Schulpraxisphasen im Lehramtsstudium
Im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Gymnasien absolviert jeder Studierende zwei Praxisphasen: Das dreiwöchige Orientierungspraktikum im Bachelorstudium (Bachelor of Education) und das 12-wöchige Schulpraxissemester im Masterstudium (Master of Education).
Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Einbettung im Studium, Organisation, Anmeldung und zur inhaltlichen Ausrichtung der beiden Schulpraxisphasen.
Hier gelangen Sie zu den Ansprechpersonen.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich der Schulpraxisphasen finden Sie in unserer FAQ-Sammlung.
Zum Archiv der vergangenen Informationsveranstaltungen geht es hier.
Wichtige Informationen zum Masernschutzgesetz
Im Rahmen des Masernschutzgesetz (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) haben Personen, die an Schulen (auch im Rahmen des Orientierungspraktikums und Schulpraxissemesters) tätig werden sollen, der Schulleitung spätestens vier Wochen vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie durch zwei Masernimpfungen ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Ohne einen ausreichenden Masernschutz ist die Teilnahme nicht möglich. Das Informationsschreiben des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie die benötigte Nachweis-Bescheinigung finden Sie hier.

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OSP
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SPS
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