Anrechnung und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht im entsprechenden Modulhandbuch (Studienplan, Module) beschrieben sind und innerhalb oder außerhalb des Hochschulsystems (z.B. in vorausgegangenen Studien, berufliche Ausbildung) erbracht wurden, können grundsätzlich auf Antrag der Studierenden an den Prüfungsausschuss Lehramt unter den Rahmenbedingungen der SPO § 18 anerkannt werden.

 

Die Anerkennung von Leistungen für das Fach NwT erfolgt über das entsprechende Anerkennungsformular, das bei der Fachstudienberatung NwT erhältlich ist.

 

Anerkannt werden können Leistungen, die im Wesentlichen deckungsgleich mit Modulen aus dem Studienplan (insbesondere Ziele und Qualifikationen) sind. Dabei wird kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorgenommen. Bezüglich des Umfangs einer zur Anerkennung vorgelegten Studienleistung werden die Grundsätze des ECTS-Systems herangezogen.

Studierende, die neu in den jeweiligen Studiengang Lehramt an Gymnasien (B.Ed., M.Ed., M.Ed. Erweiterungsfach) immatrikuliert wurden, haben den Antrag mit den für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Semesters nach Immatrikulation zu stellen.

Die Anerkennung von Leistungen im jeweils anderen Fach erfolgt über die jeweiligen Fachstudienberater. Eine Liste ist auf der ZLB Homepage zu finden.

 

Um die Anerkennung von Leistungen bei geplanten Auslandsaufenthalten sicherzustellen ist die Absprache von geplanten Leistungen in einem Learning Agreement schriftlich festzuhalten.

Kontaktieren Sie dazu bitte die NwT-Koordination für das Fach NwT, sowie die jeweiligen Fachstudienberater für das jeweilige zweite Fach.

 

Informationen zur Vorbereitung und Durchführung von Studium und Praktikum im Ausland sowie zu den Serviceangeboten des International Students Office (IStO) des KIT finden Sie unter: http://www.intl.kit.edu/ostudent/