Bewerbung

Für Bewerbung und Zulassung ist die Dienstleistungseinheit Studium und Lehre zuständig. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Bewerbung bei den einzelnen Lehramtsstudiengängen und zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester kurz zusammengefasst. Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Bewerbung und Zulassung der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre.

 

Bachelor of Education (B.Ed.)

Der Start in den Bachelorstudiengang ist immer nur zum Wintersemester (WS) möglich.

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsverfahren des KIT.

Die Bewerbung und Zulassung muss für zwei Fächer erfolgen. Wer in einem der beiden Fächer keine Zulassung bekommt, erhält überhaupt keine Zulassung.

Ist eines der Lehramtsfächer, für das sich beworben werden soll, zulassungsbeschränkt, muss die Bewerbung bis zur Bewerbungsfrist 15. Juli eingegangen sein. Sind beide Lehramtsfächer zulassungsfrei, endet die Bewerbungsfrist am 15. September.

Erhält man in einem zulassungsbeschränkten Lehramtsstudienfach keine Zulassung, so kann man sich erneut für zwei zulassungsfreie Lehramtsfächer bewerben.

Die Bewerbung und Zulassung für ein einziges, wissenschaftliches Lehramtsfach ist nur ausnahmsweise möglich in folgenden Fällen:

  • Das wissenschaftliche Lehramtsfach wird als zweites Fach zu Kunst oder Musik (jeweils Lehramt) studiert
  • Es liegt schon ein erstes Staatsexamen im Lehramt an Gymnasien vor und es soll nun noch ein weiteres Fach studiert werden
  • Dem Bewerber/der Bewerberin ist vom Landeslehrerprüfungsamt auferlegt worden, aus Gründen der Anerkennung bisheriger Studienabschlüsse noch bestimmte Studienleistungen in einem Fach nachzuholen.

Zu den üblichen Bewerbungsunterlagen muss für die Zulassung zum Lehramtsstudium ein durchgeführter Orientierungstest in Form einer Teilnahmebescheinigung nachgewiesen werden. Dieser Test kann auf der Website des gemeinnützigen Vereins CCT (Carrer Counselling for Teachers) durchgeführt werden:

zum Orientierungstest

Für jedes Fach ist die Allgemeine Hochschulreife erforderlich. Zudem kann auch für bestimmte Fächer die fachgebundene Hochschulreife ausreichen.

Für das Fach Sport ist zudem das Bestehen der Sporteingangsprüfung (Bewerbung bis zum 15. Mai an das Institut für Sport- und Sportwissenschaft) nachzuweisen.

 

Master of Education (M.Ed.)

Der Start in den Masterstudiengang ist sowohl zum Wintersemester (WS) als auch zum Sommersemester (SS) möglich.

Für die Bewerbung ist ein Nachweis über einen Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss einzureichen.

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsverfahren des KIT.

Die Bewerbung und Zulassung muss für zwei Fächer erfolgen. Wer in einem der beiden Fächer keine Zulassung bekommt, erhält überhaupt keine Zulassung. Ist eines der Lehramtsfächer, für das sich beworben werden soll, zulassungsbeschränkt, muss die Bewerbung für das Wintersemester (WS) bis zur Bewerbungsfrist 15. Juli bzw. für das Sommersemester (SS) 15. Januar eingegangen sein. Sind beide Lehramtsfächer zulassungsfrei, endet die Bewerbungsfrist entsprechend am 30. September (WS) bzw. 31. März (SS).

Erhält man in einem zulassungsbeschränkten Lehramtsstudienfach keine Zulassung, so kann man sich erneut für zwei zulassungsfreie Lehramtsfächer bewerben.
Die Bewerbung und Zulassung für ein einziges, wissenschaftliches Lehramtsfach ist nur lediglich in folgenden Ausnahmefällen möglich:

  • Das wissenschaftliche Lehramtsfach wird als zweites Fach zu Kunst oder Musik (jeweils Lehramt) studiert
  • Es liegt schon ein erstes Staatsexamen im Lehramt an Gymnasien vor und es soll nun noch ein weiteres Fach studiert werden
  • Dem Bewerber/der Bewerberin ist vom Landeslehrerprüfungsamt auferlegt worden, aus Gründen der Anerkennung bisheriger Studienabschlüsse noch bestimmte Studienleistungen in einem Fach nachzuholen.

Für das Fach Sport ist zudem das Bestehen der Sporteingangsprüfung (Bewerbung bis zum 15. Mai an das Institut für Sport- und Sportwissenschaft) nachzuweisen.

 

Master Erweiterungsfach

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsverfahren des KIT.

Der Start in den Masterstudiengang ist sowohl zum Wintersemester (WS) als auch zum Sommersemester (SS) möglich.

Für die Bewerbung ist ein Nachweis über einen Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss notwendig.

Der Erweiterungsmaster am KIT wird als große Facultas angeboten, d.h., das Unterrichten ist in allen drei Fächern in allen Jahrgangsstufen bis zum Abitur möglich.

 

Bewerbung in höhere Fachsemester

Studieninteressierte, die bereits an einer anderen Hochschule oder am KIT ein verwandtes Fach studiert und dort Leistungen abgelegt haben, können sich am KIT für ein höheres Fachsemester bewerben. Das Fachsemester ist abhängig vom Umfang der ECTS-Punkte, die in dem Studiengang am KIT anerkannt werden können. Die höheren Fachsemester der Lehramtsfächer am KIT sind alle zulassungsfrei mit der Ausnahme: Biologie und Geographie.

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsverfahren des KIT.

Das Bewerbungsverfahren ist im Kern das gleiche wie für das erste Fachsemester. Die Unterschiede sind die Folgenden:

  • Die Aufnahme des Studiums ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich.
  • Die Bewerbungsfrist zum Sommersemester endet für die zulassungsfreien Fächer am 15. März und für die zulassungsbeschränkten Fächer, bzw. einer Kombination mit einem zulassungsbeschränkten Fach am 15. Januar eines jeden Jahres. Für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten gilt grundsätzlich der 15. Januar!
  • Ein Exmatrikulationsnachweis aus dem vorangegangenen Studiengang ist notwendig.
  • Um die Einstufung in ein höheres Fachsemester prüfen zu können, muss ein Notenauszug des vorangegangenen Studiengangs mit der Bewerbung eingereicht werden.
  • Mit der Zulassung in ein höheres Fachsemester erfolgt nicht die automatische Anerkennung von Leistungen einer anderen Hochschule!