Bachelor of Education (B.Ed.)

In den Bachelorstudiengängen wird das fachwissenschaftliche Grundwissen der beiden gewählten wissenschaftlichen Hauptfächer vermittelt. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, die Studienhöchstzeit elf Semester.

 

B.Ed. Studienaufbau.jpg

 

Übersicht

Orientierungsprüfung

Orientierungspraktikum

Bildungswissenschaftliches Begleitstudium

Bachelorarbeit

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Mastervorzugsleistungen und Vorbereitung Erweiterungsfach

Zusatzleistungen

Nachteilsausgleich

Prüfungsausschuss

Orientierungsprüfung

Die Orientierungsprüfung erfolgt studienbegleitend und stellt somit keine Extraprüfung dar. Für den erfolgreichen Abschluss müssen Modulprüfungen bestanden werden, die in fachspezifischen Bestimmungen (Anlage I der Studien- und Prüfungsordnung, s. Download-Box) festgelegt sind.

Die Orientierungsprüfung muss in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächer bestanden werden. Studierende des Bachelorstudiengangs Naturwissenschaft und Technik müssen sie im jeweils anderen wissenschaftlichen Hauptfach ablegen.

Die Orientierungsprüfung muss bis zum Ende des Prüfungszeitraumes des zweiten Fachsemesters, inklusive eventueller Wiederholungen spätestens bis zum Ende des Prüfungszeitraumes des dritten Fachsemesters abgelegt werden. Der Prüfungszeitraum eines Semesters reicht sechs Wochen in das nächste Semester hinein. Das genaue Ende der Prüfungszeiträume kann bei der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre eingesehen werden.

Werden die notwendigen Leistungen nicht rechtzeitig nachgewiesen, so geht der Prüfungsanspruch im betroffenen wissenschaftlichen Fach unabhängig von der Anzahl der Prüfungsversuche verloren, sofern die Fristüberschreitung in der Verantwortung der/des Betroffenen liegt.

 

Fristverlängerung Orientierungsprüfung

Auf Antrag der/des Studierenden entscheidet der Prüfungsausschuss in diesem Fall über eine Fristverlängerung. Eine zweite Wiederholung der Orientierungsprüfungen ist ausgeschlossen.

Bei einer qualifizierten Teilnahme am MINT-Kolleg kann die Frist für die Orientierungsprüfung verlängert werden. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gilt eine Fristüberschreitung von

  • einem Semester als genehmigt, wenn die/der Studierende Veranstaltungen eine qualifizierte Teilnahme am MINT-Kolleg (mindestens zwei Fachkurse mit einem Gesamtworkload von 10 SWS) bzw.
  • zwei Semestern als genehmigt, wenn die/der Studierende eine qualifizierte Teilnahme am MINT-Kolleg im Umfang von zwei Semestern (mindestens zwei Fachkurse mit einem Gesamtworkload von 10 SWS pro Semester)

nachweist. Für die Verlängerung der Orientierungsfrist ist lediglich dann ein Antrag erforderlich, wenn eine qualifizierte Teilnahme an einem MINT-Kurs über ein Semester vorliegt und das fristgerechte Ablegen aus studienorganisatorischen Gründen nicht möglich ist. Dies betrifft insbesondere Module, die Bestandteil der Orientierungsprüfung sind und nur einmal jährlich angeboten werden. Weitere Informationen zur Organisation der Fristverlängerung finden Sie auf der Website des MINT-Kollegs.

Orientierungspraktikum (OP)

Offizielle Handreichung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zum Orientierungspraktikum.

Das OP stellt die erste von zwei Praxisphasen während des Lehramtsstudiums dar. Es dient der Überprüfung der Studien- und Berufswahl. Während des OP sollen die Studierenden persönliche Voraussetzungen für den Lehrerberuf reflektieren und zu einer persönlichen Einschätzung darüber gelangen, ob bei ihnen Interesse am gesamten Aufgabenspektrum einer Lehrkraft besteht.

Das 3-wöchige OP wird im Bachelorstudiengang absolviert und ist Bestandteil des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums. Es muss an einem Gymnasium oder an einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg absolviert werden, mit Ausnahme der eigenen Schule. Bereits vor dem Studium abgeleistete Praktika können nicht angerechnet werden.

An der Schule werden die Studierenden durch eine/n Ausbildungslehrer*in betreut. Begleitet wird das OP durch die hochschulseitige Vor- und Nachbereitung, die in Form von jeweils einem verpflichtenden Tagesworkshop durch das ZLB organisiert und durchgeführt wird. Neben den Workshops fertigen die Studierenden ein Portfolio an. Informationen hierzu erhalten Sie während des Vorbereitungsworkshops. Für das OP werden inklusive der Vor- und Nachbereitungsworkshops und der Portfolioarbeit 4 LP vergeben.

Es wird empfohlen, das OP in der vorlesungsfreien Zeit des zweiten oder dritten Semesters zu absolvieren. Das Orientierungspraktikum muss nach Zusage der Schule ab dem ersten Praktikumstag angetreten werden. Im Falle des Nichtantretens gilt das Orientierungspraktikum als nicht bestanden. Die nachfolgende Tabelle verschafft einen Überblick über die Zeiträume für die hochschulseitige Vor- und Nachbereitung sowie für das Orientierungspraktikum selbst.

Unbedingt zu beachten: Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, vor der Bewerbung um einen Praktikumsplatz an einer Schule die Zeiträume der Universität für Vor- und Nachbereitung mit den angebotenen Praktikumszeiträumen der Schulen zu vergleichen. Die Praxisphase an der Schule muss zwischen Vor- und Nachbereitungsphase eines Semesters liegen.

 

Übersicht der Zeiträume

  Vorbereitung Praxisphase an der Schule Nachbereitung
WiSe 19/20 10.02. - 21.02.20 17.02. - 03.04.20 06.04. - 17.04.20
SoSe 2020 31.08. - 11.09.20 14.09. - 09.10.20 12.10. - 23.10.20
WiSe 20/21 15.02. - 26.02.20 22.02. - 31.03.20 29.03. - 09.04.20

 

Infoveranstaltung zum OP

Die ZLB-Infoveranstaltungen zum Orientierungspraktikum finden jeweils rechtzeitig zu Beginn der Anmeldephase für den nächstmöglichen Zeitraum statt (meist März/April und Juli/August). Datum, Ort und Uhrzeit der Infoveranstaltung finden Sie zu gegebener Zeit unter Termine & Fristen. Die Präsentation der jeweils letzten Infoveranstaltung finden Sie im Infokasten rechts oben.

 

Wichtige Informationen zum Masernschutzgesetz

Im Rahmen des Masernschutzgesetz (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) haben Personen, die an Schulen (auch im Rahmen des Orientierungspraktikums und Schulpraxissemesters) tätig werden sollen, der Schulleitung spätestens vier Wochen vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie durch zwei Masernimpfungen ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Das Informationsschreiben des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie die benötigte Nachweis-Bescheinigung finden Sie hier.

 

Bewerbung um Orientierungspraktikum

Die Online-Bewerbung an den Schulen über das Kultusministerium ist maximal 6 Monate im Voraus zum jeweiligen Praktikumszeitraum möglich. WICHTIG! Die Bewerbung darf nur an einer Schule erfolgen. Sollte diese Schule Ihre Bewerbung ablehnen, so kann eine erneute Bewerbung an einer anderen Schule erfolgen. Die Durchführung des Orientierungspraktikums an der eigenen Schule ist nicht möglich.

Erst nach dem Erhalt eines Praktikumsplatzes erfolgt die Anmeldung zu den Vor- und Nachbereitungsworkshops des ZLB.

  >>> zur Online-Bewerbung <<<

 

Die hochschulseitige Vor- und Nachbereitung

Die verpflichtende Vor- und Nachbereitung des Orientierungspraktikums wird vom Zentrum für Lehrerbildung ausgerichtet. Es ist jeweils ein Tagesworkshop zur Vorbereitung und ein Tagesworkshop zur Nachbereitung zu besuchen. Die Termine finden Sie in der Übersicht der Zeiträume weiter oben auf dieser Seite.

WICHTIG! Melden Sie sich erst nach Erhalt eines Praktikumsplatzes an einer Schule zu den Workshops des ZLB an. Füllen Sie bei der Anmeldung alle Felder aus und klicken Sie anschließend auf 'Vorschau', um Ihre Daten zu prüfen. Sind die Daten korrekt, schließen Sie die Anmeldung mit 'Absenden' ab. Sie erhalten eine Bestätigungsmail nach einer erfolgreichen Anmeldung.

 

>>> Anmeldung Vor- und Nachbereitungsworkshops WiSe 19/20

(Praktikumszeitraum Frühjahr) <<<

 

>>> Anmeldung Vor- und Nachbereitungsworkshops SoSe 2020

(Praktikumszeitraum Herbst) <<<

Bildungswissenschaftliches Begleitstudium im B.Ed.

Allgemeines

Das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium (BBS) ist neben den beiden Hauptfächern verpflichtender Bestandteil Ihres Lehramtsstudiums. Die Studierenden erwerben im Bachelor of Education erste grundlegende professionsbezogene Kompetenzen und lernen die Bedeutung zeitgemäßer Bildung kennen. Dabei steht der Erwerb erziehungswissenschaftlicher und pädagogischer sowie philosophischer und ethischer Grundlagen im Vordergrund, die im Masterstudium vertieft und durch weitere Kompetenzen ergänzt werden.

 

Koordination, Stundenplan, Vorlesungsverzeichnis

Das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium ist der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften zugeordnet. Die Koordination dieses Teilstudiengangs übernimmt im Auftrag der Fakultät das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB). Bei Fragen können Sie sich an Frau Anne Fritz wenden.

Infos zu Zeitpunkt und Ort der jeweiligen Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis unter dem Reiter Bildungswissenschaftliches Begleitstudium (Lehramt). Im Campus Management Portal können Sie das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium und dessen Bestandteile als gesonderten "Teilstudiengang" einsehen.

Das jeweils aktuelle Modulhandbuch sowie den Stundenplan können Sie über die Infobox rechts auf der Seite herunterladen.

 

Hinweis BAföG

Nach Rücksprache mit dem Amt für Ausbildungsförderung für den Antrag auf Ausbildungsförderung kein Leistungsnachweis (Formblatt 5) für das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium erforderlich.

 

Verlust des Prüfungsanspruchs

Die Studien- und Prüfungsleistungen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums müssen einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraumes des 11. Fachsemesters nachgewiesen werden, andernfalls erlischt der Prüfungsanspruch, sofern der/die Studierende die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Auf Antrag entscheidet in diesem Fall der Prüfungsausschuss. Erlischt der Prüfungsanspruch im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium, kann der Studiengang Lehramt am Gymnasium in keiner Fächerkombination mehr studiert werden!

 

Anerkennung von Leistungen im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium

siehe Punkt "Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen" weiter unten.

 

Aufbau im B.Ed.

Innerhalb des Bachelorstudiums umfasst das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium folgende Bestandteile:

VL = Vorlesung S = Seminar  P = Praktikum  W = Workshop

*Das Modul Pädagogische Grundlagen setzt sich seit dem WS 16/17 aus der Vorlesung „Grundfragen der Pädagogik“ sowie dem dazugehörigen gleichnamigen Begleitseminar zusammen. Beide Bestandteile müssen im selben Semester besucht werden. Dies gilt sowohl für Studierende der Gymnasiallehrerprüfungsordnung (GymPO) als auch für Bachelorstudierende. Das Modul wird spezifisch für Lehramtsstudierende (B.Ed. und GymPO) angeboten.

Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus dem betreffenden wissenschaftlichen Hauptfach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Sie ist in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächer anzufertigen.

Die Studierenden können ausgeschriebene Themen bearbeiten oder selbst Themen vorschlagen. Thema und Aufgabenstellung sind durch den/die Betreuenden an den vorgesehenen Umfang (12 LP) anzupassen. Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt sechs Monate. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Wird die Bachelorarbeit nicht in der vorhergesehenen Bearbeitungszeit beendet, gilt sie als nicht bestanden, außer die Fristüberschreitung ist nicht selbstverschuldet. Macht der oder die Studierende einen triftigen Grund geltend, kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf Antrag um höchstens einen Monat verlängern.

Zur Anmeldung zum Modul Bachelorarbeit müssen Modulprüfungen im Umfang von 45 LP im entsprechenden wissenschaftlichen Hauptfach erfolgreich abgelegt sein. Über Ausnahmen dieser Regelung entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss. Die Anmeldung der Bachelorarbeit ist im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs geregelt.

Die Bachelorarbeit kann bei einer Bewertung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ausgeschlossen. Der Prüfungsanspruch geht verloren, wenn sie zweimal nicht bestanden ist. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit kann nicht durch Elternzeit unterbrochen werden. Die gestellte Arbeit gilt in diesem Fall als nicht vergeben. Nach Ablauf der Elternzeit erhält der/die Studierende ein neues Thema, das innerhalb der in § 14 festgelegten Bearbeitungszeit zu bearbeiten ist.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung von sowohl innerhalb des Hochschulsystems (z.B. nach einem SPO- oder Hochschulwechsel) als auch außerhalb des Hochschulsystems erbrachten Leistungen (z.B. nach einer Berufsausbildung), ist generell der Prüfungsausschuss für das Lehramt an Gymnasien zuständig. Es ist die jeweils gültige SPO zu beachten. Der/die Studierende trägt die anzuerkennenden Leistungen in das entsprechende Anerkennungsformular ein und legt es dem Prüfungsausschuss bzw. dem entsprechenden Fachvertreter vor. Auch die Anerkennung von während eines Auslandssemesters erbrachten Studienleistungen erfolgt in dieser Form nach einer individuellen Beurteilung durch die jeweils zuständigen Fachvertreter*innen bzw. Fachstudienberater*innen. Dies wird in den einzelnen Fächern unterschiedlich gehandhabt. Ist ein Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium geplant, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch vorab dahingehend, ob im Ausland erbrachte Leistungen auch anerkannt werden können. Auf diese Weise können Studierende eine Anerkennungssicherheit für die im Ausland zu erbringenden Studienleistungen erhalten (Learning Agreement). Ein entsprechendes Formular ist über das International Students Office am KIT in der jeweils aktuellen Fassung erhältlich.

Über den genauen Ablauf des Anerkennungsprozesses im betroffenen Teilstudiengang informiert die jeweilige Fakultät auf ihrem Webauftritt:

Bildungswissenschaftliches Begleitstudium: s. nächster Absatz

Biologie

Chemie

Deutsch

Geographie

Informatik

Mathematik

Naturwissenschaft und Technik

Philosophie/Ethik

Physik

Sport

 

Für die Anerkennung von Leistungen im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium füllen Studierende das Anerkennungsformular BBS aus und tragen die anzuerkennenden Leistungen ein. Als Anlage ist ein Notenauszug/transcript of records sowie bei außerhalb des KIT erbrachten Leistungen die Modulbeschreibung (siehe Modulhandbuch) bzw. ggf. weitere Unterlagen und Nachweise beizulegen. In Rücksprache mit dem/der Modulverantwortlichen entscheidet das Mitglied des Prüfungsausschusses über die Anerkennung. Das Ergebnis des Antrags wird zur Eintragung und Archivierung weitergeleitet. Ansprechpartnerin für die Anerkennung von Leistungen im BBS ist die Leistungskoordinatorin für das Bildungswissenschaftliches Begleitstudium (Anne Fritz).

Mastervorzugsleistungen und Vorbereitung des Erweiterungsfachs

Studierende, die im Bachelorstudium bereits mindestens 120 LP erworben haben, können neben Zusatzleistungen auch Leistungspunkte aus einem konsekutiven Masterstudiengang am KIT im Umfang von höchstens 30 LP erwerben (Mastervorzugsleistungen). Die Mastervorzugsleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt-, Fach- und Modulnoten des Bachelorstudiengangs ein. Sie werden im Transcript of Records aufgeführt und als solche gekennzeichnet. Die als Mastervorzug abgeleisteten Teilleistungen können vorschriftsbedingt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag in das Masterstudium übertragen werden.

Im Rahmen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums sind alle Bestandteile als Mastervorzug anerkannt.

Sofern Studierende ein zusätzliches Fach als Erweiterungsfach studieren möchten, können Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Curriculum dieses wissenschaftlichen Fachs im Umfang von bis zu 20 LP bereits während des Bachelorstudiums erbracht werden.

Zusatzleistungen

Über die gemäß dem jeweiligen Modulhandbuch vorhergesehenen Leistungspunkte hinaus können weitere Leistungspunkte (Zusatzleistungen) im Umfang von höchstens 30 LP aus dem Gesamtangebot des KIT erworben werden.

Die Prüfung muss bereits bei der Anmeldung als Zusatzleistung deklariert werden. Auf Antrag der Studierenden kann die Zuordnung des Moduls später geändert werden. Diese Zusatzleistungen gehen nicht in die Festsetzung der Gesamt- und Modulnoten ein. Die bei der Festlegung der Modulnote nicht berücksichtigten LP werden als Zusatzleistungen im Transcript of Records aufgeführt und als Zusatzleistungen gekennzeichnet. Auf Antrag der/des Studierenden werden die Zusatzleistungen in das Bachelorzeugnis aufgenommen und als Zusatzleistungen gekennzeichnet.

Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich (NTA) steht Studierenden mit Behinderung, chronischen Krankheiten und Teilleistungsstörungen zu. Ziel des Nachteilausgleiches ist es, der Benachteiligung des Studierenden entgegenzuwirken, indem eine chancengleiche Teilhabe ermöglicht wird. Der Nachteilsausgleich darf nicht als Erleichterung, Begünstigung oder Erlass von inhaltlichen Leistungen (Studien- und Prüfungsleistungen) missverstanden werden. Maßnahmen zum Nachteilsausgleich kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen.

 

Beispiele eines Nachteilausgleiches:

  • Schreibzeitverlängerung in Klausuren
  • Prüfungsunterbrechung durch Pausen
  • Veränderung der Prüfungsform, mündlich statt schriftlich oder Hausarbeit statt Referat
  • Einsatz technischer Hilfsmitteln
  • Einsatz von Assistenz (Kommunikation, Mitschreiben)
  • Anpassung von Praktika und Exkursionen
  • ...

Das Merkblatt gibt Informationen zu Vorgehen und Inhalten eines Antrags auf Nachteilsausgleich (NTA) für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit im Studium am KIT

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der KIT Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit.

Prüfungsausschuss Lehramt – Fachvertreter*innen

Der Prüfungsausschuss für den Studiengang B.Ed. bzw. M.Ed. (inkl. Erweiterungsfach) für das Lehramt an Gymnasien besteht aus mehreren wissenschaftlichen Vertreter*innen der an den Lehramtsstudiengängen beteiligten Fakultäten, einer/m Hochschullehrer*in aus dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, einer/m Studierenden sowie einer/m Vertreter*in des Zentrums für Lehrerbildung mit beratender Stimme.

Dem Prüfungsausschuss obliegen Entscheidungen über Anträge von Studierenden auf …

  • die Anerkennung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen
  • Fristverlängerung für  
    • die Orientierungsprüfung
    • die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit
    • die Bearbeitungszeit der Masterarbeit
  • die flexible Handhabung von Prüfungsfristen, wenn Studierende Familienpflichten wahrzunehmen haben
  • eine Zweitwiederholung derselben Prüfungsleistung
  • einen Nachteilsausgleich bei Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • die frühzeitige Anmeldung des Moduls
    • Bachelorarbeit, bei weniger als 45 LP im betroffenen Fach
    • Masterarbeit, bei weniger als 20 LP im betroffenen Fach
  • Inanspruchnahme von Elternzeit

 

Zusammensetzung

Fachvertreter*innen
Biologie: Prof. Dr. Jörg Kämper
Bildungswissenschaftliches Begleitstudium: Prof. Dr. Alexander Woll
Chemie: Prof. Dr. Joachim Podlech (Vorsitzender)
Deutsch: Prof. Dr. Andreas Böhn (Stellv. Vorsitzender)
Geographie: Prof. Dr. Stefan Norra
Informatik: Prof. Dr. Bernhardt Beckert
Mathematik: Prof. Dr. Tobias Hartnick
Naturwissenschaft und Technik Prof. Dr. Sabine Enders
Philosophie/Ethik: Prof. Dr. Michael Schefczyk
Physik: Prof. Dr. Carsten Rockstuhl
Sport: Prof. Dr. Thorsten Stein
 
Studentische Vertreter*innen

Maximilian Muth

Denise Hart

 
Vertreter des Zentrums für Lehrerbildung Dr. Tobias Wunsch