen zum Nachteilsausgleich kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen.

 

Beispiele eines Nachteilausgleiches:

  • Schreibzeitverlängerung in Klausuren
  • Prüfungsunterbrechung durch Pausen
  • Veränderung der Prüfungsform, mündlich statt schriftlich oder Hausarbeit statt Referat
  • Einsatz technischer Hilfsmitteln
  • Einsatz von Assistenz (Kommunikation, Mitschreiben)
  • Anpassung von Praktika und Exkursionen
  • ...

Das Merkblatt gibt Informationen zu Vorgehen und Inhalten eines Antrags auf Nachteilsausgleich (NTA) für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit im Studium am KIT

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der KIT Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit.

Prüfungsausschuss Lehramt – Fachvertreter*innen

Der Prüfungsausschuss für den Studiengang B.Ed. bzw. M.Ed. (inkl. Erweiterungsfach) für das Lehramt an Gymnasien besteht aus mehreren wissenschaftlichen Vertreter*innen der an den Lehramtsstudiengängen beteiligten Fakultäten, einer/m Hochschullehrer*in aus dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, einer/m Studierenden sowie einer/m Vertreter*in des Zentrums für Lehrerbildung mit beratender Stimme.

Dem Prüfungsausschuss obliegen Entscheidungen über Anträge von Studierenden auf …

  • die Anerkennung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen
  • Fristverlängerung für  
    • die Orientierungsprüfung
    • die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit
    • die Bearbeitungszeit der Masterarbeit
  • die flexible Handhabung von Prüfungsfristen, wenn Studierende Familienpflichten wahrzunehmen haben
  • eine Zweitwiederholung derselben Prüfungsleistung
  • einen Nachteilsausgleich bei Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • die frühzeitige Anmeldung des Moduls
    • Bachelorarbeit, bei weniger als 45 LP im betroffenen Fach
    • Masterarbeit, bei weniger als 20 LP im betroffenen Fach
  • Inanspruchnahme von Elternzeit

 

Zusammensetzung

Fachvertreter*innen
Biologie: Prof. Dr. Jörg Kämper
Bildungswissenschaftliches Begleitstudium: Prof. Dr. Alexander Woll
Chemie: Prof. Dr. Joachim Podlech (Vorsitzender)
Deutsch: Prof. Dr. Andreas Böhn (Stellv. Vorsitzender)
Geographie: Prof. Dr. Stefan Norra
Informatik: Prof. Dr. Bernhardt Beckert
Mathematik: Prof. Dr. Tobias Hartnick
Naturwissenschaft und Technik Prof. Dr. Sabine Enders
Philosophie/Ethik: Prof. Dr. Michael Schefczyk
Physik: Prof. Dr. Carsten Rockstuhl
Sport: Prof. Dr. Thorsten Stein
 
Studentische Vertreter*innen

Maximilian Muth

Denise Hart

 
Vertreter des Zentrums für Lehrerbildung Dr. Tobias Wunsch