Praxisphasen im Ausland

Es ist prinzipiell möglich, einen Teil des Schulpraxissemesters an einer Deutschen Schule im Ausland oder in Form einer Tätigkeit als Fremdsprachenassistent abzuleisten. Die Organisation des Praktikums liegt dabei vollständig bei den Praktikant*innen. Dies beinhaltet die Kontaktaufnahme mit der Schule, die Vereinbarung des Praktikumszeitraums, die Organisation der Reise etc. An Deutschen Schulen im Ausland gibt es keine eigens für diese Aufgabe geschulten Ausbildungslehrpersonen.

Die verbleibenden vier Wochen des Schulpraxissemesters müssen zwingend an einem baden-württembergischen Gymnasium absolviert werden. In diesem Zeitraum müssen 40 Hospitationsstunden, davon mindestens 15 Stunden eigener angeleiteter Unterricht, nachgewiesen werden. Grundsätzlich müssen auch die Begleitveranstaltungen der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte besucht werden. Der entsprechende Aufenthalt muss durch eine schriftliche Bescheinigung der Schule bestätigt werden. Die verpflichtende strukturierte Dokumentation des Praktikums im Rahmen eines studienbegleitende Portfolios wird an der Schule angelegt, an der die verbleibenden vier Wochen Schulpraxis nachgewiesen werden.

 

Antrag auf Anerkennung

Der Antrag auf Anerkennung des Schulpraktikums bzw. die Tätigkeit als assistant teacher sind zu richten an die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes beim Regierungspräsidium Stuttgart. Ansprechpartner dort ist Herr Thomas Häberle.

 

Praktikum an einer Deutschen Schule im Ausland

Ein Praktikum an einer Deutschen Schule im Ausland ist ausschließlich an einer zugelassenen Schule für einen Teil des Schulpraxissemesters anrechenbar. Von den vorgeschriebenen 12 Wochen (M.Ed.) bzw. 13 Wochen (GymPO) des Schulpraxissemesters können maximal acht bzw. neun Wochen an einer deutschen Schule ersatzweise im Ausland absolviert werden. Die Tätigkeit als Schulpraktikant*in muss hierfür mindestens acht bzw. neun Wochen am Stück stattfinden und von der dortigen Schule bescheinigt werden. Pro Woche müssen 10 Assistenzstunden in der Sekundarstufe durchgeführt werden.

Ausführliche Informationen (Alle Prüfungsordnungen)

 

Fremdsprachenassistenz-Programme

Auslandsaufenthalte, insbesondere das Fremdsprachenassistenten-Programm des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD, s.u.), müssen sich zur Anerkennung über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten (Blockform) erstrecken. Darüber hinaus müssen 10 Assistenzstunden pro Woche in der Sekundarstufe nachgewiesen werden. Beispiele für Fremdsprachenassistenz-Programme finden Sie nachfolgend.

Ausführliche Informationen (Alle Prüfungsordnungen)

 

Beispiele Fremdsprachenassistenz

Pädagogischer Austauschdienst (PAD)

Am Programm zum Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften sind derzeit folgende Staaten beteiligt: Australien, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada (anglophon und Québec), Neuseeland, Norwegen, die Russische Föderation, die Schweiz, Spanien, die USA und China.

Sie assistieren ca. 12 Stunden wöchentlich im Unterricht ihrer Muttersprache. Der Aufgabenbereich umfasst z.B. die Durchführung von Sprachübungen und Landeskunde, Konversationsübungen in Kleingruppen und Zusammenstellung von Übungs- und Anschauungsmaterial, ggs. auch extracurriculare Aktivitäten. Die FSA können bestimmte Unterrichtsabschnitte auch selbständig übernehmen. Die Verantwortung für den Unterricht und die Bewertung der Ergebnisse obliegt jedoch weiterhin bei den Fachlehrkräfte vor Ort.

Zur Deckung der Lebenshaltungskosten erhalten Assistenzkräfte einen monatlichen Zuschuss von den Behörden im Gastland. Abhängig vom Gastland beträgt die Förderdauer hierfür sechs bis elf Monate.

 

Goethe-Institut

Ebenfalls ist eine 9-monatige Fremdsprachenassistenz in Russland, Kasachstan, Kirgistan (09/2019 bis 05/2020) und der Ukraine (10/2019 bis 06/2020) möglich. Die Tätigkeit wird mit einem Stipendium in Höhe von 1300 € pro Monat und einer einmaligen Reisekostenpauschale gefördert (Bewerbungsfrist: 15.06.19). Weitere Informationen

 

Weitere Programme

WICHTIG: Bei einer Teilnahme an diesen Programmen ist die Anrechnung der Tätigkeit im Ausland auf den Zeitraum des Schulpraxissemesters nicht (zwingend) gegeben und bedarf einer Abklärung mit dem zuständigen Landeslehrerprüfungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart. Beachten Sie hierbei die oben angeführten Voraussetzungen!

 

SCHULWÄRTS! (Goethe-Institut)

Bei diesem Programm werden die Praktikumsstellen im Ausland vom Goethe-Institut vermittelt. Lehramtsstudierende aller Fächer können im Rahmen des Projekts ein zwei- bis dreimonatiges Schulpraktikum im Ausland absolvieren, das mit einem Stipendium (2000 bis 3000 €) unterstützt wird (Bewerbungszeitraum: 09.03.2020 - 19.04.2020).

Weitere Informationen

 

Lehramt.International (DAAD) – Im Studium

Lehramtsstudierende aller Fächerkombinationen und aller Schulformen erhalten ein Stipendium für selbstorganisierte Praktika an schulischen und Hochschuleinrichtungen im Ausland. Dafür stehen u.a. das PASCH-Netzwerk, Kooperations- und Partnerschulen der deutschen Hochschule im Ausland zur Verfügung. Bei dem Praktikum kann es sich sowohl um ein Pflichtpraktikum als auch um ein freiwilliges Praktikum handeln. Die Dauer der Förderung reicht von einem bis sechs Monate.

Weitere Informationen

 

Lehramt.International (DAAD) – Lehramtsabsolventen

Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudiengängen aller Fächerkombinationen und aller Schulformen erhalten ein Stipendium für selbstorganisierte Praktika an schulischen und Hochschuleinrichtungen im Ausland. Dafür stehen u.a. das PASCH-Netzwerk, Kooperations- und Partnerschulen der deutschen Hochschule im Ausland zur Verfügung.
Unter schulische Einrichtungen fallen Einrichtungen im Elementar-, Primar-, Sekundar- und berufsbildenden Bereich. Praktika an privaten Sprachschulen und Sprachkursanbieter werden nicht gefördert. Praktika an Hochschuleinrichtungen, z.B. für den Unterricht DaF am Sprachenzentrum der ausländischen Hochschule, sind möglich. Die Dauer der Förderung reicht von einem bis sechs Monate.

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