Allgemeine Informationen (WPO)

Wichtiger Hinweis:
 
Die Wissenschaftliche Prüfungsordnung vom 13.03.2001 ist am 31.08.2010 außer Kraft getreten. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Übergangsfrist bis 2016!
Wenn Sie mit Ihrem Lehramtsstudium vor dem 01.09.2010 begonnen haben, studieren Sie nach der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung von 2001.

 

Übergangsfrist bis 2016:


Am 01.09.2010 ist die neue Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) vom 31.07.2009 in Kraft getreten, die für Lehramtsstudierende gilt, die zum Wintersemester 2010/2011 ihr Studium neu begonnen haben.


§ 31 Abs. 2 GymPO I (2009)legt zur Übergangsfrist folgendes fest:


Auf Bewerber, die ihr Studium für das Lehramt an Gymnasien vor dem 1. September 2010 aufgenommen haben, finden die bisherigen Bestimmungen der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung vom 13. März 2001 (GBl. S. 201) noch grundsätzlich sechs Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung Anwendung…


Die letzten Staatsexamensprüfungen unter den Bedingungen der WPO 2001 finden demnach im Jahre 2016 statt, danach nur noch unter den Bedingungen der GymPO I (2009).


Wichtig: Dies gilt auch für Erweiterungsfächer, die unter den Bedingungen der WPO 2001 studiert werden (auch wenn in einzelnen Erweiterungsfächern nach 2010 noch der Beginn nach WPO möglich sein sollte!).


          
Die folgenden Texte stellen lediglich eine unverbindliche Informationsquelle dar und können keine Gewähr über die dargestellten Inhalte geben. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich vom Landeslehrerprüfungsamt.